Kurze Mittheilungen über das Leben und die Tugenden des Dieners Gottes Johann Nep. v. Tschiderer, Fürst-Bischof von Trient
P. Eigler ausdrücklich erklärt: „Jenes Dekret äs Confessariorum potestati ac officio, dd. 6. Febr. 1842, ist vom Fürst--Bischof Johann Nepomuk Selbst ausgegangen, d. h. ich habe darin nur Leine Gesinnungen ausgedrückt; und, wenn von der christ lichen Klugheit des Dieners Gottes gehandelt wird, so möchten dazu auch folgende zwei Beweispunkte gerechnet werden, nämlich: früherhin die Handführung seiner Beichtkinder zu derselben soliden christlichen Tugend und Vollkommenheit, die allein
' dd. 25 . Dez. 1825, anläßlich des großen Jubiläums, ausgesprochen; sodann in Betreff des sorgfältigen Vermeidens — auch in der Beicht selbst, und um so mehr dann sonst, — jeder Einmischung in Anderweitiges, als was das ttgentliche Seelenheil des Pönitenten angeht. Ganz namentlich aber, und über Alles genau nahm Fürst-Bischof Johann Nepomuk das hl. Beichtsiegel; in dem Stücke war seine Sorgfalt wahrhaft „unsäglich groß.'' *) In Hinsicht auf Letzt erwähntes, nämlich auf das Sigillum, äußerte
sich auch ein anderer Zeuge, der als Seelsorger und Dekan häufig mit dem Diener Gottes Geschäfte hatte, folgendermaßen: „Unbeschreiblich genau, wie der sel. Fürst-Bischof in dieser Beziehung war, ließ er sich hierüber, wo nur Gelegenheit war, so nachdrücklich in Bemerkungen und Andeutungen ans, daß mir bei Niemanden diese große Genauigkeit so ganz auffallend erschienen ist, wie bei Ihm, der doch mit expressm Belehrungen sonst so zurück haltend war.' Diese, wenn nicht an Angst streifende, doch l ) Diese hier nm sngedmtckn