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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Pagina 170 di 284
Autore: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Luogo: Bregenz
Editore: Vereinsbuchdr.
Descrizione fisica: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Lingua: Deutsch
Commenti: Text teilw. in Fraktur
Soggetto: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Segnatura: III A-35.869
ID interno: 498240
, kann er zwar gefänglich eingezogen, muß aber frei gelassen werden, wenn er sich durch einen Eid „purgiert“ hat. Würde ein Untertan der Herrschaft Feldkirch oder jemand anderer im eigenen Jagdgebiet der Sulzer wildern, können ihn die Sulzer Beamten gefangen setzen auch dann, wenn er sich auf das gemeinsame Jagdgebiet, also nach Damüls, geflüchtet hätte, müssen ihn aber jenem Gerichte überstellen, „darin er gesessen ist.“ Dieses hat ihn, wenn des Frevels überführt, in die Strafe der Sulz’schen Obrigkeit zu verfallen

, oder falls er nicht überwiesen ist, nach Ablegung des Reinigungs-Eides frei zu geben. Ueberhaupt soll im gemeinschaftlichen Jagdgebiet alle forstliche und obrigkeitliche Gerechtigkeit nach Sage des Briefes vom Jahre 1515, der mittelst gegenwärtigen Vertrages weiter erläutert sein will, den Erzherzogen von Oesterreich zustehen. 2 . Den Wehrschilling anlangend wird festgesetzt: Die hinderstelligen (noch aus ständigen) Wehrschillinge sind beiderseits gelöscht und werden nicht mehr eingezogen. Kauft

aber von jetzt an ein Walliser, gleichviel ob frei, ob eigen oder frei geworden, Güter ob der Zehentmark in Damüls, oder erwirbt ein freier Walliser von Damüls in Sonntag oder auf. Raggal Liegenschaften, soll jeder dort den Wehrschilling geben, wo er die Güter erworben hat und vor Entrichtung dieser Abgabe keinen Anspruch auf = Einzäunung des Jagdgebietes. **) Lib. docum. Blum. L “) ^«hontmark — jetzige Grenze der Gemeinden Sonntag und Fontanella. Im Gerichte Darmi man keinen Zehent, wohl aber in Sonntag. .

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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Pagina 332 di 335
Autore: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Luogo: Wien
Editore: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Descrizione fisica: 332 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Segnatura: II 109.504
ID interno: 203292
1. Tafeltrauben ohne Rebholz und Rebblätter, frei von Erde und verpackt in wohlverwahrten und dennoch leicht durchzusuchenden Schachteln, Kisten oder Körben; 2. Weinlesetrauben nur eingestampft in solchen gut verschlossenen Fässern, welche einen Rauminhalt von wenigstens fünf Hektoliter haben und so gereinigt sind, daß sie kein Teilchen von Erde oder Reben an sich tragen. 3. Trester in gut verschlossenen Kisten oder Tonnen; 4. Pflanzen, Sträucher und andere Gewächse aus Pflanzenschulen, Gärten

und Gemüse, worin auch Rüben, Möhren, Erdäpfel, Zeller, Rettich, Zwiebel, Knoblauch, Grünzeug etc. gerechnet werden), nur dann, wenn dieselben frei von Erde sind und sich in einem Zustande befinden, welcher es zweifellos erscheinen läßt, daß es sich um Gegenstände des Konsums handelt. 6. Bedingungslos gestattet ist die Ein- und Ausfuhr von abgesclmittenen Blumen, Samen (einschließlich der Pflanzenzwiebeln), Traubenkemen und Wein. Verbr. d. Reblaus 1904—1906. 22

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Libri
Anno:
1907
P. Don Ferdinand Sterzinger : Lektor der Theatiner in München, Direktor der historischen Klasse der kurbayerischen Akademie der Wissenschaften, Bekämpfer des Aberglaubens und Hexenwahns und der Pfarrer Gaßnerschen Wunderkuren ; ein Beitrag zur Geschichte der Aufklärung in Bayern unter Kurfürst Maximilian III.Joseph
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Pagina 273 di 290
Autore: Fieger, Hans / von Hans Fieger
Luogo: München [u.a.]
Editore: Tiroler Verkehrswerbung
Descrizione fisica: XI, 275 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur ; Zugl.: München, Univ., Diss., 1907
Segnatura: II 63.515
ID interno: 218562
des Anstandes verletzt, woran man einen Mann von guter Erziehung und wahrem Edelsinn erkennt. Er kränkte niemand durch persönliche Ausfälle und blieb, wie es edlen und wackeren Gelehrten geziemt, unmittelbar bei der Sache stehen, reichte seinem Gegner freundlich die Hand und half ihm ohne Beschämung zurückzukehren und sich friedlich an seine Seite zu schließen. Ein Feind des Aberglaubens, bekämpfte er diesen mit unanfechtbaren Gründen durch Wort und Tat. Und dabei war er doch frei von jeder überstürzenden

Hast, frei von jenem Radikalismus, der nur mederrcißt und dann statt neuer Ge bäude nur Ruinen erblickt. Seine Ehrfurcht gegen die Religion war tief und ungehenchelt, sein Lebenswandel und sein ganzes Betragen redlich, einfach und bieder. Er war im Umgänge be scheiden, im Arbeiten unermüdet; aus seinen Gesprächen leuchtete immer der gründliche, denkende und belesene Mann hervor.H Und so tiefgehend und umfassend sein Wissen war, er prunkte nie damit und brachte es nur zur Geltung, wo es entscheidend

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