Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
, der nur Heinrich II. sein könne. Das von K. Friedrich bestätigte. Diplom desselben sei verloren, doch dürfe man Stumpf 1954 als eine im wesentlichen wört liche Wiederholung des Diploms Heinrichs II. betrachten. Auffällig sei nur der. Umstand, daß in Stumpf 3319 der Komitat des Bischofs von Trient über Valsugana bis zum Flusse Cismone vorgeschoben wird. .»Wie diese Ausdehnung des Tridentina Gebietes, die übrigens nicht ausgeführt wor- den ist (denn Valsugana gehört später nach wie vor zum Komitat von Feltre
) bei Friedrich I. durchgesetzt worden. ist, wissen wir nicht.' Breß- l-ßii meint, daß das vorgelegte Diplom Heinrichs II. an dieser Stelle durch Rasur und. Korrektur verfälscht war und daß man es, nachdem die Fäl schung ihren Dienst getan, habe verschwinden lassen. Daß.man Stumpf 1954, welches dem Diplom Friedrichs I. widersprach, später geheim hielt, zeigt die Dorsualnotiz auf jenem: Non est ostendenduin. — ©lifter in Alto Adige iv, gol f. 'weist auf die Grenzstreitigkeiten zwischen den Be- wohnern