2 Edikt. ' Är. 2 216 Vom k. k. Bezirksamt? Briren als Gericht wird bekannt gemacht, es sei am 22. Mär; d. Js. zu Mühlbach Elisabeth Zmgcrlc mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben. Da von den ge setzlichen Erben der Aufenthaltsort der Maria L.niz, des Josef Pertinger nnd Maria Zingerle dem Ge- richte unbekannt ist, so werden dieselbeii aufgefor dert, sich btnn en .Eijie^m Jahre vo» dem unten gesetzten Tage an bei diesem,! Gekickte zu melden, und die Erbserklärung anzubringen
, widrigenS, die Verlassenschaft mit den sich meldeliden, Erben, und dem für' sie anfgestelllen Kurator AlölS Kaiidelber- ger in Mühlbach- abgehandelt werden würde« s,j Briren am 1<>. 2»l> 1353. > ' . Blitz bürg. v ' >> s' , E d i k t. c Nr. 22.6 l Vom k. k.> Bezirksamte Neumarkt als Gericht wird hiemit bekannt gemacht: Es sei am 15..November v. Js. Theresia Koob, vrrehlichte Ebenmacher/ Kleinhänslerin in Aner mit Hinterlassung einer schriftlichen letztwilligen Anord nung mit Tod abgegangen
. . . Als gesetzliche Erben zu ihrem Nachlasse ist auch Jakob Koob,.Schniiedgefelle, berufen. Da dem Gerichte der Aufenthalt desselben unbe kannt ist, so wird er>aufgefordert, sich> binnen Einem Jahre von dem angesetzten Tage zu mel den, und d>e Erbscrklärnng anjiibri'ngcii, widrigen falls dit Verlassenschaft mit den sich meldenden Erbe», nnd den fnn ihn aufgestellten Kurator Dr. Elena ab gehandelt werden würde. .. , K- K. Bezirksamt Neumarkt . am »3. Juli 1353. ^ v Reggla. , ? ' 3 Erben-A5orruf»ings. Edikt
. Nr. 2063 Von dem k. k. Bezirksamte Rentte als Gericht werden die gesetzlichen Erben des den 2l>., Jänner d. As^. verstorbenen ledige» Taglöbners Martin Laiig von Elbigenalp im Lechthale aufgefordert) b i iiueu Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zn melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigens die Ver lassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben,, ver handelt, und ihnen eingeantwortet
, der nicht ange- treteneiThcil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassen schaft vom Staate äl6 erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre .Erbansprüche nur so, lange vorbcha'ten bleiben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen waren. Rentte, den 26. Jnni 1853. Der k. k. Bezirksvorsteher: . , v. Ka p p e l l e r. . 3 e.r z e r, Adjunkt. ,3' , ' ^ E'd i k t. ' ' Nr. 3',4 Kaspar Plautz, lediger Biinerssohn von Jfelsberg, Bezirks