¬Das¬ Tiroler Freistiftrecht : ein Beitrag zur Geschichte des bäuerlichen Besitzrechtes
stumpfe Gleichgiltigkeit und Hoffnungslosigkeit Sie begannen sich in ihre Notlage als etwas Unvermeidliches zu fügen, die Lasten zu tragen, ohne zu fragen warum *). Weiterer Widerstand gegen den Grundherrn mußte umso uunützer erscheinen, als sie ja seiner Will kür in mancherlei Weise preisgegeben waren, Stand es ihm doch frei, durch Forderung der Getreideabgabe in natura, durch Ansetzung hoher Reluitionspreise, strenge Geltendmachung auf ausständige Be träge und dergleichen mehr etwaige
Widerspänstige unter den Frei stiftleuten kirre zu machen. Das einzige Mittel den Druck abzuschütteln war dies, daß der Freistifter sein Gut dem Freistiftsherrn heimsagte. Dies Mittel kam jedoch nur vereinzelt in größerem Stil zur Anwendung 2 ). Durch die Liebe zur heimatlichen Scholle und die Überschätzung einer — mehr eingebildeten als tatsächlich vorhandenen — wirtschaftlichen Selb ständigkeit wurden die meisten vom Verzicht auf das Freistiftgut zurückgehalten 3 ). Viel günstiger als im Pustertal
hatte sich die Lage der Frei stifter im Unterinntal gestaltet, wo das Freistiftrecht im 18. Jahr hundert gänzlich abstarb. Schon die äußern Bedingungen, Klima und Bodenverhältnisse waren hier der Landwirtschaft viel günstiger als im Ostpustertal. Von einer übertriebenen Güterzerstücklung ist keine Rede. Die ordentlichen Abgaben der Freistifter bilden nirgends Gegenstand der Klage, nur die Höhe der außerordentlichen, vor allem der Anlaiten, darf als übermäßig bezeichnet werden. ') Hörmanm, Freistiftrecht (1787