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Neue Inn-Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 14.08.1892
Descrizione fisica: 8
nicht imstande ist, gemäß der allgemeinen Wehrpflicht sich selbst dem Staate zur Verfügung zu stellen, von dem ist es nur billig, zu verlangen, daß er wenigstens einigermaßen einen Ersatz an Geld leiste. Dagegen aber wird eingewendet: Der Nichtassentirte hat sich ja dem Staate zur Ver fügung gestellt, daß ihn dieser nicht brauchen kann, ist doch nicht seine Schuld. Wie kommt ein Krüppel beispielsweise dazu, für sein Gebrechen auch noch Steuer zu zahlen? Nun dieser ethische Streit ist schließlich .nichtig

, bei solchen Dingen kommt man erfahrungsgemäß nur mit dem praktischen Stand punkte fort und von diesem ans gesehen wird wohl Niemand die Militürtaxe für ungerechtfertigt er klären, umsomehr, als der Betrag derselben zumeist nicht jenen erreicht, den die Ausübung der Militär dienstpflicht in Anspruch nimmt. Das Militärtax- gesetzt besteht bei uns bereits seit 12 Jahren und thatsächlich hat sich die Bevölkerung in richtiger Erkenntnis der gesunden Grundlage derselben diese Steuer ohne Widerstreben gefallen lassen

bei einem größeren Verdienstminimum eintreteu zu lassen. Der Ausschuß schlägt zum Er sätze des Ausfalles eine Reform der übrigeu Steuer klassen vor. So mögen zwischen der 11. und 12. Klasse (10 und 5 fl.) neue mit 6 und 8 fl. einge schoben, vor allem aber die Maximalgrenze der Steuer abgeschafft werden. In diesem Punkte gibt es wohl keine Meinungs verschiedenheit. Unsere Militärtaxe erreicht das Maximum von 100 fl. bei einem Einkommen von 10 000 oder mehr Gulden. Mehr als 100 fl. braucht Niemand zu zahlen

. Dies ist eine zweifellose Bevor zugung des Reichen. Ein Fürst Schwarzenberg, ein Baron Rothschild, deren jährliches Einkommen 10 000 fl. weit übersteigt, zahlen immer nur 100 fl. und mögen sie Millionen einnehmen. Dies ist eine Ungerechtigkeit, deren Abschaffung nicht nur ein Gebot der Billigkeit, sondern auch ein Vortheil des Staates wäre. Die Steuer muß aus einer depres siven (d. i. einer Steuer, die bei einem bestimmten höchsten Steuersätze Halt macht) in eine progressive (d. i. eine, die kein Maximum kennt

, sondern nach bestimmten wechselnden Percenten vom jeweiligen Einkommen gerechnet wird) umgeündert werden. Zwei Vorschläge des Ausschusses sind wichtig für unsere Gemeinden, welchen die Einhebung der Militür taxe obliegt. Die Gemeinde muß für die Ko st en des Einhebungsverfahrens auf- kommen, das Geld steckt der Staat ein. Es ist eine nachgewiesene Thalsache, daß der Ge meinde oft Kosten von 60 kr., ja von 1 fl. er wachsen, ehe eine Steuer von 1 fl. eingebracht wird. Den Staat allerdings genirt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 28.09.1923
Descrizione fisica: 8
nicht seit vom Stamme! llebertrieben. Bei der Poli-,ei wurden neue Leute eingestellt, di>c sich der ärztlichen Unter- uchunq unterwarfen. Einen Mann fragte der Arzt besonders aus und wünsch?« schließlich zu Mffen. woran der Großvater gestorben sei. Der Raim, ängstlich und bestrebt, die Gesundheit der Familie in bestem Licht erscheinen zu lassen, ant wortete: ,Zch erinnere mich wirtlich nicht mehr. Her? Doktor, aber ich weih bestimmt, daß es nichts Ernsthaftes war.' 11. Steuer für die Besetzung

öffentlicher Bodenflüchen und Räume. Bereits das alt« Gemeinde- und Proo-^ial- gesetz vom Jahre 18öS ermächtigt« di« Gemein den zur Einhebung dieser Steuer. Das jetzr gel tende Gemeinde- und Prooinzialgesetz vom 4. Februar ISlö, Nr. 14S hält dieselbe Ermäch» ttgung rm Artikel IS3. Punkt S. aufrecht. l. Steuergegenstand. Steuergegenstand ist die Besetzung eines der Aems'nde gehörigen Raumes, Platzes, D^cs. vorausHcsetzt. daß diese dem öffentlichen A.'brauch offenstehen. Die Besetzung muß ein« länzer

l dauernde sein und den Zweck oerfolgen, einen ^ Ertrag durch ein daselbst ausgeübtes Gewerbe. ! Handwerk oder durch Handel abzuwerfen. Der be- > steuerbare Raum. Platz, Weg, muß außerdem in- > nerhalb des bewohnten Teiles der Gemeinde lie gen. Die Voraussetzungen für die Flächen benützungssteuer sind also: a) der Raum, Platz. Weg, muß im Gemeinde- Ägentum stehen (die Besetzung staatlicher Plätze, Straßen, Wege, darf mcht durch diese Steuer ge troffen werden): b) die Besetzung muß ein« dauernde sein (wer

mit seinem Fuhrwerk auf einem Gemeindeplatz stehen bleibt, sei es auch durch mehrere Stunden oder Tage, wird von der Steuer nicht getroffen): die Durchführungsverordnung der Gemeinde hat festzusetzen, bei weicher Dauer der Besetzung die Steuerpflicht eintritt: c> die Besetzung muß effektiv sein sein vorüber ziehender Handelsmann, welcher auf einem Ge- ineindeplatz Waren feilbietet, weiche er in einem Tragkorb, Rucksack, m einer Kiste oder auch in einem Handwagen mit stch führt, unterliegt nicht dieser Steuer

