Physisch-medizinisch-statistische Topographie der Stadt Bozen mit den drei Landgemeinden zwölf Malgreien, Gries und Leifers, oder des ehemaligen Magistratbezirkes Bozen
der Bischöfe von Trient, und durch die Schultheißen der Grafen von Tirol, im Großen jedoch stets vor dem Landesfürsten von eigenen Abgeordneten bei allgemeinen Versamm lungen und Landtagen in keiner bestimmten Form ver treten. Bereits am 24. Juni 1190 fand eine solche Versammlung von Adeligen, Gewerbsleuten und Bauern in Gegenwart vieler geistlicher und weltlicher Herren vor der Pfarrkirche zu Bozen statt, bei welcher ein Statut für die Gemeinde Bozen und Gries in Betreff deS Gemeknde-EigenthumeS
stand dieses Gerichtes war. Im Jahre 1783 wurde dasselbe vom Kaiser Josef in ausgehoben, und dafür die „adeliche Justiz-Administration zu Bozen' errichtet, welche jedoch mit 1. August 1793 ebenfalls aufhörte, an deren Stelle dann wieder das landeshauptmannschast- liche Gericht trat, bis auch dieses im Jahre 1803 er losch, und dessen Wirkungskreis dem Landrechte Zu Inns bruck zugewiesen wurde. Die königlich bairische Regierung hob im Jahre 1808 alle persönlichen Privilegien, und somil
den privilegirtm Gerichtsstand des Landrechts auf. Die österreichische Regierung führte aber dieses Gericht im Jahre 1815 wieder ein, bestimmte jedoch im Jahre 1817 sür Bozen ein Kollegialgericht, welchem auch die Rechtsangelegenheiten des Adels und der Geistlichkeit zugewiesen wurden Gemeinde-Verfassuilg und StMordmmg. Bevor sich die Gemeinde Bozen die Prärogative einer Stadt erworben, und aus ihrer Mitte einen eige nen Stadtrath konstiruirt hatte, wurden ihre Gemeinde- Angelegenheiten durch die Gastalden
der Weiden e im, Wälver, Wege, Wasserleitungen u. s. w. abgefaßt, und Maßregeln zur Sicherheit derselben gegen fremde Eingriffe festge setzt wurden. Dies war der erste Schritt zur nähern Ausbildung der Gemeindeverfassung von Bozen. Unbe- Zweiselt wurde Bozen in Folge Aufblühen seines Han dels, Zunahme seiner Bevölkerung, und erlangter Pri- 4