Oberinntal und Vinstgau ; Abt. 2.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 4)
gkdechtnuß an dem ende bestattet sein, orden vnd wennden die auch dahin vnwiderruefflich für vns, vnser e Erben vnd nachkomen, in craft ditz briefs, Also das nu hinfür ain yeder Abbt vnd Conuent daselbs, gegenwurtig vnd künftig, ewigklich vnd teglich solh Meß aus Sannd Johann sen des Tauffers Altar nechst bey der bemeltn vnserer be- grebniß zu halten vnd zu verbringen an vnderlaß oder Verhinderung kaynerlay fachen, orden vnd bestellen sullen, darzu In (ihnen) dann die bemelte gült auch folgen, vnd
In die durch ainen yeden vnsern Phleger vnd Ambt mann daselbs zu Laudeckh, gegenwurtigen vnd künf tigen, aus dem bemelten vnserm Ambt jerlich geraicht werden sol in maß. die ain zeyi her gen Kalten Prunn geben ist worden. ^ Wo (wenn) aber Abbt vnd Conuent darinn sewmig (säumig) würden, vnd die bemelt Meß obgeschribnermaß nicht hielten oder verbrächten, vnd sich daz warlich erfünde, so mügen wir, vnsere Erben oder nach- komm, die (d. h. diese Ewige Messe) mitsambt der gült an ander ende orden. an Ir vnd