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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 10 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
; ich kläre ihn auf, die Sorte, die er hatte, war nicht die bestellte Sorte, er bestellt bei mir, erhält die Sorte ehrlich von mir und sieht erst dann, was er für feinen Wein jetzt hat. Er bleibt Kunde, und ich habe eine Kunde für den Huakitalswein erobert! Hätte die Kunde je bei mir, wenn ich nicht persönlich gekommen wäre, bestellen können? Woher hätte sie eigentlich Kenntniß haben können von meiner Existenz oder ich anderseits von der ihren, wenn ich nicht gereist wäre? Es ist den Pro ducenten

und den Consumenten geholfen, wenn der bisherige Zustand aufrecht bleibt. Die Wirthe in der Provinz und die Kaufleute dort führen keine so theueren Weine, nur sogenannte-Schankweine, und es wird den Privaten nie einfallen, z. B. in einem kleinen Orte den Wein beim Wirthe zu kaufen; er trinkt im Gasthaus sein „Viertel", und-wenn er auch seinen Wein zu Hause hat, geht er doch iu's Gasthaus, der Gesellschaft wegen, es geschieht also den Wirthen kein Schaden, wenn ich den Privaten aufsuche, aber auch den Händlern

nicht, denn es gibt in der Provinz ja auch nur in größeren Städten direct Weinhändler, und die sind ja auch auf das Aufsuchen und den Absatz bei Privaten angewiesen, und der kleinere Kaufmann in der Provinzstadt führt ja in den seltensten Fällen Wein? In der Großstadt, sagen wir Wim, bezieht nur ein ver schwindend kleiner Bruchtheil der Bevölkerung seinen Wein direct und nicht von Händlern; in Wien und solch' großen Orten ist für Bezug des Weines durch Producenten kein großes Feld, der Private

hat keine Räumlichkeit, keinen Keller, um den Wein liegen zu lassen, er kaust nicht Faßweine, sondern er ist gezwungen, nur ein paar Flaschen stets zu kaufen, und die kauft er sich an Ort und Stelle.

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1900
Christoph IV. Andreas Freiherr von Spaur, Bischof von Brixen (1601 - 1613), und das kirchliche Leben seiner Diöcese
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Pagina 67 di 114
Autore: Freiseisen, Johann / von Johann Freiseisen
Luogo: Brixen
Editore: Weger
Descrizione fisica: 109 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Priester-Conferenz-Blatt. - In Fraktur
Soggetto: p.Spaur, Christoph Andreas ¬von¬
Segnatura: II 102.476 ; D II 102.476 ; II 64.496
ID interno: 162602
oder Einwohner zu Austegern bestellen. Diese Aufleger sollen sich eidlich verpflichten, ihr Amt (Auf- und Ablegen, Weinabziehen, Aichung der „wein- geschyr auf allerlei yhrn", Abwägen) fleißig und ungesäumt zu versehen. Den Auflegern sollte der Vorrath des Brixner Wein- und Most-Maßes, auch „wagen, Sailer und anderes" bei ihrem Amtsantritte übergeben, ordentlich inventiert, und nach Ablauf ihres Amtes von ihnen in „gneten wirden" zurückgestellt werden. Durch die Aufleger sollte der Bürgermeister den Rath

der Obrigkeit anzuzeigen. Als Lohn solle den Auflegern für ihr „auf, und Mögen, Abeichen, abziechen, und wögen, gegöben und bezalt werden, wie Volgt. Ainer der in der Stat alhie gesössen Von wein ab und aufzulögen, und Von ainen Ebnen gemainen Keller ans: oder einzuziechen soll göben Von der Brixner yhrn ain Kreizer, und ain gast oder frembder Von der yhrn zwen Kreizer. Wann aber der kheller da sh den Wein aus, oder einziechen miessen drehen Stapst tieff, oder tiefser ist, soll ein hieiger Von der yhrn zwen

Kreizer und ain gast drei Kreizer göben. So sye den wein aufn wagen oder nach der ablögung iy andere geschir ab- ziechen dauon soll Inen Von der yhrn zwen Kreizer, und darzue Von ainen suerfas, ain Viertl wein zuesteen. Den wein in ainen Haus non ainen Keller in ain anderen zuziechen Von der yhrn zwen Kreizer. Von Bass, vnd Panzen abgiessen oder abziechen Von der yhrn zwen flerer. Am Neye masyhrn abzupfächten Söchs Kreizer.' Ain Söchter zu Pfachten drey Kreizer. Ain Pottich zu Pflichten, ain Burger

