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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1907
¬Das¬ Dekanat Lana und Meran : (mit beachtenswerten Nachträgen).- (¬Der¬ deutsche Antheil des Bisthums Trient ; Bd. 4)
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Pagina 7 di 399
Autore: Atz, Karl ; Schatz, Adelgott ; Thaler, Joseph (Schriftsteller) [Vorredner] / topographisch ; historisch ; statistisch und archäologisch beschrieben und hrsg. von Karl Atz und Adelgott Schatz. [Vorw.: Josef Thaler]
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: 395 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Lana <Dekanat> ; <br />g.Meran <Dekanat>
Segnatura: II 5.562/4
ID interno: 105517
Die Pfarre Lana. 3 Geschichtliches, vorzugsweise Patronatsstreit über die Pfarre Lana. Nach einer Tradition in der Familie von Brandis hatten die Pfarrpfründe von Lana die Grafen von Pflaumt) gestiftet. Wann diese Stiftung geschah, ist unbekannt; jedenfalls vor 1170. da die Herren von Brandis ihre „Stammsitze Lanaburg und das spätere Brandis' von den Genannten anfänglich zu Lehen erhielten, dann als freieigen ablösten. Diese Überlieferung erwähnt eine Zeugen aussage im Jahre 1338.-) Seit

mindestens 1276 übten die Advokatie oder die Schirm» vogtei über die Pfarre Lana die Herren von Brandis und Leon- bürg aus. Dieses Recht wurde aber bald vielfach umstritten. Die erste Urkunde, in welcher von den angesprochenen Rechten der Fa milie Brandis auf die Pfarrpfründe etwas vorkommt, reicht bis auf das Jahr 1276 zurück?) In einem Familienübereinkommen verpflichteten sich am 25. April 1296 gegenseitig Hildebrand von Brandis und die drei damals bestehenden Linien der Familie Lana- burger neben

anderen Familienrechten auch „das Vogteirecht' über die Hßfarre Lana (plsbs à lounan) nicht außerhalb der Familie zu verkaufen, zu verpfänden oder zu verschenken. In derselben Ur kunde wurde auch bestimmt, daß die „Besetzung der Pfarrpfründe und der Hilfspriesterstellen' nur im gemeinsamen Einverständnisse stattfinden dürfe. Beiläufig um eben dieses Jahr wurde der Name des Brandisschen Familienbesitzes, einschließlich das „erwähnte Vogteirecht'. dem Landesfürsten Meinhard zu Lehen aufgetragen

dieses Jahres waren nämlich die Familien Brandis und Lanabury vorgeladen worden, ihre Rechte zu erweisen. Hierauf kam es in Reuhaus bei Terlan vor dem Landessürslen Grasen Albrecht von Gürz und vielen adeligen Zeugen zu einem Vergleiche, demzufolge Tristeran, weiland Tristerans Sohn, von Lana zugunsten der Familie Brandis -Lanaburg (nämlich Hillebrands von Brandis und Hillebrands. Heinrichs Sohnes, von Lanaburg) auf die Rechte verzichtet, welche er hà» könnte, bezüglich der Vogtei über die Kirche von Lana

und der Gerichtsbarkeit Lana. Ob dieser Tristeran von Lana einem Zweige der Lanàrger Linie entsprossen, wie Jakob Anbrä von Brandis in seiner Fami liengeschichte annimmt, oder ob er ein anderer Lcmaer Edelmann war, der ähnliche Rechte beanspruchte, möge dahingestellt bleiben, jedenfalls geschieht dieser Familie in den Brandiser Schriften nur zweimal Erwähnung. (Ztschr. d. Ferd. v. I. AM?, S. 8 ff., der auch folgende Notizen entnommen sind.)

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