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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Pagina 250 di 872
Autore: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Luogo: Innsbruck
Editore: Rauch
Descrizione fisica: XVI, 853 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Segnatura: II 106.001/2,2
ID interno: 204229
145. Zn wie ferne Priv atrekogniz ionzinse ver ausser. li ch sind. Die Privalrekognizionzinse solcher Personen und Institute, welche nicht unter der Kuratel der öffentlichen Behörden ste ten, können ohne weitern Anstand ganz nach der Willkühr des Besttzers veräußert werden, während cs bei den unter der Kuratel der öffentlichen Behörden j befindlichen Personen und In stitute des Konsenses dieser Behörden bedarf, und die Ver äußerung in der Regel nur vermittelst der öffentlichen Verstei gerung

jährliche Boden- Lms-Nekognizion pr. i. und 4 kr. bewirkt werden muß. Da der gedachten Hofstelle der Ursprung dieses Verbotes, so wie des Rekognizionzinses nicht bekannt war, so verlangte sie über den ganz besondern Landesgebrauch, der ihr mit den a - gemeinen politischen Grundsätzen nicht wohl vereinbarlich, dcrn in vielfacher Betrachtung schädlich schien, verläßliche ^ - Hebungen, und zugleich das Gutachten , ob und m *w. ^ufgeforderto Oberstjägermelsteramt zeigte mit

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Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Pagina 304 di 872
Autore: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Luogo: Innsbruck
Editore: Rauch
Descrizione fisica: XVI, 853 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Segnatura: II 106.001/2,2
ID interno: 204229
mr Pusterthal und an ver Etsch beschränkt gewesen, aber Unter Vaiern auf ganz Tirol ausgedehnt worden sei^ (sieheauch§. 133 ) ; 6 . daß die Feuerstattzinse im Kreise Imst erst im J .1829 die Gleichstellung mit Len übrigen Kreisen erhalten haben ; Gu« bernialdekr. 16. Jänner 1829 Z. 543 Forst; 7 . daß der Bezug der Rekognizivnzinse für neu erbaute Offert aus eine kurze Zeit ausgehört habe; Gubernialdekrete vom 23. Sept. 1831 Z. 20964 Bau und vom 8. Nov. 1836 Z. 28259 Forst; 8. daß neue

Sinne. Diese Zinse scheinen ihren Ursprung von den tirolifchen Berg» und Waldordnungen her zu leiten, kraft welchen das Waldeigenthum zu den l. f. Hochheitrechten gezahlt wurde; siehe §. §. 135 . und 147. der gegenw. Darstell. Nach diesen Gesetzen waren alle Rechte der Privaten aus das Eigenthum und den Nutzen an landesherrliche Konzessio nen gebunden; und es Hing ganz von dem Landesfürsten so wie von Seinen Behörden ab, ob und unter welchen Bedingun gen Sie den Mterthanm zeitliche, oder beständige

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Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Pagina 385 di 872
Autore: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Luogo: Innsbruck
Editore: Rauch
Descrizione fisica: XVI, 853 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Segnatura: II 106.001/2,2
ID interno: 204229
und gegen Beobachtung der Forstkulturvorschristen ganz frei gegeben und keiner andern Gebühr oder Belastung, als der Erwerbsteuer unterworfen wurde. Auch abgesehen von der Freigebung sol cher Branntweinbrennereien würde eine Rekognizivn, in so ferne sie nichts als eine Gewerbverleihungtare ist, darum nicht ein- treten dürfen, weil nach der Hofkammerverordnung v. S. Juli 4825 Z. 18403 (Gub. Z. 14280. Provinz. Gesetzs. Jahrg. 4825 S. 369.) die zum Wirkungkreise der Landgerichte gehöl rigen Gewerbsverleihungen taxfrei

zu verhandeln sind, die frag» lichen Gewerbe aber, vor ihrer Freigebung , offenbar zum Wir» kungkrrise der ersten Instanz,, also auch der Landgerichte, a» hörten 0 - Ganz in diesem Sinne beantwortete die k. k. allgem. kammer mit Dekret vom 4. August 1834 Z. 30461. eine ihx vom Gubernium vorgctragene Anfrage, wie folgt: ¥ „Auf die in dem Berichte vom 16. Mai d. I. Z. ‘0557 gestellte Anfrage, ob die Rekognizionszinse für Branntweinbrwn- nereien, und die Reichnisse für Wurzelgraben und Beerensam meln noch fort

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Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Pagina 562 di 872
Autore: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Luogo: Innsbruck
Editore: Rauch
Descrizione fisica: XVI, 853 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Segnatura: II 106.001/2,2
ID interno: 204229
545 soll ilymer nur 3 kr.,- und nicht mehr ausgefehet, auch können hiebey keine Commiffariatskosten aufgerechnet werden, welch eine und andere höhere Auslage ganz dem Rustikale allein Zu be streiten verbleibt, so, daß hiezu kein Dommikal-Betrag bewilli get wird, und ist. Stens. Nur in diese obbenannten Rnbricken von Militär- Wustungen erklärt sich der erste, und zweyte Stand dem Ru stikale einen Dominikalbeytrag für die Jahre 1798, 1799, 1803 Und 180t zu leisten. . . Auf Dominikalbeyträge

, Beneficiaten durch diese Beyträge offenbar erweislich unter der Congrua, die armen Kirchen und milden Orten aber ausser ihren jährlich höchst nöthigen Auskommen gesetzt wurden: wor über auch von den gelammten Vertretern der Städte und Ge richte die feyerliche Zusicherung abgegeben wurde, daß selbe von der diesfalsigen Gerechtigkeit, und Billigkeit ihrer Committent- schasten ebenfalls ganz überzeugt sind, und sich Hierwegen nach- drücksamst verwenden werden, anbey auch versichern, daß ihre diesfallstge

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Scienze naturali, agricoltura, economia domestica , Giurisprudenza, politica
Anno:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Pagina 277 di 872
Autore: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Luogo: Innsbruck
Editore: Rauch
Descrizione fisica: XVI, 853 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Segnatura: II 106.001/2,2
ID interno: 204229
, es hingegen wieder in Betrachtung zu ziehen sei, daß aus der Rücksicht, weil in meh reren Gezirkm des Landes Tirol der Landesfürst das dominium directum, et utile zugleich besitze, eine gleichmässige gänzliche Freilassung solcher Steinbrüche- Materialien und Fossilien-Be- Nutzung Hierlandes nicht ganz anwendbar sei, sondern wie das Dergdirektorat das Besorgniß äussere, zu mancher Waldbeschä digung, Deirrung, oder Verdrängung eines Unternehmers von dem andern, und so folglich zu Strittigkeiten Anlaß geben

dürfte; so könne zwar die bergämtliche Jurisdikzionsausübung auch über die Fossilien, Stein- und Erdegattung in Tirol fer« ner beibehaltcn, . jedoch solche in so weit limitirt werden, daß dem ärmern Manne auf dem Lande ordinari Steine, Leime, Kalk als nöthige Baumaterialien zu seinem häuslichen Gebrauche ganz unentgeldlich, anderen Parteien hingegen solche zu ihrem Gebrauch gegen eine Rekognizionsabgabe von jährlich g bis höchstens 12 kr. auf Anmelden von dem betreffenden Bergge richt oder Amt

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