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Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 9 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
spricht den Staats int eressen, es untergräbt meinen Absatz und dadurch meinen Weinbau; und so ginge es dann Allen in gleicher Lage! Der persönliche Verkehr mit der Kunde ist unerläßlich, um sich das Vertrauen zu erobern. Schriftliche, gedruckte Offerte wirft d er größte Theil der Privaten fort, wenn er nicht die Firma kennt — er wurde so oft getäuscht! — Briefliche Offerte, d. h. Muster sendungen haben keinen Erfolg; der Private Hatz. B. schlechten Wein zu Hause, ich sende ihm ein feines Muster

Wein kaufen? Ein neuer, guter Oesterreichischer kostet mehr; da braucht es dazu drei Jahre Schulung, bevor der Wein flaschenreif wird, es vertheuert sich der Wein um die Zinsen des Capitals, Calo, Arbeit" — der Private fängt an zu begreifen, daß um den Preis von fl. 15'— kein ehrlicher Wein zu haben ist; er macht eine Probebestellung eines fünf- bis siebenjährigen Weines um fl. 40'—; er gewöhnt sich an den Naturwein und bleibt Kunde — ich habe dem unreellen Händler eine Kunde fortgenommen

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Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 17 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
. — Es wird dem Amerika ner oder Deutschen nicht einfallen, in §. Wein Zu suchen, beim Wirth oder dortigen Händler — dort, wo nur Erdäpfel wachsen. — Wem habe ich also in §. einen Schaden zugefügt, wenn ich als Producent meinen Wein an Private dort anbiete und verkaufe? — Ist das verboten, so hört der Export in solcher Art total auf, denn, wenn sich Zwei streiten, hat der Dritte den Ge winn; in diesem Falle die Franzosen und die Rheinländer, bei denen der Amerikaner früher den Wein bezog

, und er wird ja in Deutschland und Frankreich, wohin er auch fährt, von den Wemreisenden ungehindert ausgesucht, und zu seinen früheren Bezugsquellen zurückkehren! — Aus den Augen, aus dem Sinn! Von einer Neuacquirirung anderer solcher Kunden — wenn auch die jetzigen bleiben — wäre also keine Rede, da das Gesetz es verbietet! Bleibt der bisherige Zustand da gegen, so hat wenigstens der österreichische Producent einen Absatz, und der Consum würde gewinnen! Ich war und bin ein Pionnier für unseren Wein im Auslande

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Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 8 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
eminent geschwächt werden. Erst gespießt und dann gehangen, dann gezwickt mit heißen Zangen! Öder sollten diese Tausende vielleicht doch gezwungen werden, dieselben Steuern zu zahlen wie bisher? Der Staat hatte einen Ausfall infolge des schönen neuen Gesetzes von mehreren Millionen jährlich, in der Wein branche allein. Nun, Ignoranten werden nun entgegnen: Der Gesetzgeber hat ja offen gelassen, solche Käufer aufzusuchen, in deren Ge schäftsbetrieb der Wein Verwendung findet. Das wären

nur noch Weinhändler selbst und Wirthe und Apotheker, erstere beide kaufen zum Theil bei Versteigerungen, oder beim Producenten, und die Apotheker haben durch Zusammenschluß immer mehr von Spanien, Portugal und Ungarn bezogen. — Beim Verbot des directen Absatzes an Private würde um jene Leute, in deren Geschäftsbetrieb der Wein Verwendung findet, ein Kampf bis aufs Messer beginnen, in dem nur der Sieger bliebe, der beson dere Vortheile z. B. längeres Ziel gewähren könnte. So bliebe also wieder der Sieger

, der kapitalkräftig genug wäre, um den neuen Ansturm auf die KmAenMhigkert des Volkes aus hallen zu können. Durch das Gefetzwerden des Abänderungsparagraphen werden, wenn nicht eine Ausnahme für Wein stattfindet, Existenzen rmnirt, die noch keine Ahnung haben von dem Blitzschlag, der ihnen aus dem heranziehenden Sturme droht. In erster Reihe jene Weinbauern, die nur den Qualitäts- Weinbau betreiben und auf den directen Absatz bei Privaten angewiesen find, abgesehen davon, daß sofort alle europäischen Länder

