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Libri
Categoria:
Pedagogia, insegnamento
Anno:
1849
Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
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Pagina 94 di 263
Autore: Österreich / Ministerium für Kultus und Unterricht / vom Ministerium des Cultus und Unterrichts
Luogo: Wien
Editore: k.k. Hof- und Staatsdruckerei
Descrizione fisica: 258 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Xerokopie
Soggetto: g.Österreich ; s.Gymnasium ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849 ; <br />g.Österreich ; s.Realschule ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849
Segnatura: III A-5.866
ID interno: 141979
n in diesen Fällen gleichgiltig , ob der Direktor oder ob ein anderer Lehrer diese Gegenstände in Anregung 1 gebracht hat. 2. Die allgemeinen Zeugnissldassen (§§. 73 — 76) , die Rang ordnung (§. 77), Versetzung, die Ausschliessung (§. 71 , 6) eines Schülers, und was sonst in den Gesetzen und Vorschriften ausdrück lich als Gegenstand der Conferenz bezeichnet ist. 3. Am Ende'eines jeden Schuljahres hat die Conferenz sich mit einem an den Schultern abzustattenden Schlussberichte über den Zu stand

von Unterricht und Disciplin in dem Gymnasium während des verflossenen Jahres zu beschäftigen; in diesem Berichte ist die Frage ausdrücklich zu beantworten, ob Aenderungen im speciellen Lehr plane gewünscht, und welche vorgeschlagen werden. Diesem Schluss berichte hat der Direktor in seiner Einbegleitung diejenigen Bemer kungen und Anträge in Betreff der einzelnen Lehrer beizufügen, welche er im Interesse der Schule und der Lehrer für nothwendig erachtet. g. 113. 1. Dieser Conferenz

, so wie jener, in welcher die Seme- stralzeugnisse, die Rangordnung und die Versetzungen verhandelt werden, sind auch sämmtliche Nebenlehrer beiznziehen. 2. Hilfs- und Nebenlehrer haben eine beschliessende Stimme nur in den Fällen, wo es sich speciell um ihren Lehrgegenstand oder um ihre Schüler handelt; im Uebrigen haben sie, wenn sie zugegen sind, eine berathende Stimme. 3. Der Direktor hat als Lehrer bei jeder Abstimmung eine Stimme, und wenn Stimmengleichheit eintritt, hat die Meinung den Vorzug

, welcher er sich angeschlossen. §. 114. Ueber die Verhandlungen jeder Conferenz wird durch einen der Lehrer ein Protokoll aufgenommen, und von sämmtlichen Mitgliedern unterfertigt. Der Direktor hat jedes Protokoll unmittelbar darauf im Originale an den Schulrath zur Erledigung einzureichen. Die Proto kolle eines jeden Schuljahres sind mit fortlaufenden Zahlen zu be zeichnen.

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Libri
Categoria:
Pedagogia, insegnamento
Anno:
1849
Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
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Pagina 112 di 263
Autore: Österreich / Ministerium für Kultus und Unterricht / vom Ministerium des Cultus und Unterrichts
Luogo: Wien
Editore: k.k. Hof- und Staatsdruckerei
Descrizione fisica: 258 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Xerokopie
Soggetto: g.Österreich ; s.Gymnasium ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849 ; <br />g.Österreich ; s.Realschule ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849
Segnatura: III A-5.866
ID interno: 141979
dass die Aufgabe und die Correctur dieser schriftlichen Arbeiten so wie die Bearbeitung der Compositionen in die der Grammatik bestimmten Stunden fallt,and nicht die Zeit dazu den Leetürestunden abgebrochen werden darf, versteht sich von selbst, da jene Arbeiten eben ein Theil der grammati schen Uebungen sind. Am erfolgreichsten sind diese Aufgabeu, wenn der Lehrer selbst den Stoff dazu aus der eben in der Klasse voi'gekommenen Lecture entlehnt, indem er deren Inhalt und Wortschatz

zur Anwendung der in den grammatischen Stunden durchgenommenen Regeln verwendet. Hat der Lehrer biezu keine Zeit, oder traut sich nicht die erforderliche Sicherheit und Gewandtheit zu, so sind unter der grossen Zahl vorhande ner Uebungsbüeher für diese grammatische Stufe besonders au empfehlen: die Uebungsaufgaben von Job. v. Gruber und von Süpfle 1 ). Die Versetzungsprüfung hat in dieser und den folgenden Klassen, der Einrichtung des Unterrichtes selbst entsprechend, zweierlei Gegen stände

selbst ist zu empfehlen: Putsche, lateinische Grammatik für un tere . und mittlere Gymnasialklassen, 4. Auflage. Jena 1848. (Die erste Auflage war 1842 erschienen) z ). ') Johannes von Gruber, Uebungsbuch z.um Uebersetzeu aus dem Deutschen ina Lateinische für Tertia. Stralsund. Süpfle, Aufgaben m lateinischen Stilübungen. Erster, Tbeil. Carlsrube. 2 ) Lehrer, welche für ihre eigene grammatische Fortbildung sich mit grössere» Gram matiken bekanntmachen wollen, mögen eine vor Kurzem von Fard. Schult?- (dem selben

, weil die schwerfällige, nicht präcisc Fassung der Regeln das Verständnis« der Schü ler erfabrungsmSUsig erschwert, und die reiche Sammlung des Abweichenden oder Sel tenen im Sprachgebrauche zwar für den Lehrer eiu brauchbares Repertorium, für den Schüler aber unnütz, und mehr ein Hindernis« des Erlernens ist.

