Geschichte der Tiroler Landtage von 1518 bis 1525 : ein Beitrag zur sozialpolitischen Bewegung des 16. Jahrhunderts.- (Erläuterungen und Ergänzungen zu Janssens Geschichte des deutschen Volkes ; 4,5)
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Autore:
Hirn, Ferdinand / mit Benützung archivalischer Quellen dargest. von Ferdinand Hirn
Luogo:
Freiburg im Breisgau
Editore:
Herder
Descrizione fisica:
XI, 124 S.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Literaturverz. S. [IX] - XI . - In Fraktur
Soggetto:
c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1518-1525
Segnatura:
II 102.379
ID interno:
303780
empfänden Schrecken, daß selbst eine so unerhörte Summe, wie sie der letzte Landtag bewilligt habe, noch nicht genüge. Die Armut der Bevölkerung sowie der Umstand, daß die Verteilung der Steuer noch nicht endgültig und in gerechter Weise geregelt sei, hätte den langsamen Eingang des bewilligten Hilfsgeldes verschuldet. Charakteristisch scheint der Umstand zu sein, daß die Stände mit den Worten: „und aus andern beweglichen Ursachen, des f. D. ain e. Landschaft mit gnaden entschuldigt haben welle
die Folge einer neuen Zusage sein müßte, und schließen mit den charakteristischen Worten, eine solche sei auch aus dem Grunde überflüssig, da Ferdinand von der bewilligten Steuer ohnedies nichts erhalten würde. Der Gedanke an ein Zusammenwirken aller österreichischen Erbländer zum Zwecke der Schuldentilgung fand nun abermals praktischen Ausdruck. Damit gute Ordnung geschaffen, die Lande besonders gegen die Türken gemein sam geschützt und in „veraintem Wesen" gehalten würden, möge Ferdinand bald
an einem gelegenen Orte einen Ausschuß aller österreichischen Erbländer berufen; er werde sicher Hilfe erhalten; geschehe jedoch die verlangte Be rufung nicht, so sei zu befürchten, daß die ohnehin zerrütteten Verhältnisse sich noch mehr trübten und die finanzielle Notlage unbehoben bleibe. Hatte die Landschaft die neue Steuerforderung abgewiesen, so mußte sie doch die Berechtigung der Klage Ferdinands über die gewaltigen Steuer rückstände einsehen; sie bestimmt, daß ausschließlich zur Rücklösung der Hütten
werke die ausständige Summe bis zum 24. Juni (dem Feste Johannes' des Täufers) zu erlegen sei; die Forderung Ferdinands, die noch nicht fällige Steuer am ersten Termine zu entrichten, modifiziert die Landschaft in der Weise, daß ein Mittelweg eingeschlagen nnd die Bezahlung derselben bis zum 11. März 1526 (Mittfasten) versprochen wird; mit dem Steuerrückstande solle auch das der Gemahlin Ferdinands bewilligte Ehrgeld entrichtet werden. Ausdrücklich wahrt die Landschaft jedoch die Bestimmung
des letzten Landtages über die Abschreibung der von der früheren, nachgesehenen Steuer- schön bezahlten Beträge. Über die Umlage des Hilfsgeldes bestimmen die Stände, es sollen die Quoten, wie sie durch das Landlibell des Jahres 1511 festgesetzt wurden, beibehalten werden. Die Verteilung derselben auf die Steuer träger jedes einzelnen Standes solle, wenn keine Einigung erzielt werden