¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
im Jalire 1816 zu einer Universität ohne medizinische Fakultät aus; letztere wurde erst im Jahre 1891 bewilligt 15 ). Durch Gesetz vorn 31- Marz 1875 wurde die Universität Ozernowitz errichtet und am 4. Oktober 1875 feierlich er öffnet 16 ). Sie besteht aus einer griechisch-orientalisch-theolo gischen, einer juristischen und einer philosophischen Fakultät. Weder das Gesetz noch die Stiftungsurkuude 17 B vom 30. Sep tember 1875 sprechen von einer Verleihung des Promotions- rechtes. Die Urkunde
gewährte allerdings der neuen Hochschule alle „Rechte, Vorrechte und Freiheiten', die den anderen österreichischen Universitäten von den Herrschern gegeben worden sind. Zu diesen Rechten gehört zweifelsohne auch •die Erlaubnis akademische Grade zu erteilen. Aber dieser Satz der Stiftlingsurkunde hat nur deklaratorische, nicht kon stitutive Bedeutung, weil die Universitäten als Staatsanstalten .alle gleiche Rechte genießen. Auch ohne ihn hätten unter der Autorität der Universität Czernowitz Promotionen
erfolgen können. Denn die Befugnis, akademische Grade zu verleihen ist der geschichtlichen Entwicklung entsprechend, auch nach der heutigen Gestaltung der Hochschulen in Österreich ein wesentliches Begriffsmerksmal der Fakultäten im Verbände einer Universität 18 ). Aus diesem Grunde war es bei Teilung •der Universität Prag in zwei Universitäten nicht nötig, in dem bezüglichen Gesetze 19 ) vom 28. Februar 1882 des Promotions rechtes zu gedenken oder durch eine kaiserliche Entschließung diese Frage
zu regeln. Von diesem Standpunkte aus erhielten •die medizinischen Fakultäten von Graz, Innsbruck und Lemberg mit ihrer Errichtung im Rahmen einer bestehenden Universität von selbst das Promotionsrecht, ebenso die theologische Fakultät ■der Präger tschechischen Universität. Deshalb mußte bei Kreierung der theologischen Fakultät in Innsbruck im Jahre 1857, da ihr das Promotionsrecht vorerst nicht zustehen sollte, •dieser Umstand in dem Wortlaut der kaiserlichen Entschließung besonders erwähnt
werden, weil sie sonst durch ihre Errichtung im Rahmen einer Universität „ipso iure' diese Befugnis erlangt 'hätte 80).