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Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 14 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
Ein wohnern etwa 30 Gastwirthe, denn jeder kleinste Mann wird zum Bier- und Weinschänker, wenn er von Wein auch nur etwa 2 bis 3 Hektoliter jährlich braucht, nur aus dem Grunde, um sich einen Nebenerwerb bei seinem sonstigen Geschäfte zu schaffen oder um sein Bier und seinen Wein — umsonst zu trinken! Also ich wäre gezwungen, den Wein auf Credit, aber auch so vergebens, anzubieten, denn der kleine Wirth kauft ja die Qualitätsweine gar nicht, er hat keinen Absatz dafür, ebensowenig kaufen die Kaufleute

auf dem Lande, in den Städten Wein um fl. 40 bis 100 den Hektoliter. Welcher Wirth oder Kaufmann hätte das Herz, für einen alten ge schulten „Rhein-Riesling", „Muscat", „Clairette", Piueau- Gries" , f „Rulände r", „Sauvignon", „Semillion", „Carbenet", „Mosler" und wie die Sorten alle heißen fl. 90 bis 120 zu"geben"per Hektoliter, und doch find die edlen Weine, die sich der Private in Flaschen abzieht, gegen die fünffach theuereren Rheinweine, die er bisher bezog, spottbillig, wenn die n / l0 Flasche

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Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 20 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
s MN eilten abgeben, ans dem Grunde, weil er weiß, daß der Wein den Preis, den er in solcher Höhe nun fordert, erreichen muß. Der Qualitätsbau, da er nicht nur nicht rentabel, sondern ' v erlustbringend werden wird, muß aufhören, der Consum von Halb- und Kunsiwein, und jener des italienischen Weines / wird sich heben! — Bezweckt das der Gesetzgeber? Nun sage mir ein Mensch, wie soll der kleine und mittlere Producent die ihm, wenn auch unverzinslich, von Staat und Land gewährten Darlehen

, die mit staatlicher Hilfe die Weinberge reconstrmrt haben, sind ja sinngemäß keine „Capitalisten", und wenn selbe schon nicht im ersten oder zweiten Jahre das Product verschleudern wollten, müßten sie die Weine einstellen! Aber es würde ihnen ja nichts nützen, den Wein liegen zu lassen, zu schulen, um den Ueberfluß eines Jahres etwa in rationeller Art für ein Fehljahr zu ver wenden! Den „alten Wein" wird der Händler nicht um bas Plus der Interessen, des Calos, der Spesen kaufen, ebensowenig der Wirth! Wer

überhaupt je dem capitalskräftigen Wirthe oder Händler — Ausnahmen zugegeben — „altenWein" antmg, wird in nenn Fällen unter zehn zur Antwort erhalten haben, ich kaufe neuen Wein und lasse ihn bei mir alt werden, das ist die Regel! Denn in einem Fehljahr verkauft der Händler naturgemäß seine

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Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 11 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
10 Der Provinzkanfmann, den ich oben erwähnte, wird nie das Risico auf sich nehmen, Faßwaare, wenn auch flaschenreif, zu beziehen, denn in den seltensten Fällen hat er das Verständniß des Abzuges des Wemes, der „trüb" werden kann re., er wird ihn nicht kaufen können, und die Kunde, die keinen ordentlichen Wein im Orte erhält, wird einfach keinen Wein trinken, sondern Bier! So wird der Absatz des Weines zurückgehen, trotzdem wird der Wirth und Händler keinen Nutzen davon haben. Wir Weinbauern

jedoch, da uns der Absatz unterbunden ist, können unsere feinen Producte entweder gar nicht oder als ent- werthet nur um Spottpreise an Grossisten verkaufen und sind ruinirt, da wir den Erzeugungspreis nicht erhalten! Der Großhändler, der aktrenommirte, wird von der Urivalkunde schriftlich aufgefordert werden, ihm Wein zu senden und der wird sich in's Fäustchen lachen und in Form enormen Gewinnes die Folgen des Gesetzentwurfes, der den kleinen Mann und Pro- ducenten hätte schützen sollen, ihn jedoch

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Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 12 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
.— und /' so wurde ihm der Most ab gekauft; ich sechste durchschnittlich 17 Hektoliter, und nicht wahr, ich sollte doch ebensoviel Brutto im Geldertrag erhalten, als der Bauer, trotzdem ich mit dreimal größeren Kosten, weil gezahlter Arbeitskraft, arbeite? Wie steht es in Wirklichkeit? Durchschnitt 17 Hektoliter, also um den Bruttoertrag des Nachbarn fl. 840 zu erreichen, müßte ich für den Most rund fl. 50 erhalten — und wenn ich für den neuen Wein ausgegohren den halben Preis (wo 10 % für's Lager noch abgehen

