¬Der¬ Kirchenschatz der kgl. Loretto-Kapelle an der Frag bei dem PP. Kapuzinern in Klausen
der von Klausen nach München ver brachten Kunstschätze. Hettersdorf wies diese An sprüche mit der Erklärung zurück, „daß Be. Maje stät der König von Bayern über jene Bachen zu einer Zeit verfügt habe, . wo ihm als Landesherrn von Tirol das unbeschränkte Recht zugestanden hätte, über alles zu disponieren u Gegen. diese Grundsätze stemmte sich der damalige k. k. Kreisdirektor und Vizepräsident des tirolischen Guberniums, Freiherr von Lenz, indem er die Ansicht verfocht, daß Kunstgegenstände gleichsam
ein geistiges Eigentum der betreffenden Person, oder Gesellschaft, oder des Landes seien, infolge dessen bei diesen zu verbleiben hätten, oder, wenn entfernt, diesen zurückzustellen seien. Da auf diesem Wege nicht weiterzukommen war, wandten sich die Kapuziner an die k. k. Zen tral - Organisations - Hof kom miss ion in Wien, welche mit Dekret vom 13. Jänner und 20, Februar 1815 die (allerinteressanteste) Erklä rung fällte: „Die Verhältnisse, unter welchen das Land Tirol seit 1806 Bayern angehöre, hätten es-