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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1893
Verfachbuch oder Publica fides? : ein Beitrag zur Reform der öffentlichen Bücher in Tirol
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Pagina 138 di 197
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Karl von Grabmayr
Luogo: Meran
Editore: Ellmenreich
Descrizione fisica: VI, 188 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Verfachbuch<br>g.Tirol ; s.Grundbuch
Segnatura: II 108.544
ID interno: 134962
und den Fahnenträgern desselben, den Sparkassen, mühsam erstreitet. Die Kosten der Verwaltung, für ■ welche die Sparkassen den Grundsitz mit '/2 Prozent belasten, betragen für die Landes anstalt nach anderwärts gemachten Erfahrungen nur x /c Prozent und fallen daher fast gar nicht ins Gewicht. Nur nebenbei sei bemerkt, daß die Tiroler Pfandbriefe für alle inländischen Sparer eine besonders beliebte und bequeme Anlage bilden werden und daher auch den.Interessen dieser Bevölkerungsklasse unter Wahrung des allgemeinen

Wohles entgegenkommen. Dieses ganze zwar nur in den äußersten Umrissen, aber nach dem Leben gezeichnete Zukunftsbild hat zur einen uner läßlichen Voraussetzung: die publica fides der tirolischen Hypotheken — Beseitigung des -trügerischen Verfachbuches, das die publica, fides nicht kennt, Einführung eines Buches, dessen Inhalt von Rechtswegen wahr ist. - Die Sicherheit des Tiroler Pfandbriefes setzt die Sicherheit der Tiroler Hypo thek voraus, und nur dem sicheren Pfandbriefe wird der Verkehr

den jeweilig niedrigsten Zinsfuß gewähren. Und wenn auch das Kapital ohne Rücksicht auf die Unsicherheit der Tiroler Hypotheken dem Lande Tirol als Garanten billiges Geld anböte, so dürfte doch das Land ohne schweres Unrecht gegen die anderen Bevölkerungsklasfen die Garantie für die Schulden

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1893
Verfachbuch oder Publica fides? : ein Beitrag zur Reform der öffentlichen Bücher in Tirol
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Pagina 161 di 197
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Karl von Grabmayr
Luogo: Meran
Editore: Ellmenreich
Descrizione fisica: VI, 188 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Verfachbuch<br>g.Tirol ; s.Grundbuch
Segnatura: II 108.544
ID interno: 134962
. Von der historischen Vergangenheit zu schweigen, wo wir im Trentino das gemeine Recht, in Deutfchtirol die Tiroler-Landesordnung finden, bestehen ja noch heut zutage zwischen den beiden Landestheilen mehrfache partikuläre Rechtsverschiedenheiten, aus denen wir nur auf Zivilrechtlichem Gebiete die für unser Thema besonders wichtigen Vorschriften über die Grundzerstücknng und die Erbfolge in Bauerngütern, auf kriminellem Gebiete das wälschtirolische Delikt des verbotenen Waffentragens hervorheben. Erst

in allerjüngster Zeit hat die Regierung im Tiroler Landtage zwei Vorlagen über die Ein führung eines Höfe-Buches und über das Anerben-Recht ein gebracht, die nur für Deutschtirol gelten sollen, womit man maßgebenden Ortes anerkennt, daß je nach Umständen die ver schiedenen Verhältnisse in beiden Landestheilen auch verschiedene Gesetze erheischen. ■ Hinter der Redensart, daß mau keinerlei Rechtsungleich heit zwischen Deutsch- und Wälschtirol schaffen dürfe, steckt etwas Anderes, steckt der ängstliche

Hintergedanke, daß jede Lockerung des Einheits-Bandes die einstige Losreißung Wälschtirols fördert. Dieser hyperloyalm Erwägung stellen wir unsere innige patriotische Ueberzeugung entgegen, daß es keinem Feinde je gelingen kann, Tirol mitGewaltzuzerreiß e n, solange Tiroler Stutzen knallen und der Kaiser-Aar seine Schwingen, regt. Welch' andere Lösung aber — von Gewalt abgesehen — in ferner

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