) verlangen würde, würde mich jeder Wirth oder Händler für verrückt erklären! Nun bleibt mir also nichts Anderes übrig, als den Wein in die Gahrstube zu geben — dann einzukellern und nach 4 bis 5 Jahren, denn forciren läßt sich die Schulung von Bouquetweinen nicht, bekomme ich den Wein derart reif, daß ich ihn an Private eimerweise verkaufen kann — und Zwar Durchschnittsproduct nur zum höchsten Preise von fl. 40 bis fl. 45; wer ist da besser daran? Jene, die Massenweine produciren, die nur sogenannte

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Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
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In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 4 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
in Weinbauer erhebt seine Stimme in letzter Stunde — er war sich ebenso wenig der Gefahr bewußt, wie die Zehn tausende kleiner Weinproducenten und Händler, die die Tragweite der Abänderung der §§ 59 und 60 der Gewerbegesetznovelle noch jetzt im Momente nicht kennen, denn sonst würde wohl etwa längst unisono ein „Nothschrei" aus allen österreichischen Wein baugebieten erfolgt sein. — Ich treibe keine Politik, beleuchte den Entwurf „Niemandem zu Liebe, Niemandem zu Leide", vom Stand punkte

darauf hingewiesen, daß in Oester reich weniger Bedürfniß bestehe, das Aufsuchen von Privat kunden dem Weinhändler zuzugestehen, da die Consumenten leicht in der Lage sind, ihren Bedarf unmittelbar bei Pro- dueenten oder bei reellen Firmen zu decken". Nun, wie steht es mit der in Deutschland gewordenen und in Ungarn geplanten Gesetzgebung? Nach langen Kämpfen wurde in Deutschland in den Aus führungsverordnungen zur Gewerbeordnung vom Jahre 1897 in Bezug auf Handelsreisende die Ausnahme ptrneto Wein

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In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 6 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
die Weinbergarbeiten ruhen, z. B. in der Zwischenzeit, während die Trauben reisen, August, September und im Spät winter, bevor die Frühjahrsarbeiten, das Aufdecken it. ansangen, statt müßig zu Hause zu sitzen — fahre ich fort, um meinen Wein zu verkaufen und meine edken Mroducte, die nur bei Privaten absetzbar sind, so gut als möglich zu verwerthen. — Ich bin ein guter Staatsbürger, schreie nicht nach den Regierungs- Interventionen, dort wo sich jeder selbst helfen soll, zahle meine Steuern und Lasten willig

— da ist doch das Geringste, was ich vom Staat erwarten kann, daß er mir nicht mein Leben erschwert und den Absatz untergräbt. — Wohlgemerkt, ich spreche nicht bloß im eigenen Interesse, mit mir sind Tausende und Tausende in gleicher Lage! — und die Weisheit des hohen Abgeordnetenhauses wird, da die Handels- und Agrar interessen in dieser Frage nicht collidiren, sondern parallel gehen, gewiß das Richtige treffen und die gesetzliche Ausnahme für Wein statuiren, wenn nicht anderseits weitere Existenzen zugrunde gerichtet

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Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
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In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Pagina 15 di 23
Luogo: Wien
Editore: Dorn
Descrizione fisica: 21 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Segnatura: II 108.422
ID interno: 206911
14 Heim hat, wo nur ein Schnapshändler weit und breit zu sehen, seinen Wein durch persönlichen Besuch verkauft? Wem ensteht der Nutzen davon? Niemandem zu Lieb, Niemandem zu Leid! Hier heißt es: Man wollte jemandem zu Liebe das Gesetz schaffen, aber die Liebe hat dem Betreffenden nicht genützt, dagegen dem Weinbau z. B. viel Unheil angerichtet, ebenso dem Staate direct und indi- rect geschadet. Den obgenannten Herren wird es nicht einfallen, bei den Speeereihändlern oder Wirthen — directe

, wie sie sich der Wirth anschafft, | und der Händler den Wirthen liefert und durch Verschnitt mit s Italiener rc. herstellt. — Dem Producenten wachsen nur gute s oder schlechte Jahrgange — aber gleich hat er nie den Wein. Ich mache die Sorlenweine nur im guten Jahrgang, im schlechten kommen sie in den Durchschnittswein — also ich habe heute 1896er Sorten, von jeder Gattung etwa 10 bis 20 Hektoliter, die ich anbringen muß — ich verkehre mit den Privaten — heute nimmt er mir diese Sorte, morgen jene ab — ist sie ver

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