, auch wenn er während des Ver kaufes, Wäg«ns, der Uebernahme des Kauf preises die genannten WarenbehÄter niederste UN denn in diesen Fällen fehl' die effektive Besetzung des Platzes, bcyw Weges): d) sür di« Besetzung außerhalb des bewohnten Teiles der Gemeinde darf diese Steuer nicht «in gehoben werden. 2. Steuersatz und sonstige vestimrnungen. Der Steuersatz muß proportional der besetzten Fläche snach Quadratmetern) und der Bedeutung der Lage sein. Die Gemeinden, welche diese Steuer einführen wollen, müssen

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 1 di 12
Data: 14.03.1914
Descrizione fisica: 12
(8. Wahl kreis) alle Gemeinden der Gerichtsbezirke Kuf stein, Kitzbühel, Hopfgarten und Rattenberg. 2. In der Z e n s u s k u r i e der Städte: in den Wahlkreisen 1 (Innsbruck), 4 (Bozen), 5 (Meran mit Ober- und Untermais), 6 (Trient), 7 (Rovereto) sind wahlberechtigt alle jene groß- jährigen männlichen Staatsbürger, denen zur Zeit der Wahlausschreibung in der Gemeinde ihres Wohnsitzes eine direkte Steuer von wenig stens 10 Kronen vorgeschrieben ist. In der Zensuskurie der Städtewahl kreis

e 2 (Nordtiroler Städte, gleiche Einteilung wie in der allg. Wählerklasse des 3. Wahlkreises), 3 (Pustertaler und Eisacktaler Kurorte ohne Zwölfmalgreien, Ober- und Untermais), 8 (Ri va), 9 (Arco, Ala, Mori) und 10 (Borgo, Le- vico und Pergine) sind alle großjährigen Staats bürger, denen eine direkte Steuer von wenigstens 5 Kronen vorgeschrieben ist, Landtagswähler. In diesen Bezirken haben auch die Frauen, die eine Steuer in vorerwähnter Höhe bezahlen müssen, das Wahlrecht. 3. In der Zensuskurie der Landge

meinden wählen alle großjährigen Staatsbür ger (Männer und Frauen), die eine direkte Steuer von wenigstens 2 Kronen zu bezahlen ückben. Zu den LandgemeindenwahlkreisenJgehörM % a.: 11. Wahlkreis: Gemeinden d^ dhickitsbeH zirke Kufstein, Kitzbühel, Hopfgarten;'1I. kreis: Gemeinden der Gerichtsbezirke Rattenberg, Schwaz, Fügen, Zell am Ziller. 4. Die Abgeordneten der Handels- u. Ge werbe k a m m e r n werden durch die Kammer räte gewählt. 5. In der Kurie des adeligen Groß grundbesitzes

sind wahlberechtigt jene Per sonen, die in Oesterreich als adelig anerkannt sind und für ihre in Tirol liegenden Güter eine jähr liche Steuer von wenigstens 100 K. (wovon min destens 80 K. auf die Grundsteuer entfallen müs sen) zu bezahlen haben. 6. In der Prälatenkurie wählen einen Abgeordneten die Aebte von Wilten, Stams und Fiecht, einen der Probst von Neustift, der Abt von Marienberg und der Prior von Gries, einen der Landeskomtur des Deutschen Ordens, der Probst von Bozen und der Propst von Jnnichen

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 10
Data: 28.03.1925
Descrizione fisica: 10
tzamsmg, oen z«. MLrz KN. »Ae» Landsmann^ S»«w » Volkswirtschaft. ^ »M AMW MHIMW. Die Verhandlungen mit dem Herrn Steuer inspektor Cardelli. Nur gegen die für zwei zahre gelt^-' Sleuervorschreibungen tön- «a Rich! ngsbekenntnisse eingebracht werden. Gestern erhielten wir seitens der Gewerbe- «lliosMschaften in Bruneck einen Bericht A-r die jüngsten Verhandlungen, welche die luf der großen Steuerversammlung in Bru- n«k am 30. Dezember gewählte Kommission von Steuerträgern mit dem Herrn Prooin

, Genosfenschafts- vdmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruns Weber, ist gemeindeweise die Steuer- psüchiigen ein, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden könnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und sz wurde Inspektor Cardelli am 16. Febr. WZ zur Besprechung gebeten, die er aber selbst erst mit Schreiben aus Trient von? 7, März 1925 aus 10. März und die zwei 1'oigenden Tage festsetzte. Leider war trotz scfort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt, werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vüm betretenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer agenten unters chrieben waren, daher diese Ergebnisse, welche die Steuerträ ger berechtiZ«rwe>.se als ein Konkordat an sehen mußten und konnten, vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Übereinkommen be trachtet wurde. Alle jene nun Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

hatten, konnten mit Unterstützung des Komitees ein Konkordat abschließen, was in vielen Fällen auch gelang. Di« Nicht- erschienenen werden Gelegenheit haben, ihre Einwendungen vor der BeFrkskommission zel tend zu machen. Ieae aber, welche einen sol chen Rekurs nicht eingebracht haben, können m der Zeit vom 1. Mai bis ZS. Zuni 1S2S ein Richtigstellung» - Bekenntnis auf Isrmularie», welche beim Steueramt erhält lich find, einbringen. Dies soll kein Steuer träger. welcher sich zu hoch besteuert glaubt, bisher

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be ratung und Vertretung zur Verfügung zn stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 26 Prozent vorgeschrie ben und einschoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagte auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Rückersatz

