Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 6. 1909
vom Jahre 1379 werden die Zollstätten des Hochstiftes Brixen angeführt, nämlich: Brixen, Bruneck, Mühlbach, Klausen, Sterzing u. z, zu Lurx und zu Vili 5 ),. Weder die Edelleute noch die Bürger und Meier, die im Bistum Brixen sitzen, dem Gotteshaus zugehören, Steuern geben, Wachen tun und auf irgendeine Weise dem Gotteshaus zu dienen verpflichtet sind,, bräueben für ihren Hausbedarf einen Zoll zu erlegen; für alles aber, was sie des Gewinnes wegen führen oder verkaufen sollten, wären