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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 555 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 1102 — §18 und am Eisack mit den Hauptmautämtern Lienz und Jnmchen und 12 Zoll stätten 59.192 fl. Die Zottausgaben des Landes betrugen im selben Jahre 74.654 fl., davon im Kreise Rovereto 28.115 fi., im Kreise Bozen 13.527 sl., im Kreise Pustertal 11.600 sl. Noch zu Ende der österreichischen Herr- schast (1805) gingen jährlich 2000 Lastwagen mit einer Ladung von je 60 Zentnern über den Brenner, ungefähr 1 Mill. sl. blieben in den Orten längs der Verkehrsader zurück. Im Jahre 1780 erschien

nur noch für Salz, Wein, Branntwein, Wein- essig und Tabak Gebühren einheben. Jedes Zollamt hat nach Zahlung der Gebühren Zahlnngsbolletten auszustellen. Der Reisende, bei dem nichts verzollbares gesunden wurde, erhält ein Freipassierbillett. Bolletten und Passierbillette mußten Patrouillen und Zollämtern vorgezeigt werden. Fremde Kaufleute durften nur auf die privilegierten vier Jahrmärkte in Bozen und die zwei Jahrmärkte in Hall ihre Waren bringen. Sie müßten für alle zu diesen Märkten beförderten

Waren den Einfuhrzoll zahlen, gleichgültig, ob die Waren später verkauft werden konnten oder nicht. Wenn die Kaufleute in Hall zu wenig verkauft hatten, durften sie ihre Waren nach Bozen bringen und umgekehrt. Gleichzeitig mit dieser Zoll- ordnung wurden auch neue, zum Teil erhöhte Tarife für die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr und Confumozölle festgesetzt, welche jetzt auch für das Hochstift Trient galten. Sie erregten große Unzufriedenheit bei den Landständen und in den Bozner Handelskreisen sowie beim Merkantil

- Magistrat, dessen.Abgesandte die Interessen der Stadt Bozen bei den Wiener Behörden verfochten. In ihrer Vorstellung vom 23. Dez. 1781 an das oberösterreichische Gubernium wandten sich die Landstände gegen die Absichten der Regierung, die Tiroler Industrie möglichst zu heben. Das Wichtigste für das Land der Natur seines Bodens entsprechend bleibe die Landwirtschaft, diese müsse in ihrer Existenz gesichert sein. Die im Lande bestehende Industrie fei genügend, eine Erweiterung und Verfeinerung

würden aber auch die Ausfuhr der Tiroler Rohprodukte sowie von Tabak, Holz, Kohlen und verarbeitetem Leder in die Nachbarländer vermindern, alle Fabriken Welschtirols, die Metallwerke, Spinnereien, Samt- und Seidenmanu- fakturen, welche auf den Ankauf der venetianifchen Rohprodukte und den Verkauf der Fabrikate nach Venedig angewiesen waren, würden den größten Schaden erleiden. Bozen sei der wichtigste Mittler zwischen der österreichischen Industrie und dein italienischen Konsumenten. Der öster- reichische Fabrikant

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 575 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
8 Klassen mit Sätzen von l / s bis 2 fl. unterschieden wurden. Mit der Durchführung der Anlage wurden die landschaftlichen Aktivitäten zu Innsbruck und Bozen betraut. Die Einziehung der Steuer sollte bei den oberen Ständen durch die land- schaftlichen Steuereinnehmer, bei Städten und Gerichten durch die Obrig- keiten erfolgen. Tie meisten Orte an den Confiuen ergriffen gegen die neue Besteuerung den Rekurs an die Regierung, die Berg- und Zoll- beamten widersetzten sich ebenfalls. Bis zum Jahre 1728

, gegen steuerrückständige Parteien ohne rechtliche Klage mit Exekution vorzugehen. Infolgedessen beschloß die Landschaft die Auf- richtung von zwei dem Steuerkompromiß subordinierten Kollegien zu Innsbruck und Bozen, bestehend aus je 4 Kompromissarien und je einem Schriftführer. Den Vorsitz sollte an beiden Orten- der Landes hauptmann, in dessen Abwesenheit der Compromissarius aus dem Ritter- stände führen. Diese Kollegien sollten die dm Steuerkompromiß zustehende Steuerexekutionsgewnlt ausüben. Der Beschluß wurde

jedoch nicht durch- geführt, erst der letzte ossene Landtag vom Dezember 1720 genehmigte unter ksl. Ratifizierung die Errichtung der aus zwei ständischen in Inns- brück bzw. Bozen residierenden Deputationen bestehenden sog. „Aetivität', die beständig in Funktion bleiben sollte. Die beiden Kollegien hatten sich ihre Anordnungen gegenseitig mitzuteilen. Auf Grund der Berichte der Steuereinnehmer sollte zweimal jährlich eine allgemeine Revision unter Mitwirkung des Generdeinnehmers stattfinden

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