Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 12. 1915
nicht glücklich war, daß sein redliches Vertrauen manche Täuschung erfuhr, und daß der Zeitpunkt seiner öffentlichen Wirksamkeit gerade mit jener Altersklasse seiner Kinder zusammentraf, wo die Erziehung derselben unter väterlicher Leitung hätte vollendet werden sollen, sozwar, daß. außer dem ältesten Sohne Andreas, die übrigen, wenn schon größtenteils dem pensionsfähigen Alter entwachsen, doch noch jetzt unter fremder Vorsorge für den Selbsterwerb erzogen werden müssen. Diese Angelegenheit
und das vorliegende Unterstützungsgesuch lassen sich also schlechterdings nach den bestehenden Pensionsdirektiven nicht beurteilen, umsoweniger, als selbst die Unterstützung, welche der Verstorbene in den letzten Tagen seines Lebens genoß, nicht so sehr eine Pension, als vielmehr ein von Sr. Majestät bemessener Gnadengehalt gewesen zu sein scheint. Dieser allerhöchsten Gnade also, welche auch für die Zurück gelassenen des Andreas Hofer und des Wirtes zu Windisch-Matrey Anton Waldner (Wallner) mit einer Großmut