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Libri
Categoria:
Geografia, guide
Anno:
1885
¬Die¬ Aufnahme von Tirol durch Peter Anich und Blasius Hueber : mit einem Anhange: Beiträge zur Kartographie von Tirol ; eine historisch-geographische Studie
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Pagina 62 di 83
Autore: Hartl, Heinrich / von Heinrich Hartl
Luogo: Wien
Descrizione fisica: 79 S. : Kt.
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Mittheilungen des Kaiserl. Königl. Militär-geographischen Institutes ;5
Soggetto: g.Tirol ; s.Kartographie ; z.Geschichte
Segnatura: II A-4.000
ID interno: 126638
Es ist demnach : Innsbrucker Klafter (Schub, Zoll) = 1*057000 Wiener Klafter (Schuh, Zoll) [Verwandlungslogarithmus = 0*024 0749] Innsbrucker Klafter 3 Schuh = Zoll = Klafter — [log = 0-302 0240] [log = 9*523 8727] [log ü'444 6915] [log = 0*012 2041] 2*004583 Meter 0*334097 2*7841 Centimeter 1*028500 Toisen 1 Innsbrucker Schuh = 1*028500 Pariser Schuh [log = 0‘012 2041] 1 Meter = 2-99314 Innsbr. Schuh [log = 0 - 476 1273] 1 =35-9177 „ Zoll [log — 1-555 3085] Anich setzt in seiner grossen

gezeichneten Karte von Nordtirol 1 deutsche Meile = 22.888 Pariser und „nächstens bei“ (nahezu) = 22*272 Innsbrucker Werk-* schuhe und in der von Mansfeld gestochenen Karte von ganz Tirol findet man bei den Masstäben 1 deutsche Meile = 22.272 Innsbrucker = 23.524 Wiener Werkschuhe. Aus diesen Zahlen würde sich ergeben: Das Verhältnis zwischen Innsbrucker und Wiener Mass wie 6337*28 : 6000 oder 1 Innsbrucker Schuh = 1*056214 Wiener Schuh [log = 0*023 7520] ferner 1 „ * ,, = 1*027638 Pariser ., [log = 0*011

8486] 1 Wiener .. = 0*972964 ,, „ [log = 9'988 0966] Das richtige Verhältnis der letzt angegebenen zwei Masse ist: 1 Wiener Schuh = 0*973037 Pariser Schuh [log = 9*988 1292] Anich hat also den Innsbrucker Schuh um 0.000786 Wiener Schuh beziehungs weise um 0-000842 Pariser Schuh zu klein angenommen, während er den Wiener Schuh nur um 0'000033 Pariser Schuh zu klein annimmt. Verwandelt man die 22.272 Innsbrucker, 23.524 Wiener und 22.888 Pariser Schuh in Meter, so erhält man der Reihe

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Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 27 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
zu unterstützen. Der Magistrat hat hierüber die umfassendsten Erhebungen eingeleitet und in der That gegen eine Anzahl von Personen, welche ohne Besitz irgend einer Concession ihre Dienste zur Bersassung von Majcstätsgesuchen und anderen Schriften anboten, die Amtshandlung eingeleitet. Der Wiener Magistrat hat weiters an die säinmtlichen Inhaber von Privatgeschäftskanzleien ein Decret des Inhaltes erlassen, daß sie sich hinsichtlich ihrer Thätigkeit strenge innerhalb der Grenzen der denselben ertheilten

seiner Dienste als seinen Wirkungskreis überschreitend unter Strafandrohung zu untersagen. Endlich haben auch die k. k. Bezirkshauptmannschastcn in Sechshaus, Hernals, Korneuburg und Bruck a. d. Leitha im September d. I. von der k. k. mederösterreichischon Statthalterei die gleiche Weisung erhalten, wie sie schon im Mai d. I. an den Wiener Magistrat ergangen ist. Indem nun der Ausschuß die Mitglieder der niederösterreichischcn Advocatenkammer von diesen Verfügungen

der k. k. niederösterreichischen Statthalterei in Kenntniß setzt, richtet derselbe an die geehrten Herren Collegen das Ersuchen, die positiven Wahrnehmungen, welche sie hinsicht lich der Uebergriffe und Mißbräuche seitens der Agenten machen, von Fall zu Fall dem Wiener Magistrate, respective der compEtenteu !. k. Bezirkshauptmannschaft mitzutheilen, Fälle von Winkelschreibereien auch den Gerichten bekannt zu geben, welche über Veranlassung des gefertigten . Ausschusses in neuerer Zeit in wiederholten Fällen mit empfindlichen Be strafungen

