seines Moralbuches stammen dürsten — bringt Hoensbroech (Papsttum II, 228 ff.), wie etwa: „Du wirst von, Richter gefragt, ob du den Franz getötet hast. Hast du ihn in Selbst verteidigung getötet, so darfst du leugnen, ihn getötet zu haben, indem du hinzudenkst: verbrecherischer Weise. Ist es probabel, daß eine Steuer ungerecht ist, und sucht ein Kaufmann durch Anwendung von falschen! Maß und Gewicht sich dafür schadlos zn halten, so darf er, vom Richter darüber befragt, uuter einem Eid versichern, er benütze