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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
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Pagina 419 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
390 Das Grundbuch im allgemeinen. 3. Frau Franziska Lang, 4. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer Abschrift der Zession verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. X den . . . Übertragung einer Forderung. Sachverhalt: Hermine Jette! bittet um Übertragung der ob dem Hause in der Burggasse in Wien für Eduard Manu haftenden Forderung per 4000 X samt Nebengebiihren und Kaution zu ihren Gunsten. Stand des Grundbuches: Eigentümer des Hauses ist Wilhelm Stark. (! Postz. 44 ist das Pfandrecht

für die Forderung des Eduard Mann per 4000 X samt 5°/<> Zinsen, 5'/g Verzugs-, rücksichtlich Zinseszinsen und der Nebengebührenkaution per M X. einverleibt. B. Auf Grund der Zession àà Wien den 26. Mai 1903 wird die Einverleibung der Übertragung der für Eduard Mann aus dem Hause in der Burggasse Konskr.- Nr. und Einlage Z. 204 des VII. Bezirkes Wien in L Postz. 44 einverleibten Forderung im Betrage von viertausend Kronen, das ist 4000 samt Zinsen, 5'/y Verzugs-, rücksichtlich Zinseszinsen und der Neben

gebührenkaution im Betrage von achtzig Kronen, das ist 30 X, an Hermine Zettel bewilligt. Hievon werden 1. Herr Eduard Mann, 2. Herr Wilhelm Stark, 3. Herr Dr. Moriz S. als mittels Vollmacht 15 àà Wien den 24. Mai 1903 ausgewiesener Macht haber der Frau Hermine Jettel, und zwar der Letzt genannte unter Anschluß der Originalbeilagen ^ und V, 4. das k. k. Zentraltaxamt unter Anschluß einer Abschrift der Beilage ^ verständigt. K. k. Landesgericht Wien, Abt. III den . . . 111. Übertragung eines Teiles

einer Forderung. Sachverhalt: Hermine Jettel begehrt die Übertragung des Teilbetrages von 2000 X samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen «nd des Kautionstellbetrages von 40 X von der Forderung des Eduard Mann per 4000 X samt 5°/^ Zinsen, ö'/<, Verzugs-, rücksichtlich Zinseszinsen und M X Kaution. Stand des Grundbuches wie im Beispiele 110. V. Auf Grund der Zession ^ àà Wien den 26. Mai 1903 wird die Einverleibung der Übertragung des Teil-

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Libri
Anno:
1905
¬Das¬ österreichische allgemeine Grundbuchgesetz in seiner praktischen Anwendung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/344707/344707_643_object_4346942.png
Pagina 643 di 990
Autore: Bartsch, Heinrich ; / von Heinrich Bartsch
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: XXVIII, 960 S.. - 4. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 6.893
ID interno: 344707
Das Grundbuch im allgemeinen. Ä<!4. Löschung der Streitannierkung wegen nicht eingebrachter Löschungsklage. Sachverhalt: Auf dem dem Franz Schindler gehörigen Hause in der Kühberggasse Konskr.-Nr. 812 des X. Bezirkes in Wien ist in L Postz. 26 der Streit in Ansehung des in v Postz, 25 hastenden Pfandrechtes für die Forderung des Eduard Keller per 4000 X samt Nebengebühren angemerkt. Eduard Keller schreitet, weil die Klage auf Löschung inner halb der gesetzlichen Frist nicht eingebracht wurde

, um Löschung dieser Streitanmerkung ein. Zu der gemäß Z 63 GG. angeordneten Tagsatzung ist Franz Schindler nicht erschienen. V. Da Herr Franz Schindler bei der gemäß Z 68 GG. mit Beschluß vom 21. Juli 1900 GZ. — auf den 14. August 1900 angeordneten Tagsatzung nicht erschienen ist, er demnach nicht ausgewiesen hat, daß er die Klage auf Löschung des in der Einlage des Hauses in der Kühberggasse Konskr.-Nr. und Einlage Z. 812 des X. Bezirkes in Wien in L Postz. 25 sür die Forderung des Eduard Keller

im Betrage von 4000 X samt Nebengebühren einverleibten Pfandrechtes rechtzeitig erhoben habe, wird die Löschung der Streit anmerkung in Postz. 26 bewilligt. Hievon werden 1. Herr Franz Schindler, 2. Herr Dr. Burghart D. als mit Vollmacht (là Wien, den 15. Immer 1900 ausgewiesener Macht haber des Herrn Eduard Keller unter Anschluß der Origmalv ollmacht verständigt. K. k. Bezirksgericht Favoriten, Abt. I den .... Abweisung des Gesuches wegen unterlassener Beibringung der Originalurkunde und Löschung

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