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Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 6 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
Descrizione fisica: 24 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
der Städte als Verhandlungspartei gegenüber der mächtigen Jnd-ustriegesellfchaft Montecatini war eine außerordentlich schwere. Durch Das unheilvolle Versäumnis nm Konizes sionserwerb seit dem Jahre 1913 besahen die Etschwerke als VerhanDlun-gispartei gar nichts als ein Kvngessionsansnchen, >das nach den ge setzlichen Bestimmungen absolut ausscheiden müßte. Für die Städte Bozen Und Meran kamen nun folgende schwerwiegende Fragen in Betracht: 1. Unbedingte Erhaltung des Töllwerkes. Würde die Konizession

de- endet haben und hätte den Anfang vom Ende der Ctschwerke bedeutet, ito diese selbstverständ lich den gesteigerten -Licht- und- Krastbedürfnissen nicht hätten Rechnung tragen können und die Monopolstellung der Etschwerke Durchbrochen- gewesen wäre. Den Städten Bozen und Meran muhte Daher alles Daran gelegen sein, die Töll- werke sich zu erhalten. 2. Erhaltung der Monopolstel lung der E tfchw-e r k e. Der Besitz Der Wasserkraft bei Marling in Händen Dritter wäre einem Durchbruch der Monopolstellung

. 3. S ch u tz D e s K u r o r t e s. Da es sich bei der Ausnützung dieser Wasser kraft bei Marling um Die Errichtung einer chemischen Fabrik handelte, muhte -alles daran gesetzt weàn, um -vertraglich den Schutz des Kurortes Meran nNd der Stadtgemeinde Bozen zu bewerkstelligen. Es handelte sich bei diesem Vertrage nicht wie beim sogenannten Siet- vertraa nm Die Uebevführüng elektrischer Ueber- süpihenergie von Den bestehenden Kraftwerken nach Oberitalien, sondern um den Verbrauch der Energie innerhalb Des Konsum-göbietes. Im Sietvertrage verlausten

es folgende Vorteile Den Sätdten zuzuwen den: 1. Die volle Erhaltung des Töllwerkes. 2. Den Schutz der Monopolstellung der Etsch- -werke für Licht -und Kraft innebh-alb des gegen wärtigen Kvnf-nmgebietes zuzüglich eines Rau mes -der 10 -Kilometer von den -Grenzen Des gegenwärtigen Konsumgebietes -h-inousreicht. 3. Schutz Des Kurortes Meran bzw. der Stadt Bozen, Dergestalt, Daß durch Den Betrieb der chemischen Fabrik kein -wie immer -gearteter Schaden vorgenannten Städten zu-gefügt wer den darf. 4. Erwerb

Der Wmterenergie aus der Zen trale Marling bis -zu 5000 Kilowatt seitens der Etschwerke zum Preise von 4 bis 5 Cent. Der so zum Abschluß gelangte Vertrag erhielt die einstimmige Genehmigung im Berwaltungs- rate der Etschwerke und wurde den Städten Bozen und Meran zur Beschlußfassung vor gelegt. Der Gemeiàrat der Stadt Meran be handelte den Marlinger Vertrag in den Ge- meindcratssitzungen vom 1. -mid 3. August 1923, in welch letzterer Sitzung Derselbe zur einstim migen Annahme gelangte. Im Beirate

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Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 20 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
Descrizione fisica: 24 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
mit der Gemeinde Untcrmais Platz greift, erstellt. Für den Fall, als die den Ctschwerken, bzw. den Städten Bozen und Meran vorbchaltenen Rechte im Disziplinäre der Konzession nicht ge schützt werden können, so wird der Konzes- sionsträger verpflichtet sein, einer Hypothezie- rung der Zentrale im ersten Range zuzustim- men. Die Kosten der Hypothezierung gehen zu Lasten der Etschwerke, bzw. der Städte, mit der Berechtigung des Konzessionsträgers, die Hy pothek durch eine entsprechende andere, den Par teien

von industriellen Fabriken, speziell für die Erzeugung von Stickstoffprodukten und der für den Ackerbau nützlichen Stoffe: als Wasserstoff (idrogeno), Stickstoff (azoti), Sauer stoff (ossigeno), Ammoniak (Ammoniaca) und die diesbezüglichen Salze (sali relativi). Diese Anlagen sind mit elektrischer Energie zu betreiben und darf durch den Betrieb dieser Fabriken dem Gebiete des Kurortes Meran oder Bozen>-Gr-es kein wie immer gearteter Schaden verursacht werden. Aus diesem Grunde werden die zu erzeugenden Produkte

spezifiziert, um den Einwendungen der Stadt Meran, bzw. der Stadt Bozen begegnen zu können. Die Etschwerke verpflichten sich, über Verlan gen des Herrn Ing. Omodeo, seines Vertreters oder Rechtsnachfolgers zum Schätzungspreise oder mindestens zu den Selbstkosten die aus der separaten Ausstellung ersichtlichen, durch die Etschwerke bereits erworbenen oder verpfände ten Grundstücke für die auf die Konzession Be zug habenden Werke abzutreten. i) Ing. Angelo Omodeo. bzw. seine Rechts nachfolger sichern

zu, bei Vergebung der Bau arbeiten unter gleichen Bedingungen das Ge werbe in den Bezirken der Stadt Meran und der Stadt Bozen weitestgehend zu berücksich tigen. II. Sobald Ing. Omodeo oder seine Rechtsnach folger zur Unterfertigung des Disziplinares ge rufen werden und sich nicht cinsinden oder sich nicht gegen die Etschwerke in oberwähnter Weise verpflichten würden, so hoben die Etschwerke das Recht, das Disziplinäre selbst zu fertigen und die Konzession im eigenen Namen definitiv zu erwerben, ohne irgend

von jetzt an dem unwiderruf lichen Urteile dreier Schiedsrichter als iriedliche Vermittler übertragen. Jeder der Bertragsteile ernennt je einen Schiedsrichter. Der dritte wird von den beiden Schiedsrichtern ernannt. Einigen sich die beiden Schiedsrichter über den dritten nicht !o er nennt denselben der jeweilige Präsident des kgl. Tribunals in Bozen. Wenn innerhalb von 1? Tagen nach erfolgter Anrufung des Schiedsgerichtes mittels rekom mandierten Briefes durch einen der Vertrags teile der Schiedsrichter von der ankeren

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