Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
vor behalten hatte, scheint er doch jene dacia, welche die Kommune bereits vorher besessen hatte, ihr belassen zu haben, da Kaiser Friedrich III- in dem Mandate von 1468, kraft dessen er die Verfassung von Trieft änderte, wiederholt von den der Kommune Trieft gehörigen daciis sprach, deren Ertrag ihr auch sürderhin erhalten bleiben solltet) 1523 erscheint die Kommune allerdings im Besitze einer dacia ternariorum, wohl des dritten Teiles, also vom Kaufwert nicht näher bekannter Waren, deren Jahresertrag
auf 200 Dukaten geschätzt und zur Besoldung des Capitano verwendet wurde. Selbst wenn diese Abgabe schon 1468 existiert hätte, was nicht zu erweisen ist, hätte Kaiser Friedrich damals kaum von einer Mehrzahl kommunaler dabei sprechen, können; er scheint vielmehr die dacia, welche die Kommune schon zur Zeit der ältesten Statuten besessen hatte, gemeint zu haben. Auch der Bischof von Trieft besaß 1493 noch eine Maut daselbst^), die wohl identisch war mit dem quarantesimum, der Abgabe des Vierzigsten
, Fischen, Wein, Salz, Obst) waren *) Schwind und Dopsch, Urkunden, N. 133, S. Nb. _**) A. T. III, 220, 221. Im Vertrag von 1461 Juni 12, Graz, kraft dessen Kaiser Friedrich der Kommune Trieft alle lf. Amter und Einkünfte in Stadt und Distrikt aus fünf Jahre gegen einen jährlichen Zins von 1200 nngar. Gulden oder Dukaten verpachtet, ist wohl von Mauten, aber nicht von den dacia die Rede (C. d. I. III). ***) Es braucht kaum erst bemerkt zu werden, daß dies eine anßerordentlich hohe Abgabe gewesen wäre