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 12
Data: 28.05.1818
Descrizione fisica: 12
?» Veslbunsey beschädigt Murd«n ,. nicht minder ds« B««m» telstH«s Kr«i<a»m«» «n ^i« LàndeSstà «knjusenden.' D». ^unq eine« jeden «ìnzelney solch,n. beschädigt«« Haps«« ?d«c «il ah«r «inst vo« d«n beschädigten Unterthanen nich» der Grundstück«« sammt dem Flàchenmaas-e und die erhobenen Einwirf gemacht werden könne, vag in einigen Or,en die Veschädigungen, dann die Jahre^.auf wie lang nämlich Schäden von den Sachverständigen nicht gehörig erhoben die Steuer - AuShülse geleistet werdest. sollt

haben. verständigen (periti) von ihrer Pflicht ernstlich , und in §. 2». So wie diese Tabellen bei der LandeSsielke ihrem ganzen Umfange geNüu unte-richten, und ihnen zu- ankommen, eben so weiden lolche ohne Verzn» derStaatt- «letch auftragen sollen, das; sie ja aus das pünktlichste und buchhaltunz zur Untersuchung und Berechnung der Steuer, unabweichlichste ai, diese Vorschrift sich Halle», und ohn« Aushülfe übergeben, und wenn alsdann für j-de beschZ- alle Partheilichkeit und Neben- Absicht ihre Erkennti

»!)' digt« .Parthey des Gerichtes-diese Aushülse auSgcwersen, abgeben sollen, wie man denn auch in eben dieser Absicht und in «ben derselben Tabelle eingesetzt seyn wird, sowirà den säMMtlichenObrigkeiten hiemir ebensqlls iiachdrueksainst der Betrag der Steuer - Aushülse für daS ganze Geri^ äusiragl, das, dieselben dieses G.sch^l!. nach dieser Vor- bei dem k. k. Rentamtes das «S betrifft, baar angewic„n^ schrifl und nach Recht und Billigkeit (secunclum Juslum und dieje.Tabelle der Obrigkeit jugleicl

, mit dem Auftrage ot soli»un>) leiten' sollen. Und sollte man in Erfahrung wieder züge,endet, werden. daß hieraus dir jedem einjewen bringen, daß demnacd von dieser z.,m allgemeinen Wohl« beichädigten Unterthan bestimmt« Aüöhiilfe der lanbesfürst» verfatuen Vorschrift irgendwo abgewichen worden,wäre, .so lichen Steuer er>ehen werden könne, und das Gericht, edel würde man in einem solche» Falle durch -ine eigene Kom- ^<«»uehc desselbeir Au-schus,Männer den gänzlickeu Deiraz Mission den vor^rislividrigen Norgäiig

erheben fassen, und der den : Beschädigten wirklich rehäiivigten Aushülse gt« diejenigen, welche daran Schuld tragen, »ich, z»ur ZM richtlich, bescheinigen, und zugleich^ sich verbinden sollen, Verantwortung zuziehen, sondern àch, »ach Gestalt der »aß die landesfürstliche Steuer von allen beschädigten Grund« Umstände zur Bezahlung der Kou-misstcns - Kosten.verhäl» Drücken /stetS ^ind^untMterblochen. entrichtet werden so?.' ten, wobei e« sich denn auch versteht, oasi die zuviel er- H?ach

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 29.11.1849
Descrizione fisica: 10
5 Slv»fchreibu«g t t»r ?rse»u«g der Dienstvläye für die Struer- ä«te» >« Kronlande Tirol und Vorarlberg. Ziir^ Ä <^fü->rui>g der ,»>t der allerh, Eiiischließiiiig Üöroen zur Lerv.iltnng der'direkten Besteuerung nniß nu» in ,^olg? Erlasse» des hoben Fin >>iz. H/in-üeiiums vom 19 °. Mts, Z, 112 ,2 — F. M jiir Ausstellung der Steueräiu-er, welche späteste,is »>i> I. Februar l>,50 I»'« Leben zu treten habe». geschrill.» werden. In Beziehung auf die Organiflrnng dieser Steuer- a nter

hat sich ihre Amtsthätigkeir vorerst auf jene Ge genstände ,» beschränken, welche in dem a. u. Vor. trage des Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichne« sind. Sie »,»fassen die Vorschreib,tilg. Uebernahme, ?Ib. fuhr und Verrechnung aller direkten Steuer» und jeneS Theiles, der zu ihrer EoidenzhaltiiNg bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten voigenoininenen Amis- bandlunqen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene Grtiüdbnrl s' nnd Deponie» - Aemter errichtet

werden, die Fübrnnq der Grundbücher, die Besorgung des Kassa, und Deposiien- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- hörden und die Empsa»gnahi»e und Verrechnung jener Beträge übertrage» werden, welche die Finanz, Ver Wallung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amishaud' lung zuzuweisen findet. In jedem Bezirks Gerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt aufgestellt. Das Personal der Steuer - Aemter als einlebender und verrechnender Aemter besteht

in der Regel aus zwei Beamten, nämlich aus einem Einnehmer nnd aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. AIS Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiber oder im Falle Amtsoffizialen ,,»d Assistenten beigegeben, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter». wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge» wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt

: Für die Steuer-Einnehmer I. Klasse an Gehalt 90» fl » 7? II Klasse ^ „ 800 fl. ^ III Klasse 7il0 fl. Für di-Sieue'kontrollore I.Klasse» „ 700 fl. » -> ü » ll Klasse ^ , ölig fl. « » .'> ' III. Klasse -? 5lX1 fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 45» fl. und 490 fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 30g fl. Zur Bewerbung um diese Diensiplätze wird.hieyn« der Konkurs ausgeschrieben und zwar vorderhand: ». Fünf Dienstpläne für Einnehmer II. Klasse

