3 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/322836/322836_238_object_4601324.png
Pagina 238 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
, Wis dann überhaupt gesammte Oberkeiten desLandesanmit nach? drucksamst erinnert werden, den Steuereinnehmern sowohlLvntra mo- rofos alle mögliche AMenz zu leisten, als auch in Ausfindigmachung zerschiedener neuer bishex. vorgekommenen besondexs kleiner», mithin sehr hart eindringlichen Adelssteuergiebigkeiten gewührige Hände zu bie- then.. --W àr'die neue Steuer Rexsràion hesto verläßlicher à» bear? KeiteN/ uO. die in Lytastro befindliche weiße 'leere Seite wegen von ein» und anderer. LocaL

-Commission allenfalls nicht klar genug eingenom menen Systeme, etwa nicht: irrsalig, fehlerhaft, Mer gar unbrauchbay zu überschreiben, wich anmit die Vorschrift dahin ertheilet, daß nach hem der ersthanhigen InüruKion beygelegten formulare No. 4. die neue ; Steuer Repartition einsweilen auf ex^a Papier aufgenommen, uà erst nach gezogenen, und 'fösMttch A6^uliirt befundenen 'lorali die neue ©inter Repartition? - Summa dem Lacaào dergestalten Post für Post einzuschalten komme, daß hieraus

der zur Landschaft abzuführende jährliche Steuertangent klar, und mit der hierüber verfaßten Comrole pes allenfälligen Zuwachses und Abgangs harmonirend befunden werde. > Nach so berichtigter Controls, dann in dem CataKro eingetragener förmlicher Steuer Repartition lj at sich die Locai - Commiflìon alsogleich Mit ihrem Bericht an die Taxgleichstellungs Commission mit der An- zeige zu wenden , daß das Gericht nunmehro auch nach der neuen Re partition förmlich colleftirf werden zu können im Stande gesetzet seye

. Wie denn auch mit Einstellung des - Berichtes der Commif- üonsstatt, so über die neue Steuer Repartition erloffen, der Taxgleich- stellungs - ComwiKon mit deme beyzuschließen, daß hieraus ersehen wepdm Poge, obwohl die Taggelder nach Mqaß der Arbeit selbst, als nach jenen des Arbeitenden angesetzt worden feyen, wornach sodann wegen der Vezahlungsverschaffung die behörige Vorkehrung getroffen werden wird. Und

1