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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Kriegsereignisse in Kirchdorf und Umgebung aus den Tagen der Tiroler Freiheitskämpfe : Denkschrift zur Enthüllungsfeier des "Wintersteller-Denkmales" in Kirchdorf (Tirol)
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Pagina 51 di 74
Autore: Wörndle, Heinrich ¬von¬ [Hrsg.] / bearb. und hrsg. von Heinrich von Wörndle
Luogo: Innsbruck
Editore: Selbstverl. des Wintersteller-Denkmal-Comite's
Descrizione fisica: 72 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Kirchdorf <Tirol> ; s.Tiroler Freiheitskampf
Segnatura: II 101.832 ; II 64.645
ID interno: 204583
Truppen raubten auch diesmal wieder an vielen Orten. Millinger schätzt in seinen Ausschreibungen die Zahl der seit anfangs August eingerückten französischen und baierischen Truppen auf 21.500 Köpfe, die der wieder Zurückkommenden auf 10.500 ManN und resultiert dann: „So zeiget sich ein Abgangsverlust von 11.000 Mann, wie einige Baiern selbst einbekennen". Der stolze Herzog von Danzig war also der „Bauernlümmel" trotz aller Strategie doch nicht Meister geworden. Vor ihrem endgiltigen Abzüge zwang

die in Loser gebliebene Nachhut der Baiern noch die Bauersleute von Unken und Loser — am 20. August, einem Sonntage — den Wald im Pass Strub niederzulegen und das Holz nach Reichenhalt in die Salzpfanne Zu liefern; gleichZeitig wurde auch das Wirtshaus im Strub sammt seinen Neben baulichkeiten niedergebrannt und abgebrochen. Erwähnens wert ist Millinger's Bemerkung: „Den 21. August ist Audrä Hofer in Würgl, wohin von Kufstein - und Kitzbühel die Ausschüsse einberufen wurden — und diese bekamen

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1901
Schützenhauptmann Georg Hatzl : ein Lebensbild aus den Tiroler Freiheitskriegen
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Pagina 34 di 42
Autore: Platter, Josef Calasanz / J. C. Platter
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 58 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: p.Hatzl, Georg
Segnatura: I 59.843
ID interno: 239592
Hauptmann Hatzl erhielte gemäß schriftlichen Auf trag des Herrn Gberkommandcmten die Weißung, daß er als ernannter Schützenhauptmann bevollmächtiget seye, den Feind auf einein geeigneten Posten und wo möglich der der sogenannten Oberauer oder Heißer Brücke die Vorrückung zu Verhindern und einen Angriff zu wagen, auch falls (nöthig) die Brücke selbst zur besseren Ver- theidigung abzutragen. Daß gemäß diesen Auftrag und Vollmacht Georg Hatzi am 3 , August die möglichste Vertheidigungs-Mannschaft

alsogleich gesammelt und alle Vertheidigungs-Anstalten nebst Lebensmittl und erforderlichen Waffen bereit ge halten habe. §ie bestättigen weiters, dass wirklich am August 1.809 der Feind von Sterzing gegen Brixen zu, der sich circa ans 2000 bis 2300 Mann nebst einigem bei sich geführten großen Geschütze, canons, nach Mitte- wald und Oberau genähert und mittelst kluger und tapferer Anführung des Hauptmann Hatzl der Verthei-. digungsposten (vom) Ort nebst kleiner Vertheidigungs- Mannschafts-Hilfe

von Brixen herauf, und im ganzen genommen die Vertheidigung vom §andvolke sich nur in ohngefähr 300 Mann, gegen Vorangeführte Feindes- macht dem Feind das Vorrücken so vereitelte, daß mehrere feindliche Mannschaft theils tod, tHeils plesirt und theils in Wasser versprengt wurden, (weiter) daß Hatzl sich mit einiger Zahl Mannschaft jenseits des Wassers am 5. (August) frühe immer durch das Gebürge abwerts links bis bereits Mittewald begeben, und durch diese feindliche Verfolgung, auch mittelst An las sung

