Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 1. 1904
nicht zur Hand, weil er sie mit anderen Schriften »hinaus ins reich salvirt«. Wie Hohn mochte der Schlußsatz klingen, Maximilian werde darob wohl nicht ungehalten sein 3 ). Nun erfolgte seine Vor ladung durch den tirolischen Kammerprokurator. Fugger kam nicht, dafür tauchte eine neue Nachricht auf, welche womöglich noch mehr als jene von Speier eingelangte geeignet war, den Erzherzog zu be leidigen. Der obstinate Herr sollte sogar auf dem adeligen Holrecht in Bozen Klage gegen Maximilian erhoben
haben. Die Sache verhielt sich dann bei genauerer Untersuchung nicht genau so-, aber audi das, was in Bozen vorgekommen, genügte, um des Deutschmeisters Unmut zu verstärken. Fugger war auf dem Hofrecht in einer Schuldsache belangt worden. Sein Vertreter Hans Pader erwiderte in der Einrede, der Freiherr sei seiner Herrschaften spoliirt und führe darüber Klage in Speier, So durfte ein Untertan, und war er auch ein Fugger, auf einem Hofrechte nicht sprechen. Der Vorsitzende Landeshauptmann fuhr