Oberinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 3)
nit lesen wollt, so soll der velthei ain pirtl hei an den fürst pünden und ain Wasser unter den pal. Es soll auch niemant sein vich auß dem pfanthof nemen ohn des 25 velthei willen. Auch öffent si, wann der richter sein fronpotten wag und maß zu der vorgenannten schran pieten lasst auf ainen genannten tag, die soll er dann auf denselben tag fachten und mörken, wie von alter herkommen. II. Papieren. aus dem 18, Jahrh. Fol. 8 Sl., im Gemeinde-Archive zu Kundl, 1780. 30 Dorf-Ordnung, so die kaiserl
ist.**) In A undeutlich, in B als unleserlich weggelassen. )3 ) jemand B. *•) Biese Archenordnung ist gleichfalls noch im Gemeinde- Archive zu Kundl vorhanden, musate aber nach der Anlage dieses Werkes b&i Seite gelassen werden. Kundl und Liesfeld II. 361 Anters ist bei einer wolleingerichteten dorf- und nachbarschaft vor allem nöthig, das alle Unglück- und feuersgefahr verhiètet und abgewendet werde, zu welchen ende die baad- und prechlstuben in dem dorf nit zu ge- dulten, sondern an seiten Kundl drei, und an Seiten
Liesfelden zwai der gleichen prechlstuben an ain solches ort ausser den dorf zu sezen und 5 gemainschäftlich zu gebrauchen seind, allwo dem dorf kein feirsgefahr bei - gehen kann, worgegen die alte prechlstuben in dem dorf ohneweiters und bei schwärer straff abgethan werden solle, als wordurch bereits ain und das ander mahl feie2 -sgefahr entstanden ist. Sodann, Drittens, werden iedermäniglich die spann und springleichter, auch das 10 tobackrauchen in den häusern bei dem holzwerch, auf dem tliennen
, stallen und dillen und dergleichen orten bei 6 thaller und weiterer straff eingebogen, so ewenfahls dahin zu verstehen ist, das sich niemants unterfange, nächt licher zeit mit spann, piichlen auf der gassen in dem dorf herumbzugehen, ja wohl gar die selbe bei dem holz und an denen hüuseren abzubuzen, als 15 wodurch sonderbar bei entstehenden wind feiersnot verursachet werden kann, welche obsicht sowoll gegen die dorfsverwante als frembdezu be- owachten ist, -worgegen man sich der laternen
und rohrleichter bedienen kann. Zumahlen auch, Viertens, missfahlig zu vernemen kommet, das die ledige pursch (ge- 20 stalten man dergleichen von denen verlieurathen bei doppelt scharpfer straff nit vermuethen will) sich sonderbar nächtlicher zeit sehr unruheig aufflehrn, in dem dorf, auf der gassen, auch in denen würtbs- und pierhäusern herumb- schwermen, und nebst denen ohne dies verbottenen nächtlichen haingarten und gassi- gehen sich anzechen, mit sacramentiren und fluchen, auch in 25 anderweeg gott