Verfachbuch oder Publica fides? : ein Beitrag zur Reform der öffentlichen Bücher in Tirol
. Von der historischen Vergangenheit zu schweigen, wo wir im Trentino das gemeine Recht, in Deutfchtirol die Tiroler-Landesordnung finden, bestehen ja noch heut zutage zwischen den beiden Landestheilen mehrfache partikuläre Rechtsverschiedenheiten, aus denen wir nur auf Zivilrechtlichem Gebiete die für unser Thema besonders wichtigen Vorschriften über die Grundzerstücknng und die Erbfolge in Bauerngütern, auf kriminellem Gebiete das wälschtirolische Delikt des verbotenen Waffentragens hervorheben. Erst
in allerjüngster Zeit hat die Regierung im Tiroler Landtage zwei Vorlagen über die Ein führung eines Höfe-Buches und über das Anerben-Recht ein gebracht, die nur für Deutschtirol gelten sollen, womit man maßgebenden Ortes anerkennt, daß je nach Umständen die ver schiedenen Verhältnisse in beiden Landestheilen auch verschiedene Gesetze erheischen. ■ Hinter der Redensart, daß mau keinerlei Rechtsungleich heit zwischen Deutsch- und Wälschtirol schaffen dürfe, steckt etwas Anderes, steckt der ängstliche
Hintergedanke, daß jede Lockerung des Einheits-Bandes die einstige Losreißung Wälschtirols fördert. Dieser hyperloyalm Erwägung stellen wir unsere innige patriotische Ueberzeugung entgegen, daß es keinem Feinde je gelingen kann, Tirol mitGewaltzuzerreiß e n, solange Tiroler Stutzen knallen und der Kaiser-Aar seine Schwingen, regt. Welch' andere Lösung aber — von Gewalt abgesehen — in ferner