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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 169 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
Das tyrolische Steuer- bringt mit sich, daß die sogenann te Adelsteuer auch in dem Fall , da die Grundgülte wirklich abgelößet, reluieret, und consolidieret seyn würde; dennoch in perpetuum entrich* tet werden müsse. Nun ist aber im Land durchgehends bekannt, daß viel von diesen abgelößten Gülten, weil weder die vorherige Jnnhabex oder Domini diretti , oder deren Erben noch die zinsbare Realität selb-- sten, auf welcher diese Grundgülte vor Zeiten radicimt gewesen, aus findig gemacht worden

, oder auch nicht einmal ausfindig gemacht wer? den konnte, nach und nach zum Nachstand des Steuergefälls verloren worden ; welches dann auch in àcvrum ohne weiters zu besorgen ist» Zudem: so sind nur diejenige Gülten in die Adelssteuer eingezo* gen worden, welche im Jahr 1573 vorhanden gewesen, und relpeàvs bey denen hinnach errichteten Steuer - ?ers^uaàen in das Catattrum gekommen sind. Wohingegen seit dem sehr viel neuerding errichtet worden; ohne daß selbe jemal bey dem Steuramt, ohngeachtet der dieß-- falligen ? censi

- Verordnungen vorgemerket, oder mit der tarifmäßigen Steuer beleget worden waren. Hiedurch ist aber geschehen, daß die ganze Steuer immerfort von dem fundo emphiteutico ohne daß der Do minus direftus m das Mitleiden wäre gezogen worden/ entrichtet wer- dm mußte. Aber auch dieses ist t« Absicht auf diejenige Zehend und Grunde gölten, die mit der Zeit nach vollendeter Universal - Persequaticm auf* kommen werden, nothwendigerweise zu erwarten , es wäre dann Sache, daß man, also zu sagen, von Jahr zu Äahr

eine neue Steuer- Per- sanation verfaßete. Endlich kömmt allem diesem der bedenkliche Umstand hinzu, daß die onera emphiteudca, ingleichen der Zehend, und anderweite zur Adelsteuer gehörige Nutzbarkeiten keinen bestandigen Grund, so doch zur Festhaltung des richtigen Steuergefälls nothwendig ist, bestimme« können; dantt diese onera und proventus werden bald abgelöset, und consoliäieret, bald verminderet, auch vermehret, und deren neue auf- gebracht. Hieraus giebt sich aber die nothwendige Folgerung

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