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Libri
Categoria:
Pedagogia, insegnamento
Anno:
1910
¬Die¬ akademischen Grade : namentlich an den österreichischen Universitäten
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Pagina 110 di 126
Autore: Wretschko, Alfred ¬von¬ / A. von Wretschko
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 124 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich;s.Universität;s.Akademischer Grad
Segnatura: II 102.272
ID interno: 204086
für die Universität Innsbruck korinten nur . Doktoren, nicht aber Li zen- tiaten der Rechte zur Advokatur zugelassen werden. Probst S. 407 Punkt 61. 12 A Im Archiv des Unterrichts-Ministeriuuis liegt der allerunter- tänigste Vortrag, den Graf Johann Chotek in dieser Frage, an die Kaiserin erstattete. Er berief sich zunächst darauf, daß es ohne Zweifel in der Macht des Landesfürsten liege, die Hochschulen nach seinem Wohl gefallen einzurichten und auch das Zeremoniell zu bestimmen, das bei Erteilung

des Doktorgrades zu beobachten sei. Hinsichtlich der Theologie und des kanonischen Rechtes gesteht er noch der Kirche einen gewissen Einfluß zu, nicht aber hinsichtlich der Grade an der medizinischen und juristischen Fakultät. Hier habe man sich an die alte Verfassung, die dem Dompropst weite Befugnisse einräume, nicht mehr .zu kehren. Auch handle es sich um die Promotionen „extra ordinem', hinsichtlich deren die Lizenz der Universität von der kaiserlich -königlichen Majestät verliehen worden sei. Da zieme

auch bei anderen katholischen Universitäten bestehe, weil der Dompropst hiebei nur als Ka,nzler die Rede halte und den Doktorgrad in Kraft der alten Privilegien der Universität ver künde, diese uralte Förmlichkeit der landesherrlichen Autorität nicht Abbruch tue, eine Neuerung bei „aetibus publicis' viel Aufsehen mache und hinsichtlich der Theologie und im kanonischen Rechte eine Ab änderung nicht tunlich sei. Die Kaiserin billigte diesen Bericht, ls ) Während die von Höfflinger S. 25 ff. für die Zeit von 1640 —1748

veröffentlichten philosophischen Magister-Diplome der' Wiener- Universität nur die Unterschrift des Dekans und Notars der Fakultät tragen, war es späterhin, jedenfalls seit 1755, in Wien eingeführt, daß auch Rektor, Kanzler, Direktor und Dekan untcrf'ertigten. So hat das älteste mir vorliegende Wiener Doktordiplom der Rechte für Anton. Kolbe vom 29. August 1789 die Unterschriften des Rektors Joseph von.

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