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Libri
Categoria:
Pedagogia, insegnamento
Anno:
1849
Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
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Pagina 135 di 263
Autore: Österreich / Ministerium für Kultus und Unterricht / vom Ministerium des Cultus und Unterrichts
Luogo: Wien
Editore: k.k. Hof- und Staatsdruckerei
Descrizione fisica: 258 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Xerokopie
Soggetto: g.Österreich ; s.Gymnasium ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849 ; <br />g.Österreich ; s.Realschule ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849
Segnatura: III A-5.866
ID interno: 141979
erst vom Lehrer durchzugehen sind, mit geringeren Leistungen sieh be gnügen und dergleichen nur selten stellen; denn der ganze Ton der Be trachtung und Belehrung ist dem Aller noch fern, und selbst das unbe stimmte Gefühl, dnss ihm Aufsätze dieser Art nicht gelingen können , hin dert den Schüler bei ihrer Anfertigung. Wenn durch die bezeichnete Reibe von Uebungen der Schüler Sicher heit gewonnen hat, sich über Gegenstände seines Gedankenkreises schrift lich auszudrücken

im Ausdrucke der Gedanken erreicht, so gelingen Briefe von selbst, sobald 741 ihnen ein wirklicher Anlass vorhanden ist, und misslingcn meistens, so lange dieser gefehlt hat. Die häusliche Correktur des Lehrers muss bei jeder Aufgabe die Aufsätze sämmtlicher Schüler vollständig umfassen-, der Lehrer hat die Fehler gegen Grammatik, Orthographie. Interpunktion und, unterschieden davon, die Verstösse gegen die Angemessenheit des Ausdruckes, der Anord nung u. dgl. zu bezeichnen 5 und unter die Arbeit

ein Gesammturtheil zu schreiben. In der 7,ur Rückgabe der Aufsätze bestimmten Lehrstunde gibt er eine Uebersicht der Urtheile über die Leistungen der Einzelnen, und wählt zur Besprechung aus sämmtiieben Arbeiten nur die Punkte heraus, welche er zur Belehrung der ganzen Klasse erfolgreich verwenden kann. Die Fehler gegen Grammatik, Orthographie und Interpunktion müssen von den Schülern bis zur Abgabe des nächsten Aufsatzes häuslich corrigirt sein , so dass bei Correktur dieses folgenden Aufsatzes der Lehrer

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Libri
Categoria:
Pedagogia, insegnamento
Anno:
1849
Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
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Pagina 156 di 263
Autore: Österreich / Ministerium für Kultus und Unterricht / vom Ministerium des Cultus und Unterrichts
Luogo: Wien
Editore: k.k. Hof- und Staatsdruckerei
Descrizione fisica: 258 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Xerokopie
Soggetto: g.Österreich ; s.Gymnasium ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849 ; <br />g.Österreich ; s.Realschule ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849
Segnatura: III A-5.866
ID interno: 141979
Hand eines jeden Schillers 3er Klasse sein, und ihm für die häusliche Repetition das Material an Namen und sonstigen Daten bezeichnen soll, welches ei* in vol ler Sicherheit wissen muss; es kann und darf aber nicht den Umfang dessen bezeichnen, was der Lehrer in den Lectionen vorzutragen hat; denn dessen Aufgabe ist es vielmehr, die blossen Namen und dürren Umrisse durch Be schreibung- der Natur der einzelnen Länder, charakteristische Erscheinungen aus ihrer Thier- und Pflanzenwelt, Schilderung

ihrer Bewohner, auch Erzäh lung von einzelnen, historisch hervortretenden, und diesem Alter verständ lichen Persönlichkeiten auszufüllen und zu beleben. Der Lehrer muss daher, wenn er nicht schon früher auf die Geographie Studien verwendet, ausführ lichere geographische Werke (z. B. Roon „Grundzüge der Er d-, V öl ker- und Staatenkunde ,' 2. Aufl. Berlin 1847, oder doch desselben Werkes Auszug: ..Anfangsgründe der Erd-, Völker-und Staatenkunde,' Berlin 1847. — K. v. Räumer ..Lehrbuch der allgemeinen

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Libri
Categoria:
Pedagogia, insegnamento
Anno:
1849
Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
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Pagina 63 di 263
Autore: Österreich / Ministerium für Kultus und Unterricht / vom Ministerium des Cultus und Unterrichts
Luogo: Wien
Editore: k.k. Hof- und Staatsdruckerei
Descrizione fisica: 258 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Xerokopie
Soggetto: g.Österreich ; s.Gymnasium ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849 ; <br />g.Österreich ; s.Realschule ; s.Schulreform ; z.Geschichte 1849
Segnatura: III A-5.866
ID interno: 141979
abgestellt wünscht, hat er dazu die Genehmigung des Schulrathes einzuholen. §. 75. 1. Am Ende des ersten Semesters findet weder eine öffentliche Prüfung, noch in der Regel eine Versetzungs-Prüfung Statt; die am Schlüsse des ersten Semesters au gebenden Zeugnisse (§. der sind auf das Urtheil zu gründen, welches die Lehrer im Laufe des Unter richts selbst über ihre Schüler gewonnen haben. Wo diess wegen grösserer Anzahl der Schüler zweifelhaft geblieben, wird es aus nahmsweise durch eine Prüfung

Nr. XI.) S e m e s t r a 1 z e u g n i s s e. §. 76. 1. Am Schlüsse eines jeden Semesters erhält jeder Schüler ein , Schulzeugniss, welches am Schlüsse eines zweiten Semesters das Ergebniss der Versetzungsprüfung mit eirischliesst. Für solche, welche sich der Maturitätsprüfung unterziehen, tritt an die Stelle des Seme- stralzeugnisses das Maturitätszeugniss. 2. Das Semestralzeugniss enthält das aus den Urtheilen sämmtlicher einzelner Lehrer der Klassen entnommene, vom Klassen-

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