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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 53 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
II. und K. Friedrich III. leitete zumeist ein Hofmeister die Hvshaltung und die Regierungsgeschäfte der Erblande sowohl als des Reiches. Unter K. Maximilian I. finden wir die der Hofhaltung nach burgundischem^Lörbilde einem maitre ä'WÄ^Haushosmeister) anvertraut; infolge der ständischen Reichsreform kam es 1497 zur Errichtung eines Reichshofmeisteramtes, welches sich allem auf die Reichsregierung bezog, aber nur bis 1512 bestand, worauf wieder ein nur der Person des Kaisers dienender Hofmeister für die Regiernngs

nur eine einzige Kanzlei; seit 1265 ward jedoch eine Scheidung der Kanzleigeschäste in der Art vor-, genommen, daß einer der Protonotare vorzugsweise als Leiter der öfter- reichischen Kanzlei verwendet und als xrotonàrins per Austriarn et Sty- riam bezeichnet wird. Unter den römischen Königen Albrecht I. und Friedrich dem Schönen scheint die königl. Kanzlei, deren Leiter der k. Hvskanzler war» von der öfterr. Herzogskanzlei nicht getrennt gewesen zu sein. Seit H. Alb- recht II. heißt der Leiter der öfterr

der Reichskanzlei bestehen, während K. Friedrich III., Herzog von Steier, Kärnten und Krain, 1440 seinen bisherigen Kanzler auch zum Leiter der Reichskanzlei ernannte und sich erst auf Andringen des Mainzer'Erzbischoss seit 1442 zur Trennung beider Kanzleien (der „römischen' und der „österreichischen') verstand. Die VrrwaUungsrcsormen K. Maximilians I. I. Die Zentralbehörden der niederösterrcichischen Ländergrnxpe slNittelbehöcden im Verhältnis zu den obersten Zentralbehörden am königl. Hofe). 1. Das Regiment

. Unter K. Friedrich III. hatte es nur Ämter der Zentralverwaltung in den einzelnen Erbländern des Kaisers (Österreich unter und ob der Enns, Steiermark, Karten, Krain) und diesen übergeord- nete Ämter am k. Hofe (Hofmeister, Hofkanzler, Kammermeister) für die »berste Zentralverwaltung des Reiches und der österreichischen Erblande gegeben. Daneben bestand unter K. Friedrich IH. der dem Hoflager folgende königliche Rat, dessen Zuständigkeit sich nicht blos auf die Zentralverwaltung des Reiches

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