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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Pagina 398 di 476
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Segnatura: I 3.501
ID interno: 316127
ri© ft ELgeuthumSverhattniffL in Her Militärgränzc. bisher von ^den ^ Gemeinden' benützten Hutweiden find Eigene thum derselben. Es bleibt ihnen Vorbehalten, bei einzelnen Ansiedlungen And Familientheilnngen in erforderlichen Fällen die unumgänglich nöthigen Haus-, Hof- und Gartengründe gegen oder ' ohne Entgelt ans den Hutweiden anzuweisen. Die gänzliche Bertheilüng oder Veräußerung der Hutweiden einer Gemeinde kann über Antrag derselben nur im gesetzlichen Wege stattfinden. Die von der Steuer

als öde abgeschrrebenen Gründe fallen den betreffenden Gemeinden Zu, insoferne sie nicht innerhalb zwei Jahren vom Tage der Kundmachung dieses Statuts durch die oormaligen Besitzer oder deren Rechtsnachfolger in die Steuer übernommen' werden wollen (§. 17). Die GränZwalduugen sind ein Staatsgut. Aus diesen ist nach vorläufiger Deckung des Aerarialbedarfes für die GränZe den Gränzern nach ihren alten Rechten und mit Vorzug vor'allem übrigen. Holzbezug da- Bau- und Brennholz zu den häuslichen

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