2 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Pedagogia, insegnamento
Anno:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/204086/204086_99_object_4605380.png
Pagina 99 di 126
Autore: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 124 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Segnatura: II 102.272
ID interno: 204086
,s ) To rock S. 19, Kaufmann II. S. 6 Anm. 1 und S. 12;!. — Papst Innozenz VII. gestattete 1405 dem Rektor der Prager Universität im Falle der Erledigung des erzbischöflichen Stuhles, während der Sedis- vakanz die Stelle des Kanzlers zu vertreten. Diese Verfügung geht da rauf zurück, daß nach dem Tode des Erzbischofs Wolfram (1402) der Metropolitansitz fast anderthalb Jahre unbesetzt blieb, und für die Zu lassung von Baccalaren zum Lizenziat in dieser Zeit Vorsorge getroffen werden mußte. Tomek

S. 58, Kaufmann II. S. 140. An der von Ferdinand I. in Prag 1562 gestifteten, dem Jesuitenorden übergebenen Akademie war ein Mitglied des Ordens Kanzler. Als der Orden 1622 auch die alte Karls-Universität erhielt, sollte nach dem von den Jesuiten ausgearbeiteten Entwurf einer neuen Stiftungaurkunde Kanzler der Uni versität nicht mehr der Evzbischof von Prag sein, sondern ein Angehö riger des Ordens das Amt erhalten, das jedoch dem Rektor unterstellt war. Dem trat der neue Erzbischof Graf Harrach

mit Entschiedenheit entgegen. Das Diplom Ferdinands III,, welches, nachdem eine Einigung mit den Jesuiten erreicht war, die seit jener Zeit dauernde Vereinigung beider Anstalten zur „alma mater Carolo-Ferdinandea' verfügte, beließ die Kauzlerwürde dem Erzbischof von Prag, beschränkte aber seine Ein flußnahme im Sinne der Bullen Klemens VI. von 1347 und Bonifatius IX. von 1397 auf die Erteilung der Lizenz. Sein Vertreter im Falle der Ab wesenheit war im 18- Jahrhundert der Rektor der Universität

besaß er auf die Berufung des Kanzlers der Universität in Wien maßgebenden Einfluß. — Der Kanzler ließ sich bei der Promotionsfeierlichkeit vielfach vertreten. Für die theologische Fakultät wurde durch Beschluß des Basler Konzils vom 16. Februar 1441, den. Nikolaus V. am 28. März 1452 bestätigte, angeordnet, daß dieser Vertreter, den der Kanzler, in dessen Abwesenheit aber das Professoren-Kollegium bestellte, aus dem Kreise der Doktoren dieser Fakultät entnommen sein müsse. Generell

für alle Fakultäten verfugte Maximilian I. von Gent aus am 22. Juli 1508 zur Schlichtung eines Streites zwischen dem Dompropst und der Universität, daß der Kanzler, so oft dies notwendig würde, bei Promotionen sich nur durch einen Doktor jener Fakultät vertreten lassen dürfe, um deren Promotion es sich handelt, daß aber die Fakultät einen solchen Stellvertreter un weigerlich anzunehmen habe. In der Frage der Ernennung dieses Vize-

1