Schwazer Bergbau im fünfzehnten Jahrhundert : ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte
— VIII Nr. 1. Nr. 2. Urkunden. Bergordnung Herzog Friedrichs IV. für Gossensass, 1427, Juni 26, Stertzingen Erlass der Anna, von Braunschweig an den Bergrichter zu Gossensass Conrad Strewn wegen pünktlicher Entrichtung der Bergwerksabgaben von den Neufunden. 1428, Jänner 28, Neustadt Seite 99 104 Nr. 3. Bitte der Bergleute zu Gossensass an Herzog Friedrich um Bestätigung des Bergbriefes vom 26. Juni 1427 und um mehrere Anordnungen zur Begehung der Berghauverhält nisse. Ohne Datum (1429) 105
Nr. 4. Bitte des Bergrichters zu Gossensass an den Landesfürsten, dass die Geschworenen zn Sterzingen ihm den Eid leisten sollen, wie dies zu Schwaz geschehe, und Bericht wegen anderweitiger Verfügungen. Ohne Datum (vor 1440) . . 107 Nr. 5. Bitte der Bergleute von Schwaz um Feststellung der Kom petenz des Fröners und Bergrichters sowie um Abstellung verschiedener Mängel. Ohne Datum (vor 1440) . , . 108 Nr. 6. Herzog Siegmunds Bergordnung für Schwaz, 1447, August 10, Innsbruck 110 Nr. 7. Herzog Siegmunds
Bergordnung für Schwaz, 1449, Juli 26, Innsbruck. a) Konrad Kuehenmaistexs und Rudolf Jaufners Erfindung und Erläuterung. Ohne Datum 111 b) Herzog Siegmund bestätigt die vorstehende Erfindung. 1449, Juli 26. Innsbruck 127 Nr. 8. Herzog Siegmund bewilligt als Einlösung für die Mark ge branntes Silber Wiener Gewicht auf fünf Jahre sechseinhalb Gulden Rheinisch. 1449, Juli 28, Innsbruck 129 Nr. 9. Die Bergleute von Gossensass und Schwaz begehren von Herzog Siegmund die Bestätigung ihrer Freiheiten
. Ohne Datum (zirka 1450) 130 Nr. 10. Gegenbrief des Ludwig Renting, Bürgers zu Augsburg, und seiner Gesellschaft über das Herzog Siegmund gegebene Darlehen per 35.000 Gulden Rheinisch gegen Überlassung der zu Schwaz und Gossensass und sonst in Tirol erzeugtem Silber zum Preise per acht Gulden Rheinisch weniger ein Ort die Mark. 1456, Jänner 1, Innsbruck 132 Nr. 11. Holzordnung für die Tiroler Bergwerke. Ohne Datum (um 1460) 135 Nr. 12. Gutachten von neun Gewerken über die Ordnung der Bergbau verhältnisse