Akademische Vorlesungen über die Geschichte Tirols bis zur Vereinigung mit Oesterreich
wagen ' (Leute) und Gesippe gegeben^ die von Geburt ihre aller nächsten und rechtesten Erben seien. Sie habe daher nach dem Rathe ihrer Landherren und Räthe, für den Fall ihres Ablebens, ihren Oheimen, den Herzogen Ruvolf, Albrecht und Leopold von Oesterreich ihre Besitzungen zugesprochen, nämlich: die würdigen und edlen Graf schaften zu Tirol und zu Gorz, das Land und die Gegend an der Etsch, und das Innthal, mit der Burg zu Tirol , und mit allen an dern Burgen, Klausen, Städten, Thälern
ihrem Hauptmanne, Burggrafen, Amtleuten, Pflegern, Vögten und Richtern zu Tirol, und auf allen Besten, Klausen, Städten, Gebirgen, Thälern, Märk ten und Dörfern, dann allen Grafen, Freien, Dienstleuten', Land- Herren, Rittern und Knechten, Bürgern, Landsassen und Helden, Frauen und Männern, Alten und Jungen, Edlen und Unedlen, Ar men und Reichen, — zu schwören, daß sie den vorgenannten Her zogen und ihren Erben gegen Jedermann Treue und Wahrheit halten und leisten, ihren Nutzen und ihre Ehre fördern