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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 420 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
wie Beispiel 110.) MA. Übertragung einer Forderung im Erbschaftswege. Sachverhalt: Das Bezirksgericht Innere Stadt I in Wien bewilligt die Übertragung der sür den Erblasser Jgnaz Sommer haftenden Forderung per 1Wt> X samt Anhang auf Grund der Emantwortuugsurkunde an den minderjährigen Erben Moriz Frei und ersucht das LG. Wien um den Vollzug. Eigentümer des Hauses ist Ernst Meyer. L. Dem Grundbuchsamte wird die Vornahme der vom k. k. Bezirksgerichte Innere Stadt I in Wien mit dem Beschlüsse vom 12. Juni

1903 GZ. — auf Grund der Einantwortungsurkunde des genannten Gerichtes vom 17. April 1903 GZ. — bewilligten Einver leibung der Übertragung der für den am 21. Dezember 1902 verstorbenen Jgnaz Sommer auf dem Hause in der Alleegasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 160 im Grundbuche des IV. Bezirkes in Wien in 0 Postz. 3 einverleibten Forderung im Betrage von 1000 X samt 5'/o Zinsen und der Kaution für Nebengebühren im Betrage von 60 X an den minderjährigen Moriz Frei aufgetragen. Hievon

werden 1. das k. k. Bezirksgericht Innere Stadt I in Wien, 2. Herr Ernst Meyer, 3. Herr Or. Franz Q. als mit legalisierter Boll macht L àào. Wien den 2. Jänner 1903 ausgewiesener Machthaber des Herrn Max Frei, Vaters und gesetz lichen Vertreters des minderjährigen Moriz Frei, Erben nach Herrn Jgnaz Sommer, unter Anschluß der Ori ginalbeilagen ^ und ZZ verständigt.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1905
¬Das¬ Tiroler Freistiftrecht : ein Beitrag zur Geschichte des bäuerlichen Besitzrechtes
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Pagina 66 di 123
Autore: Wopfner, Hermann / von Hermann Wopfner
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 111 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Bauer ; s.Stiftungsrecht ; <br />g.Tirol ; s.Bauer ; s.Besitzrecht
Segnatura: II 302.525
ID interno: 499655
stumpfe Gleichgiltigkeit und Hoffnungslosigkeit Sie begannen sich in ihre Notlage als etwas Unvermeidliches zu fügen, die Lasten zu tragen, ohne zu fragen warum *). Weiterer Widerstand gegen den Grundherrn mußte umso uunützer erscheinen, als sie ja seiner Will kür in mancherlei Weise preisgegeben waren, Stand es ihm doch frei, durch Forderung der Getreideabgabe in natura, durch Ansetzung hoher Reluitionspreise, strenge Geltendmachung auf ausständige Be träge und dergleichen mehr etwaige

Widerspänstige unter den Frei stiftleuten kirre zu machen. Das einzige Mittel den Druck abzuschütteln war dies, daß der Freistifter sein Gut dem Freistiftsherrn heimsagte. Dies Mittel kam jedoch nur vereinzelt in größerem Stil zur Anwendung 2 ). Durch die Liebe zur heimatlichen Scholle und die Überschätzung einer — mehr eingebildeten als tatsächlich vorhandenen — wirtschaftlichen Selb ständigkeit wurden die meisten vom Verzicht auf das Freistiftgut zurückgehalten 3 ). Viel günstiger als im Pustertal

hatte sich die Lage der Frei stifter im Unterinntal gestaltet, wo das Freistiftrecht im 18. Jahr hundert gänzlich abstarb. Schon die äußern Bedingungen, Klima und Bodenverhältnisse waren hier der Landwirtschaft viel günstiger als im Ostpustertal. Von einer übertriebenen Güterzerstücklung ist keine Rede. Die ordentlichen Abgaben der Freistifter bilden nirgends Gegenstand der Klage, nur die Höhe der außerordentlichen, vor allem der Anlaiten, darf als übermäßig bezeichnet werden. ') Hörmanm, Freistiftrecht (1787

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Libri
Categoria:
Arte, archeologia
Anno:
1905
Burgenkunde : Bauwesen und Geschichte der Burgen zunächst innerhalb des deutschen Sprachgebietes
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Pagina 420 di 765
Autore: Piper, Otto (Kunsthistoriker) / neu ausgearb. von Otto Piper
Luogo: München [u.a.]
Editore: Piper
Descrizione fisica: XI, 755 S. : Ill.. - 2. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. [747] - 749
Soggetto: s.Burg ; s.Bau ; <br />s.Burg ; z.Geschichte
Segnatura: III 104.701
ID interno: 168848
an- schliesst. 1 ) Der ursprünglichen Form entspricht es auch gewiss, wenn auf Giopper (Fig. 411) eine überdachte, auf Steinpfeilern ruhende Holztreppe zu einem durch schräge Spriesscn gestützten Podest führt, oder auf H o - henklingen (Schweiz) eine einfache Holztreppe direkt gegen die Türscluvelle gelehnt ist. Im Kastell Feiiis (Aostatal) haben wir, Fig. 429, eine halbrund in den Binnenhof vorspringende Frei treppe, hinter welcher beiderseits ein geradläufiger Arm . auf den untersten der den Hof umgeben

und an diese eine Zugbrücke zur Eingangstür an. Die gesamte Anlage ist etwa 20 m lang. Auch grossartigere Anlagen doppelarmiger mehrfach gebrochener Frei treppen kommen dann vor. So auf Namiest, gleichfalls in Mähren. In einfacherer Weise endete auf Raby in Böhmen eine (wie bei Pernstein an der Ringmauer entlang) aufgemauerte Freitreppe aus ungefähr derselben Zeit einige Meter weit vor der Eingangstiir eines Wohngebäudes, um da einer Zugbrückenklappe Platz zu machen. (Jeber die Freitreppe von Adern ó s. S. 227

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