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 560 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Selbsteinschätzung er- mittelten ganzen Vermögens 2 solidi zu Steuer geben, also den hundertsten Teil (1°/»). Derselben Verpflichtung unterlagen auch die Diener und Knechte der Bürger, sofern fie 3 Mark Vermögen besaßen. Verschwiegenes Vermögen sollte zugunsten des Grasen verfallen. Die Steuer warf jedes Jahr eine verschiedene Summe ab, fo daß das Vermögen jährlich neu ein- geschätzt werden mußte. Von 1304 an erscheint die Steuer mit 70 Mark jährlich fixiert. Der Landesherr erhob die Steuer nicht mehr

von den ein- zelneu Steuerpflichtigen, sondern unmittelbar von der Stadt. Die Um- *) Dieser Artikel fand Aufnahme in das LandlibeN K. Maximilians von 1511 und in die Tiroler Landesordnungen. Mit Recht bemerkt hiezu v. Myrbach im Finanzarchiv XIX, 101, daß sich diese Verfügung kaum mehr aus die alte ordentliche Steuer beziehen kann. **) Das erstemal sind in den lh. Rechnungsbüchern Judengefälle im Be- trage von 1» Mark 7 Pfund in der Rechnung des Propstes von Riffian von 1292 angeführt. ***) Kogler a. a. O. 514

bis 584. §18 - 1113 - legung unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge- bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder- holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Aus- bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes- Herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an seine Gläubiger ver- pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 13S4 alle Stadtbewohner

geltend gemacht, die Stadtsteuer Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge- meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver- rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz- steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303

wurde diese Steuer in einer mit der Jnnsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöse von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte

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Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 16.03.1895
Descrizione fisica: 12
weniger urgent geworden, erfordere aber dennoch eine eingehende Berücksichtigung. Nach den Worten des Berichterstatters kann kein Zweifel obwalten, daß Alle von dem Grundsatze durchdrungen sind, eine Steuer-Reform dürfte absolut nicht die Ursache und das Motiv bilden, das Wahlrecht in plntokratischer Weise zu verändern. Auch in Preußen wurde jede Rückwirkung der Steuer-Reform auf das Wahlrecht ausgeschlossen, und doch handelte es sich dort nur um die Verschiebung der einzelnen Klassen des Dreiklassen

- Systems, während es sich bei uns um die vollständige Entziehung des Wahlrechtes einer großen Anzahl Wähler handeln könnte. In Preußen wurde bei den Mindestbe - steuerten ein fictiver Betrag eingestellt und für jene Steuer träger, die gar keine Steuer mehr zahlen, drei Mark angenommen. Aehnliche Bestimmungen müssen auch bei uns getroffen werden, wenn ein rückwirkender Einfluß der Steuer-Reform auf bestehende, wohlerworbene Wahl rechte ausgeschlossen werden ssll. Wahl-System und Steuer-System

sind bei unserem Census-Wahlrecht innig verbunden. Wir werden allerdings einen künstlichen Aufbau machen und eine Bestimmung in das Gesetz aufnehmen müssen, welche unseren bisherigen Wahl gesetzen vollkommen fremd ist. Das Eine muß für uns feststehen, daß eine solche Remedur geschaffen werden muß, welche das Wahlrecht der Fünfguldenmänner einer Alterirung durch die Steuer-Reform entzieht. Die Wahl- Reform ist eine für sich bestehende Angelegenheit; sie bezweckt oder soll bezwecken die Ausdehnung des Wahl

muß von vorneherein ausge schlossen sein. (Beifall bei den Conservativen). Bei den Grund- und Gebäudesteuerträgern wird — darüber sind die Meinungen so ziemlich einig — die Vorschreibung für das Wahlrecht maßgebend sein. Hier wird ja die volle Steuer auch künftig vorgeschrieben werden, und für diese Censiten dürste die Sache keine Schwierigkeit haben. Bci den Pächtern und kleinen Rentnern wird ebenfalls eine gesetzliche Remedur nicht nothwendig sein. Sollte sie gewünscht werden, wird sie gewiß

nicht auf Widerspruch stoßen. Bei den Beamten wird durch die Personal-Einkommensteuer, wenn auch die Besoldungs- Steuer in den unteren Klassen erniedrigt wird, eine gewisse Ausgleichung eintreten. Am schwierigsten ist die Sache bei den Erwerbsteuerträgern; hier wird man ähnlich, wie in Preußen, von einer fictiven Vorschreibung ausgehen müssen. In der vierten Klasse der Erwerb steuerträger beträgt der Nachlaß 23, respective mit der Zeit 35 Percent. Nach der ganzen Structur und Ten denz der Erwerbsteuerklassen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 06.12.1849
Descrizione fisica: 10
auf die Organistrung dieser Steuer- A.nter bat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor- trage de« Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung. Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jene« Theiles, der zu ihrer Soidenzhaltnng bis nu» von den Steuer » Bezirkt - Obrigkeiten vorgenommenen Amis bandlungen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene

Grundbuchs- und Depositen-Aemter errichtet werden, die Führung der Grundbücher, die Besorgung des Kassa- und Depositen- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- horden und die Empfangnahme und Verrechnung jener Beträge übertragen werde», welche die Finanz, Ver waltung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amtshand lung zuzuweisen findet. In jedem BezirkSGerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter

als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel aus zwei Beamten, nämlich ans einem l?innehmer und aus einem K-ntroLor, die sich wechselseitig kontrclür.u und der Kantionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiher oder im Falle Amtsoffizialen und Assistenten beigegebrn, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter», wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge

» wird. Für diese Beamten sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Steuer-Einnehmer 7. Klasse an Gehalt S0N fl. z, 5? II Klasse 7, 8l)9 fl. »i, » » III. Klasse z, » 7N9 fl. Für die Steueikontrvllore I. Klasse » 7«W fl. ?, n II Klasse x, 609 fl. z, z, « ?, III. Klasse ?, ?, 5(XI fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 459 fl. und 499 fl. Für die'Steuer «Assistenten in den Gehaltsstufen von 3S0 fl. »nd 300 fl. Zur Bewerbung um diese Dienstplätze wird hiemit der Konkurs ausgesrbriebe» und zwar vorderhand