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Libri
Categoria:
Pedagogia, insegnamento
Anno:
1901
Vorschriften über die Prüfung für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen, Lehrbildungsanstalten, Handelsschulen u.s.w. in Österreich
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Pagina 5 di 100
Luogo: Wien
Editore: Pichler
Descrizione fisica: 92 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Lehramtsstudium
Segnatura: II 65.170
ID interno: 208948
Inhalt. ' Seite I. Verordnung dos Ministers für Cultus und Unterricht vom 30. Angast 1897. betreffend die Prüfung der Candidaten des Gymnasial- und Realschul- lehramtes 1 II. Erlass des Ministers für Cultus und Unterricht vom 30. August 1897, Z. 20739, mit welchem den Directionen der k. k. wissenschaftlichen Prüfungs commissionen für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen Weisungen zur Ausführung der Prüfungsvorschrift mitgetheilt. werden . . > . .30 III. Verordnung des Ministers für Cultus

und Unterricht vom 29. Jänner 1881, Z. 20485, ex 1880, und vom 2. Mai 1884, Z. 5250, betreffend die Prüfung der Candidaten für das Lehramt des Freihandzeichnens an Mittelschalen 33 IV. Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 5. August 1899, Z. 20345, betreffend die Erlassung einer Vorschrift über die Prüfung der Candidaten des Lehramtes an höheren Handelsschulen 37 V. Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 25. September 1892, Z. 18309, betreffend die Vorschrift für die Prüfung

der Candidaten des Lehramtes an niederen commerziellen Tagesschulen (zweiclassigen Handelsschulen) 55 VI. Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht vom 21. August 1871, Z. 6602, an sämmtliche k. k. Landesschulbehörden, mit welcher eine Vor schrift über die Prüfungen der Candidaten für das Lehramt des Ge sanges an Mittelschulen und Lehrerbildungsanstalten, ferner des Violln-, Orgel- und Clavierspieles an Lehrerbildungsanstalten kundgemacht wird 68 VII. Verordnung des Ministers für Cultus

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Libri
Categoria:
Scienza del libro, biblioteconomia , Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1901
¬Das¬ Jagdbuch Kaiser Maximilians I.
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Pagina 36 di 235
Autore: Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, I.> ; Baillie-Grohman, William A. [Hrsg.] ; Mayr, Michael [Hrsg.] / in Verb. mit W. A. Baillie-Grohman hrsg. von Michael Mayr
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XXXII, 191 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: p.Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, I.> ; s.Jagd ; f.Quelle
Segnatura: III 109.943
ID interno: 272714
keine spitzigen Stecken verwendet, die durch Wege gelassenen Lücken durften nicht mit Gattern geschlossen werden, damit das Wild keinen Schaden leide und seinen „Drdinariwechsel" Hobe. Neue Zagdmandate, welche im wesentlichen die bestehenden Verordnungen wiederholten, erslossen dann in den Zähren (654 (6. November) und (665 (5. Jänner, (8. Jänner). Nach dem Aussterben der in Tirol regierenden habsburgischen Nebenlinien befahl ein kaiserliches Patent vom (5. August (666

dem Oberstjägermeisteramte, das ein oder andere Landjagen zu veranstalten, um das Wild zu vertilgen, soweit es den Unterthanen schade H. Am 22. Mai >680 wurde ein neues General-Forst-Mandat entworfen, welches jährlich kund gemacht werden sollte. Kaiser Zosef I. schärfte dasselbe am (9. August (705 neuerdings ein. Ein in waidmännischer, rechtlicher und kultureller Beziehung sehr interessantes Patent, welches sich besonders auf die Mandate von (654 und (666 beruft, erließ Kaiser Karl VI. am (8. Dezember (7(9- Neu eingerichtet und verbessert wurde

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