In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
; ich kläre ihn auf, die Sorte, die er hatte, war nicht die bestellte Sorte, er bestellt bei mir, erhält die Sorte ehrlich von mir und sieht erst dann, was er für feinen Wein jetzt hat. Er bleibt Kunde, und ich habe eine Kunde für den Huakitalswein erobert! Hätte die Kunde je bei mir, wenn ich nicht persönlich gekommen wäre, bestellen können? Woher hätte sie eigentlich Kenntniß haben können von meiner Existenz oder ich anderseits von der ihren, wenn ich nicht gereist wäre? Es ist den Pro ducenten
und den Consumenten geholfen, wenn der bisherige Zustand aufrecht bleibt. Die Wirthe in der Provinz und die Kaufleute dort führen keine so theueren Weine, nur sogenannte-Schankweine, und es wird den Privaten nie einfallen, z. B. in einem kleinen Orte den Wein beim Wirthe zu kaufen; er trinkt im Gasthaus sein „Viertel", und-wenn er auch seinen Wein zu Hause hat, geht er doch iu's Gasthaus, der Gesellschaft wegen, es geschieht also den Wirthen kein Schaden, wenn ich den Privaten aufsuche, aber auch den Händlern
nicht, denn es gibt in der Provinz ja auch nur in größeren Städten direct Weinhändler, und die sind ja auch auf das Aufsuchen und den Absatz bei Privaten angewiesen, und der kleinere Kaufmann in der Provinzstadt führt ja in den seltensten Fällen Wein? In der Großstadt, sagen wir Wim, bezieht nur ein ver schwindend kleiner Bruchtheil der Bevölkerung seinen Wein direct und nicht von Händlern; in Wien und solch' großen Orten ist für Bezug des Weines durch Producenten kein großes Feld, der Private
hat keine Räumlichkeit, keinen Keller, um den Wein liegen zu lassen, er kaust nicht Faßweine, sondern er ist gezwungen, nur ein paar Flaschen stets zu kaufen, und die kauft er sich an Ort und Stelle.