: «. Fünf Dieustplätze für Einnehmer II Klasse mit einem Jabresgebalte von S9S fl., »nd sieben und sechzig für Einnehmer III. Klasse mit einem Gebalte von 799 fl., und eventuell sür den Fall, daß bei einem Steueramte die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gehalte von Lkw fl. I». FürKonirollore der II. und III.Klasse mit einem Gehqlte von 699 fl. nnd beziehungsweise von 509 fl. c. Für «teuer-Amls-Offizialen mit einem Gehalte von 499 fl.. und für Steuer-Assistenten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 13.12.1849
Descrizione fisica: 10
werten, und deren Gebet für sie Segen vom Himmel erflehen wird. Wien am 2>). Nevem?rr iL^9. Melden, F. Z. M. Ansschreibnng 2 zur Besetzung der Dienstpläne für die Steuer- ämter im Kronlande Tirol und Vorarlberg. Zur Ausfübrung der mit der allerb. Entschließung vom lö. Juli d. I. genebmigten Örganisirnng der Be hörden zur Verwaltung der direkten Besteuerung muß nun in Folge Erlasses des hoben Finanz- Ministeriunis vom 19- d. Mts. Z. II23L. — F.-M. zur Aufstellung der Steuerämter, welche spätestens

mit I. Februar 1850 in's Leben zu treten haben, geschritten werde». In Beziehung auf die Organisirung dieser Steuer ämter hat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor trage des Herrn Finanz-Ministers vom S. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung, Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jenes Theiles, der zu ihrer Evidenzhaltung bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten vorgenommenen Amts handlungen. Außer

wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel ans zwei Beamten, nämlich aus einem l?innehi»er und aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größcrn Stener-Slemtern entweder Tagschreiber oder im Falle AmtSoffiziale» »nd Assistenten beigegebrn, wogegen bei de»jenige» Steuer-Aemtern, wo siU> Et» Beamter als genügend zeige» sollte, die Besetzung diclce

Steuer-Aemter auch nnr mit Einem Beamten erfolgen wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Stencr-Einnchnier I. Klasse an Gehalt gllli fl, „ .... 71. Klasse ^ „ 6,1,> fl. „ „ ,, III. Klasse „ ,, 7,10 fl. Für die Steueikontrollore I. Klasse ?, 7«M fl. „ -> ^ II Klasse - „ ö<10 fl. „ 711. Klasse SlX> fl. Für die Steuer.Amts « Ossiziale in den Gehaltsstufen von 45<> fl. und 4»Ü fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 3W fl. Zur Bewerbung

>»» diese Dicnstplätze N'ird hiemit der Konkurs auSgesrdrieben und zwar vorderhand: u. Fünf Dicnstplätze für «Zinne! mer 77. Klasse mit einem JabreSgcbalte von MO fl„ und sieben und sechzig für Einnehmer 117. Klasse mit einem behalte von 7UN st., und eventuell für den Fall, daß bei einen, Steneramie die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gebälke voll t)s>0 fl. I,. FürKonirollore der II. und 717.Klasse mir einem Gclialle von 6N0 fl. nnd beziehungsweise vo» ün0 fl. Für Steuer -Amts

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 28.08.1858
Descrizione fisica: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 10
Data: 09.04.1821
Descrizione fisica: 10
und das Stück Nro. 640. ebenfall« auf Z Termin z kr. , dl und Z Peruer. Der AuSrufSprei» ist 2Zvo fl. Nr». Cat. 42z. Ein Fruhmahd, 1 Jauch und 170 ßiafiec haltend, gränzt gegen Morgen an Feldweg, Mit- èa» a» daS Maurische Mahd, Abend an untern seld- und Mitternacht an hohen Graben. Dieses Mahdstück ist dem k. k. Schloß Ambras arundrcchebar, dahin jährlich y kr. GrnndzinS zu bezah le» sind. Die ordinari Steuer beträgt auf Z Termin 4 tr q dl. und 4 Perner. — Zoo fl. Nro. 4ZZ uud 690. Ein Fruhmahd

mit Z1/4 Jauch und iy Klafter, gränzet gegen Morgen an Wiesen, Mit tag an die Graf Lodronischen Mahdstück, Abend an daS miavnnahd, und Mitternacht an untern Feldweg. Diese beiden Stücke sind dem k. k. Schloß AmbraS -rundrechtbar, und giebt dahin das Stück Nro. 45z. 9 kr. und daS Stück Nro. 6yo. 10 kr. jährlich Grundzins. An ordinari Steuer zahlet daS Stück Nro. 45z. auf Z Termin 4 kr. Z dl. 4 Perner, nnd Nro. 690. auf z Termin 2 kr. — 900 fi. Nro. 629. Eine halbe Jauch Fruhmahd, gränzet gegen Morgen

Güter, und Mitternacht an Feldweg. Dieses Stück ist dem k. k. Schloß Ambras grund rechtbar, dahin jährlich -Z kr. Grundzins zu bezahlen sind. Die ordinari Steuer beträgt auf Z Termin 7 kr. 2 di. und 7 Perner. — 100 st. Nro. 907. Ein Fruhmahd nebst dem darauf stehen den Stadi, haltet Z Jauch 436 Klafter, gräuzet gegen Morgen und Mittag an Andrà Mohr, Abend an Ma thias Drandner, uno Mitternacht an langen Graben. Dieses Grundstück ist denen Graf Jnnoeenz Kinigli- schen Erben grundrechtbar, und zahlet

an jährlichem Grundzins dahin 18 kr. Die Steuer beträgt auf Z Termin 1 st. 4z kr. Z dl. und 7 Perner. — 940 fl. Nro. 908- Ein Fruhmahd, mit 11/2 Jauch uud 211 Klafter, gränzt gegen Morgen am Jnnfluße, Mit tag an Wasserwahler, Abend an Andrà Mohr, und Mit ternacht an Joseph Mayr. Ist dem Gotteshaus zu Ambras grundrechtbar, und zahlet dahin jährlich z 1/2 kr. Grundzins. Die ordinari Sreuer beträgt auf Z Termin Z? kr. g tl. — Z2Z fl. In der HSttinger Aue: Nro. Cat. 1122. Ein Fruhmahd in der Hàttinger Aue