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Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 125 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
119 Maria Anna von Crtt'sche Stiftung. 1874, Z. 398 (N.-Oest. Statthalterei-Jntimate vom 36. No vember 1873, Z. 34553 und resp. vom 1. Februar 1874, Z. 3244) als oberste Stiftungsbehörde zu erklären befunden, daß zur Beseitigung der sich aus der (in Folge des Gesetzes vom 27. April 1873, Nr. 63 R. G. Bl.) geänderten Organi sationen des Wiener juridischen Doctorencollegiums gegen über den diesfälligen Stistsbriefsbeftimmungen ergebenden Schwierigkeiten, von nun an bei Bestellung

der Administration und Verleihung 'der Maria Anna 'von Ertl'schen Stiftung nach folgenden Grundsätzen vorzugehen sein wird: I. Die Rechte und Obliegenheiten, welche in Beziehung auf die Maria Anna von Ertl'sche Stiftung nach Punkt 6 des Stiftsbriefes vom 27. Februar 1844 ' bisher dem Deean des Wiener juridischen Doctorencollegiums zugestanden sind, gehen auf den Präsidenten dieses in Folge des Gesetzes vom 27 . April 1873, Nr. 63 R. G. B. als selbstständige Corporation constituirten Collegiums über. Für den Fall

, auch in Zu kunft nach Borschrift des Punktes 6 des Stistsbriefes auf lebenslang und vom Präsidenten, jedoch nur aus den vom Ausschüsse des juridischen Doctorencollegiums' vorzuschlagenden drei Mitgliedern ernannt. HX. Die Verleihung der M. A. von Ertl'schen Stiftung, welche nach Punkt 8 des Stistsbriefes vom 27. Februar 1844 in der Regel dem jeweiligen Deean der -juridischen Facultät und Len beiden Administratoren zusteht, hat in Zukunft durch ein aus dem Präsidenten des Wiener juridischen Doctoren-

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Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 168 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
: 8 - 6 . Aus meinem Nachlasse soll ein Capital von fl. 200,900 österr. Währung, sage Zweihunderttausend Gulden österr. Währung, entnommen und mit demselben durch den Ausschuß der Wiener Advocatenkammer und meinen Testamentsexecutor, Herrn Br. Josef Ritter von Mündel in Wien, eine meinen und den Namen meines verstorbenen Gatten Herrn Br. Leopold Anton Dierl führende Stiftung zu dem Zwecke errichtet . werden, daß aus den Erträgnissen derselben ’ in erster Linie vermögenslosen Witwen und Waisen mittellos verstorbener Wiener

Advocaten, welche der Societät zur Versorgung von Witwen und Waisen von Mitgliedern des Juridischen Doctoren- collegiums der Wiener Universität zwar beigetreten, jedoch vor Ablauf des zum Pensionsbezugc statutengemäß berech tigenden Zeitraumes mit Tod abgegangen sind, in Zweiter Lime Witwen und ^Waisen vermögenslos verstorbener, dann Ehegattinen und Kindern zwar noch am Leben befindlicher, jedoch durch Unglücksfälle oder aus einem anderen Grunde .erwerbslos gewordener oder sonst in ihren VermögensVer

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Libri
Anno:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Pagina 144 di 176
Autore: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: 169 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 100.868
ID interno: 351504
Statuten der ìvitwrn- und Waisen - Pensionsgesellschaft des juri dischen DoctorcncoUegiums in Nlien. Gin-leltttns. I. Die auf Grundlage der Statuten vom 24. Mai 1760 er richtete mit der juridischen Facultät der Wiener Universität verbundene Witwen- und Waisen-Bersorgungssocietät (Witwen- Unterhaltungssocietät der juridischen Facultät), welche später die Benennung „die mit dem Doctorencollegium der juridi schen Facultät an ■ der Wiener Universität verbundene Witwen- und Waisensocietät

' angenornmen hat, sohin laut Einleitung der Statuten vom 23. September 1855 unter der Benennung: „Witwen- und Waisen-Pensionsgesellschaft des Doctoren- collegiums der juridischen Facultät in Wien' fortbestand wird nunmehr über die erfolgte Abtrennung des Doctoren- eollegiums von der Wiener Universität den Namen: Witwen- und Waisen - Pensionsgesellschaft des juridischen Doctoren- collegiums in Wien' führen. II, Die gegenwärtigen Statuten treten mit dem ersten Tage des auf die Zustellung ihrer Genehmigung

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