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Anno:
1922
Hat Italien ein geschichtliches Anrecht auf die Brennergrenze? : eine Entgegnung
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Pagina 138 di 615
Autore: Voltelini, Hans ¬von¬ ; / von Hans Voltelini
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
ID interno: 377423
Gebiet eines Volkes, Stammes, Staates oder Staatsteiles, einer Grafschaft oder eines Hauest) ön den lateinischen Aufzeichnungen des früheren Mittel alters — bekanntlich waren bis ins 1?. Jahrhundert außer den Dichtungen alle Schriften, besonders auch die rechtlichen oder geschichtlichen Inhaltes, lateinisch abgefaßt — begegnet im Sinne von „Land' das Wort „terra'. Mit der Um wandlung der Herzogtümer und Grafschaften des deutschen Reiches in Fürsten tümer wurde „terra' — „Land' der feststehende

Begriffsname für diese» „Landesherr' für den Fürsten, „Landesherrschaft' („dominium terrae') für dm Inbegriff semer Hoheitsrechte. Für Grafschaften, Gaue und Landgerichte war auch das aus der römischen Verfassungssprache entlehnte Wort «provincia', im gleichen Sinne wie terra ----- Land in Uebung. Das Gebiet des späteren Tirol hat seit der Einwanderung der Bajuva- ren ins innere Rätien um 550 n. Chr. zu deren Stammesherzogtum gehört und bildete mehrere Gaue oder Grafschaften

(n). Auch „terra montium' fmdet sich manchmal in demselben Sinne. Das deutsche Wort „die Berge' bringt èafiir zum erZtenmale der Schwabenspiegel um 1275. Sn Urkunden aus dem èahre 1ZHZ wird zur Bezeichnung der geforsteten Grafschaft Tirol der Ti- gebraucht.- „Land an der Ltsch, im Gebirg und im <Znntal.'^) Wahrscheinlich lautete daher auch früher M deutscher Ausdruck für „intra montana' „Land ' mGebirg e.' jedenfalls ist aber dieser Rame von dem Gefühle eingegeben, ^aß das Alpengebiet gegenüber dem flachen

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