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Libri
Categoria:
Storia , Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1908
¬Die¬ Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters und die Ursachen des Bauernkrieges.- (Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte ; 4)
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Pagina 146 di 247
Autore: Wopfner, Hermann / von Hermann Wopfner
Luogo: Berlin [u.a.]
Editore: Rothschild
Descrizione fisica: XVI, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. [X] - XVI
Soggetto: g.Tirol / Bauernkrieg <1525-1526> ; s.Ursache ; <br />g.Tirol ; s.Kultur ; z.Geschichte 1300-1500
Segnatura: II 8.655
ID interno: 155155
liehen Kammergüter, so der Gerichte und. Grundherrschaften, sowie aus der finanziellen Ausbeute der Kegale. Die ordent liche Steuer, die noch im 14. Jahrhundert von beträchtlicher Höhe gewesen, 1 ) war zum Teil auf die Pflichtigen Grund stücke radiziert und auch im Laufe der Zeit mit solchen veräußert worden. 2 ) .Sie hatte vielfach den Charakter einer grandherrlichen Abgabe angenommen, so daß sie gar nicht mehr eigens verrechnet, sondern unter den Einnahmen aus den land esf urstlichen

Gerichten und Ämtern gebucht wurde. Neben dieser direkten landesfürstlichen Steuer, die vor züglich den Immobiliarbesitz belastete, bestand in den von Bayern 1505 erworbenen Herrschaften Kufstein und Kitz bühel die in denselben seit alters übliche indirekte Besteuerung des Fleisch- und Weinkonsums, das sogenannte „Ungelt'. a h Als außerordentliche Einnahmen kamen neben Anleihen und Pfandschillingen die von der Landschaft bewilligten Steuern in Betracht, die im Gegensatz zu den ordentlichen, alljährlich

von 1506 aufgetragen, „den ungelt in untiser stat Kuefstain und auf dem lannde von dem wein und dem vick' in dem Ausmaß zu leisten, wie es unter Bayern üblich war. Kopb. E. u. 33. 1506, I. 172. 4 ) Die höchste, auf einem Landtag von den Ständen gewährte Steuer samme war die auf dem Landtag von 1523 bewilligte im Ausmaß von 150000 Gulden. Diese Steuer war jedoch in drei Jahresraten von je 4QÖÖQ Gulden und einer Rate von 30000 Gulden zu leisten, Wenn es nun auch unter Maximilian I. vorkam

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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1908
¬Die¬ Reblaus und die Wiederherstellung der Weingärten in Tirol nebst den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen
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Pagina 132 di 160
Autore: Mader, Josef / bearb. von Josef Mader ; Franz v. Werenbach
Luogo: Bozen
Editore: Buchdr. Tyrolia
Descrizione fisica: VIII, 145 S. : Ill.. - 3. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Weinbau ; s.Reblaus
Segnatura: II 107.548
ID interno: 149271
der genauen Be zeichnung der Parzellen oder Teile derselben, für welche die Steuer freiheit beansprucht wird, auch die Angabe zu enthalten: ch ob die Parzelle mit der Reblaus behaftet war und in welcher Weise daß Vorhandensem derselben sichergestellt wurde, eventuell ö) welche Parzelle in einer Entfernung von nicht mehr als 25 Kilo meter mit der Reblaus behaftet wM', und c) mit welchem Zeitpunkte die Wiederherstellung der Weinpflanzung mit neuen Reben vollendet wurde. Zur Beschleunigung der nachfolgenden

, werden, dieselben dem letzteren von der Finanz- Landesbehörde, beziehungsweise dem Steueramte unverweilt zur wei teren Beamts Handlung, beziehungsweise Erhebung zu übergeben sein, bezüglich welcher die Vorschriften über die Evidettzhaltung des Grund steuer-Katasters (Gesetz vom 23. Mai 1883, R.-G.-Bl. Nr. 83 und Vollzugsordnung vom 11. Juni 1883, R.-G.-Bl. Nr. 91) in An wendung zu bringen sind. Die Erhebung bezweckt die Feststellung des Vorhandenseins der zur Gewährung der zeitlichen Grundsteuersreiheit gesetzlich vorgezeich

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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1908
¬Die¬ Reblaus und die Wiederherstellung der Weingärten in Tirol nebst den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen
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Pagina 142 di 160
Autore: Mader, Josef / bearb. von Josef Mader ; Franz v. Werenbach
Luogo: Bozen
Editore: Buchdr. Tyrolia
Descrizione fisica: VIII, 145 S. : Ill.. - 3. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Weinbau ; s.Reblaus
Segnatura: II 107.548
ID interno: 149271
- jZi - Welchem die Auflassung erfolgte, gleichfalls bei dem Steueramte ober dem Vermeffungsbeamten zu erstatten. Wird die Anzeige in diesem Termine nicht erstattet, so ist die Grundsteuer für alle Jahre, in denen das Grundstück von der Steuer freigelassen wurde, wieder vorzuschreiben. Die iu diesem Gesetze geforderten Anzeigen können' durch jeden Grundbescher persönlich oder für einen oder mehrere derselben durch «inen mit einer stempelfreien Vollmacht auszustattenden Vertreter

der Knltnrändernngen angeordnete Verfahren mit der Abweichung in Anwendung zu bringe», daß über die Einrich tung des Grundstückes in die betreffende Bonitätsklasse die Finanz- Landesbehörde entscheidet und gegen deren Entscheidung der Rekurs -au das Fiuanzministerinm zulässig ist. Wird daher ein Weingarten beim Auftreten der Reblaus zerstört nnd einer anderen Kultur zugeführt, z. B. ein Klee- oder Kartoffel acker daraus gemacht, so zahlt der Wembauer über Ansuchen nnr sene Steuer, die dieser Aultnrgattung

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