Ansichten über das Verhältnis von Staat und Kirche zur Volksschule
fortwährend angetrieben wären, in dieser Zeit, wo sie gleichsam als Praktikanren dienen, sich sowohl in Kenntnissen fortzubilden, als auch durch gewissenhaften und einsigen Dienst im Lehramte allseitig zufrieden zu stellen. Auch hierin hätte ein Schulmann als Schulrath ein fruchtbares Feld für fem Wirken. Er könnte geschickte und thätige Lehrer und Unterlehrer, die er aus Visitationen, bei Lehrerkonferenzen, in den Präparandenkursen kennen gelernt hat, ini Auge behalten, ihre Fortbildung
und Thätigkeit beobachten, sie nach und nach an eine Hauptschule heranziehen oder den bischöflichen Ordinariaten für eine ansehnlichere Landschule em pfehlen. Ihm als Schulmann würde es anliegen, dort, wo es sonst nicht geschieht, Lehrerkonferenzen in Gang zu bringen, und sie, damit Studirlnst und Strebsamkeit im Lehrpersonal nicht er lösche, zu beleben durch schriftliche Konferenzarbeiten, dieses herr liche Fortbildungsmittel, wodurch der Lehrer zum Nachlesen, Nachdenken und zu schriftlicher Darstellung
haben, davon ablassen mußte. Auch in anderer Beziehung würde man cher Direktor und Lehrer um einen Schulrath als Volksschul inspektor froh sein. Da Urtheil und Leitung des Dekans in Schulsachen so weit ausgedehnt wird, daß schriftliche Eingaben, die aus gewichtigen Gründen an das bischöfliche Ordinariat unmittelbar gerichtet worden sind, un eröffnet von diesem durch den Dekan zurückgesandt werden, so leuchtet ein, daß bei uns, wo der Echulrath fehlt, die bischöfliche Inspektion und