, das Mayr-Angerle genannt, 2 2/Z Mannemahd, gränzet gegen Morgen an den Giesengatler, Mittag an Fürstemveg, Abends an Feldweg, und Mitternacht an Giejien, ist dem lèdi. k. k. Nentamte Innsbruck gruud- rechtbar, nnd giebt jährlich dahin 7 kr. Grund-inS. Die ordinari Steuer auf 11/2 Termin beträgt 21 kr. 4 dl. 9 Perner. — 620 st. Nro. ri2Z. Ebenfalls ein Fruhmahd, 4/Z Manne mahd haltend, gränzet gegen Morgen an Feldweg, Mit tag an Fürstenweg. Abend an Joseph Scherer, und Mit, ternqcht an Gießen

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Brixener Chronik
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Pagina 1 di 10
Data: 12.11.1910
Descrizione fisica: 10
-m Ta-ff. Mr. 135 Brixen, Samstag, den ^2. November MO. xxiii, Iayrg. Um Tiroler Landtag. Me Aett^uwachzfteuer. Am 9. November hat der Landtag auf Leben und Tod gearbeitet. Er hielt an diesem Tage nicht weniger als drei Sitzungen: die erste vor mittags, die zweite von 5 Uhr bis 8 Uhr und die dritte gegen 9 Uhr. Ueber die erste haben wir schon in der letzten Nummer berichtet. In der zweiten Sitzung kam nach einigen Interpellationen als erster Punkt der Tages ordnung die Vorlage über die Wertzuwachs steuer

. Was ist die Wertzuwachssteuer? Das Wort Steuer hat sonst keinen angenehmen Klang. Aber die Wertzuwachssteuer ist einmal eine Steuer, mit der das ganze Volk einverstanden ist. Sie ist eine wirklich soziale Steuer, die weder die Produktion noch den Konsum belastet. Sie ist ausschießlich eine Belastung des unver dienten Gewinnes. Sie schränkt auch die Speku lation ein und der Bodenwucher kann bei ihr nicht mehr gedeihen. Diese Steuer trifft nur den Wertzuwachs, das ist den Unterschied zwischen dem Veräußerungswert

einer Liegenschaft und dem früheren Kaufs- oder Erwerbswert. An der Peripherie einer größeren Stadt kaufte jemand z. B. vor 20 Jahren ein großes Grundstück um einen Spottpreis. Jetzt hat die Stadt sich aus gedehnt, jenes Grundstück ist, ohne daß der Besitzer etwas tat, riesig im Werte gestiegen, für diesen Wertzuwachs muß eine Steuer bezahlt werden. Aehnlich ist es bei Gebäuden. Wann soll die Steuer eintreten? Die Steuer tritt erst ein, wenn der Wertzuwachs bei Gebäuden 10 Prozent und bei landwirt schaftlichen

Grundstücken 15 Prozent übersteigt. Und dann ist sie progressiv aufgebaut und hat 13 verschiedene Ansätze, die übrigens sehr gering sind und den Gewinn um ein ganz minimales Quantum beschneiden. Als Berichterstatter über die Vorlage fungierte der christlichsoziale Abgeordnete Doktor Kapferer. Er erörterte gründlich und sachlich den Zweck und das Wesen der Wertzuwachs steuer. Als erster Gegenredner trat der Frei sinnige Dr. v. Walther auf. Er beantragte die Rückverweisung des Antrages an den Budget ausschuß

und die Bautätigkeit beschränkend, er reize zu Hinter ziehungen und belaste die Städte zugunsten des Landes. Alle Gegner stießen in das gleiche Horn, das Dr. v. Walther an seine beredten Lippen gesetzt hatte. Nach Dr. v. Walther sprach der Bürger meister von Innsbruck. Neues brachte er gegen die Steuer nicht vor, er machte aber fort während gute Witze, was auch der nachfolgende Redner Dr. Kofler mit kläglichem Erfolge ver suchte. Dr. Bertolini sagte ungefähr das selbe wie der erste Gegenredner, nur italienisch

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 2 di 10
Data: 07.11.1896
Descrizione fisica: 10
, ein Zeitraum, der zu einer gründlichen Behandlung des Gegenstandes wohl nicht hinreicht. Ueberhaupt wird es gut sein, wenn die Grundbesitzer auf diese Revision keine allzugroßen Hoffnungen setzen, denn der Nachlaß an der Grund steuer betrügt für das ganze Reich nur zwei und eine halbe Million, wovon auf Tirol nur ein kleiner Theil enffällt. Beruhigend klingt die Bestimmung im §19, daß die auf die einzelnen Länder und Rayons dermalen enffallenden Reinertragssummen keinesfalls erhöht werden dürfen. Dagegen

steht es bei. der Zentralkornmission in Wien, wieviel sie den einzelnen Ländern vom Steuernachlasse zutheilen will. Der Katastral-Reinertrag beträgt in Deutschtirol 3,243.293 fl. und in Wälschtirol 1,529.206 fl., was einer Grund steuer Deutschtirols von 726.227 fl. und einer Grund steuer Wälschtirols von 347.129 fl. entspricht. Bei einer perzentuellen Vertheilung des Nachlasses von zwei und einhalb Millionen auf die einzelnen Kron- länder würde es angeblich auf Tirol eine Redu- zirung

der Reinertragsziffer um 316.000 fl. und der Steuer um 71.732 fl. treffen. Bei einer Vertheilung dieser Summe zwischen Deutsch- und Wälschtirol nach der produktiven, das ist der be steuerten Bodenfläche würde bei einer Fläche von 2,794.000 Joch gegen 964.000 Joch auf Deutsch tirol ein Nachlaß von 235.000 fl. und auf , Wälschtirol von 80.000 fl. entfallen, bei einer Vertheilung des Nachlasses im Verhältnisse des Reinertrages aber auf Deutschtirol 215.000 fl. gegen 101.000 fl. auf Wälschtirol oder an Grundsteuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 16.09.1924
Descrizione fisica: 8
die- '<7 Woche sind gebotene Quatemberfasttage, am «MÄag ist der ivleischgerruh erlaubt, doch Ab bruch W beobachten. XBozen, I? September. Innerhalb des Monats Oktober sind die Fassionen für die italienische Einkoinmeu- Ergänzungssteuer bei den Steu^ragenturen einzubringen. Diese Steuer (Dekret vom 7. November 1918, Nr. 1835) ist durch das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923. Nr. 148, zugleich mit den anderen direkten Steuern auf die neuen Provinzen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1324 ausgedehnt worden

