Blumen aus Tirol : ein Büchlein zur Erbauung und Unterhaltung
116 v. Schncllmann Heimich, Pfleger. „im und mögen, also daß er und seine Er- „bm denselben Zehent mit Mm Rechten, Nu- „tzen und Gilten von Uns, unsertt Brüdern „und Erben innehaben, nießen, besetzen und „entsetzen sollen, als Landes- und Lehensrecht „ist, und wollen auch Wir dessen ihr Schirm „sein, Uns, unfern Brüdern und Erben an „der Lehenschast unschädlich. Mit Urkund „dieses Briests, gegeben zu Hall in dem Inn thal an dein Samstag nach St. Nikolaus tag , nach Christi Geburt I363stem Jahr
beigetragen haben. Besagter Hein- „rich hat auch verordnet, daß für ihn und „seine Voreltern und Erben in der angezeig ten Mutterkirche ein feierlicher Jahrtag ge halten werde. Diese Stiftung bestätigen Wir. „Gegeben zu Briren am 10. Jänner 1379.'