. Die 'Ab gabe der Fassionen hinsichtlich dieser Einkom- nren-Ergänzungssteuer ist durch das genannte Dekret aber erst für Oktober 1924 vorgeschrie ben worden, da diese Steuer ja auf Grund der in den Steuerrollen verzeichneten Ein kommensbeträge bemessen wird und die Steuerrollen erst im ersten Halbjahre 1924 fertiggestellt wurden. z Die Aafsion. weiche von den Steuerträgern im Oktober einzugeben ist. bezieht sich also auf dos Iahr 1SZ4. nicht INS! Am 1. Jan- ner 1S25 tritt diese Steuer außer Kraft

und wird durch eine neue, aus anderen Grund sähen beruhende Einkommen-Erzänzuags- skeuer ersetzt. Die neue Steuer, welche am 1. Jänner 1925 in Kraft tritt, werden wir später einmal noch ausführlicher behandeln (wir haben sie bereits im „Landsmann' vom 14. Februar 1924 kurz besprochen). Heute wollen wir das für die Fajsionen, welche im Oktober für das Jahr 19Z4 abzugeben sind, Wissenswerteste bekanntgeben. Wer mutz im Ottober eine Aassion abgeben? Jeder Steuerträger, welcher sin Gesamt- einkommen von über 10.000 Lire

Hai. In diesem Gesamteinkommen sind zu berechnen: Erträgnis aus Grund- und Hausbejiiz, Ein kommen aus ausgeliehenem Kapital (Darle hen, Spareinlagen bei Geldinstituten), Ein kommen aus Handel und Gewerbe. Wer ist von der Ergänznngsskeuer befreit? keine Aassioa haben abzugeben, weil von der Steuer befreit: Privatanzeslellte. Staats-, Provinzial- u,U» Gemeindeangesielttc: jene Institute und Fon ds. welche der Steuer auf die tote Hand un terliegen (Kirchen. Benesizien usw.) sowie die Gemeinden

hinsichtlich der in ihrer eigenen Verwaltung stehenden Betriebe. Wie wird das Geiamteintomme» berechnet? Das der Ergänzungssteuer unterliegende Gesamteinkommen wird berechnet, indem alle steuerbaren Reineinkommen, welche in den verschiedenen Sieuerrollen eingetragen sind, für eine Person (bszw- bei einer Han delsgesellschaft für eine Handelsgesellschaft) zusammengezählt werden. Ein Beispiel: A. ist in der Gebäudesteuerrolle eingetragen mit einem steuer baren Einkommen von . . . 5.000 Lire

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 06.07.1897
Descrizione fisica: 4
Nr. 150 Das mm Ztrmrzrsrtz'j (Winke für die Steuerzahler.) Wir haben schon vorgestern Gelegenheit genommen, unsere Mitbürger auf die Dringlichkeit des Steuerbekennt nisses aufmerksam zu machen. Wir setzen heute unsere Ausführungen damit fort, einiges über die Steuerreform zu bringen. Weitaus das Wichtigste in der ganzen im Gesetze vom 25, Oktober 1996, R.-G.-Bl. Nr. 220, enthaltenen Reform ist die Einführung der progressiven Einkommen steuer: dieselbe ist im 4. Hauptstücke des Gesetzes

be handelt. Sie ist es, die eine Reform nicht nur auf dem Pa pier und in den Amtsakren, sondern eine Reform in der ganzen Auffassung des Steuerwesens bewirken soll. Bon dem Erfolge der Personaleinkommensteuer hängt es vor allem anderen ab, inwieweit die übrigen Zwecke der Re form, Ermäßigung der anderen direkten Steuern und Ueberweisungen an die Länder, erreicht werden können. Von der Personaleinkommensteuer werden wir daher am ausführlichsten handeln. Die Personaleinkommensteuer ist eine neue Steuer

, die wenigstens 18 Millionen Gulden tragen soll. Die Frage muß daher jedem auf der Lippe schweben: warum müssen wir eine neue Steuer tragen, was geschieht mit dem Gelde? Die Antwort auf diese Frage ist in den Eingangsartikeln des Gesetzes selbst, dem sogenannten Finanzplan, enthalten. Während sonst die Erträgnisse neuer Steuern ein fach dem Staatsschatze zufließen und niemand sagen kann, welchem Zwecke gerade diese oder jene Summe dient, ist im Steuergesetze für den weitaus größten Theil der Mehr einnahmen

werden soll, daß die Ermäßigung ein Viertel der jetzigen Last betragen wird. Von dieser Steuer handelt das erste Hauptstück des Gesetzes. Ferner werden die Aktiengesellschaften einer speziel- *)Wir bemerken, daß wir gerne bereit sind, auf Anfragen bezüglich der Steuerreform Auskunft im B rieft asten zu ertheilen. Die Redaktion. Kultt der Maske. Novelette. 4. Mich überkam's wie alten Märchenzauber, die Sa gen und Märchen der Kindheit werden lebendig. „Wenn dies ein verzauberter Forst wäre,' träumte ich, „voll von Elfen

er mit sehr angenehmer, weicher Stimme, „Karo ist viel zu gutmüthig, um Ihnen etwas zu thun.' ^ „Gnädiges Fräulein!' lachte ich, meine Rolle ein gedenk. „Ja wie soll ich den sonst sagen?' fragte er ver wirrt. „Jungfer Elsbeth Schmidt aus der Waldmühle, das Schweslerkind der Millerin,' berichtete ich schnell. „So?' Es klang wie Enttäuschung. „Was glaubten Sie denn?' fragte ich lachend. .Bozner Z eitung' (Südtiroler Tagblatt). len Steuer unterworfen^ die der jetzigen Einkommensteuer ähnlich ist, aber im Gegensatze

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Der Bote für Tirol
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Pagina 13 di 18
Data: 07.03.1842
Descrizione fisica: 18
, alS^ 1. Von der Sauer- oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 d»S AdelSsummarS, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurner ein jährlicher GrvndzinS von I st. 26 kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 st. 2. Von der Markiischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr. 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer Anton Baumgartner zu Meran «in jährlich«? Grundzins von 4 fl. 34-/? kr. R. W. St«uer hievon auf drei Termine 2V kr. Um den AuSrufSpreiS per

7V fl. 3. Von d«r Prechtlischen Behausung und Garten zu Meran, sulz Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Moser zu Meran ein jährlicher Grund zins von 3 fl. 53'/? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine 17 kr. Um den AuSrufSpreiS per 66 fl. 4. Won dem Roßkopfischen Hause zu Meran , suk Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Josephs v. Pretz «in jährlicher Grundzins von 3 fl. 25V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 54 fl. 5. Von der Lochmannischen Unrermoirhoswisse

von circa 4 Tagmahd, suli Nr. Kat. 316, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34V? kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 26 kr. Um den AuSrufSpreiS per 76 fl. 6. Von dem Stieracker am Segcnbichl zu Tirol von 4 Star Land, sub Nr. Kar. 2873, Nr. ''Vi-c, des AdelssummarS, durch die Johann Pircherischen Kinder «in jährlich«? Grundzins um Martini von 1 fl. 3V? kr. N. W. Steu«r hievon auf orei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per

26 fl. 7. Von einem Theil des OberberggütelS zu Tirol, »uk Nr. Hat. 2895, durch den gegenwärtigen Besitzer Thomaö Fasoll zu Tirol ein jährlicher, Grundzins von 4 fl. 34V, kr. R. W. um Martini. Steuer hievon auf vrri Termine 26 kr. Um den AuSrufSpreiS per 36 fl. 8. Von dem Köstenholzacker zu Tirol, srik Nr. Kat. 2265, durch den gegenwärtigen Besitzer Georg Gufler zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 43 kr. R. W. Steuer auf drei Termine 3V» kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Tagmahd Etschwiese in ObermaiS, sub

Nr. Kat. 2265, durch den gegenwärtigen Besitzer Jo seph Torgler »n ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 34-/7 kr. N.W. Steuer hievon auf drei Termine ?'/» kr. Um den AuSrufSpreiS per 9 fl. 16. Von zwei alten Tagmahd Wiese auf der Latzog, sud Nr. Kat. 2637, durch den gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in Obermais ein jährlicher Grundzins JMGigenzbl, z. B» V. u. f. T. u. B. 19. von 13'/, kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termin« 1 kr. Um den AuSrufSpreiS per 4 fl. 11. Vom SinsiedlhäuSl zu Partschin

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 11.11.1936
Descrizione fisica: 6
senschaften, welche einen staatlichen Zuschuß genie ßen. Zur Zeichnung sind weiters jene verpflichtet, die tatsächliche Besitzer von Realitäten ind, wenn ie auch im Grundbuche noch nicht als solche aus- cheinen. Zur Zeichnung verpflichtet sind jerner Be- itzer von Grundstücken und Häusern, die äugen- »licklich keiner Steuer unterliegen, oder welche nur eine Ergänzungssteuer bezahlen und endlich Be sitzer von noch nicht fertiggestellten Häusern oder noch yicht in die Steuerrolle eingetragenen Reali täten

? - Be stimmungen noch nicht erschienen, so daß auch die Steuerämter noch keine definitive Auskunft geben können. c) Daß das Einkommen aus dem Hypothekarkredite tatsächlich zur Steuer angemeldet od. von amts wegen festgestellt ist. Eine Frage, welche ebenfalls hier noch offen bleibt, ist der Abzug von.Realitäten, wie zum Bei spiel Wohnungsrechte, Fruchtgenußrechte (seien es vertragliche oder gesetzliche), Ausgedinge, Abnäh runsrechte usw. Im weiteren Sinne genommen, sind auch dies Hypotheken, welche eigentlich

noch nicht ersichtlich, ob auch eine Bestätigung des Gläubigers beiliegen muß, daß das Darlehen tatsächlich besteht. Wird die Hypo thek anerkannt, so ersolgt der Abzug derselben von amtswegen. 6. Die Zmmobiliarsteuer. Mit dem gleichen Dekrete ist außer der Anleihe auch eine außerordentliche Jmmobiliarsteuer ein geführt. welche alle jene zu zahlen haben, welche zur Zeichnung der Anleihe verpflichtet sind. Die Steuer wird jährlich festgesetzt auf 3.3 Promille von dem festgesetzten Werte der Realitäten

, so daß man für 1000 Lire Anleihe Lire 3.30 Steuer extra ^Dièk^Steuer geht auch automatisch mit dem Wer te der Liegenschaften und wird auch dementspre chend von amtswegen festgesetzt. 7. Bezahlung der Anleihe und der Steuer. Die Bezahlung der Anleihe und der Steuer er folgt mit den anderen Steuern und wird von der Raten eingehoben. ^ ^ Esattoria gleichzeitig mit den anderen Steuern in 6 Das Wertpapier erhält lier Zeichner erst nach vollkommener Einzahlung, das heißt nach der sech sten Rate

solche Be sitzer, welche momentan keine Steuer zahlen, sei es nun Gebäude- oder Grundsteuer, und zwar muß hier die Anmeldung erfolgen, weil diese Besitzer in keiner Steuerliste enthalten sind und infolgedessen das Steueramt keine Grundlage für die Bemessung der Steuer, respektive für die Schätzung der Ge bäude hat. Bei Neubauten sind diesen Anmeldungen die Berechnung, eventuelle Fakturen und eventuell eine Schätzung eines amtlich zugelassenen Sachverstän digen beizulegen, damit das Steueramt die Mög lichkeit

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