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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 28.09.1923
Descrizione fisica: 8
nicht seit vom Stamme! llebertrieben. Bei der Poli-,ei wurden neue Leute eingestellt, di>c sich der ärztlichen Unter- uchunq unterwarfen. Einen Mann fragte der Arzt besonders aus und wünsch?« schließlich zu Mffen. woran der Großvater gestorben sei. Der Raim, ängstlich und bestrebt, die Gesundheit der Familie in bestem Licht erscheinen zu lassen, ant wortete: ,Zch erinnere mich wirtlich nicht mehr. Her? Doktor, aber ich weih bestimmt, daß es nichts Ernsthaftes war.' 11. Steuer für die Besetzung

öffentlicher Bodenflüchen und Räume. Bereits das alt« Gemeinde- und Proo-^ial- gesetz vom Jahre 18öS ermächtigt« di« Gemein den zur Einhebung dieser Steuer. Das jetzr gel tende Gemeinde- und Prooinzialgesetz vom 4. Februar ISlö, Nr. 14S hält dieselbe Ermäch» ttgung rm Artikel IS3. Punkt S. aufrecht. l. Steuergegenstand. Steuergegenstand ist die Besetzung eines der Aems'nde gehörigen Raumes, Platzes, D^cs. vorausHcsetzt. daß diese dem öffentlichen A.'brauch offenstehen. Die Besetzung muß ein« länzer

l dauernde sein und den Zweck oerfolgen, einen ^ Ertrag durch ein daselbst ausgeübtes Gewerbe. ! Handwerk oder durch Handel abzuwerfen. Der be- > steuerbare Raum. Platz, Weg, muß außerdem in- > nerhalb des bewohnten Teiles der Gemeinde lie gen. Die Voraussetzungen für die Flächen benützungssteuer sind also: a) der Raum, Platz. Weg, muß im Gemeinde- Ägentum stehen (die Besetzung staatlicher Plätze, Straßen, Wege, darf mcht durch diese Steuer ge troffen werden): b) die Besetzung muß ein« dauernde sein (wer

mit seinem Fuhrwerk auf einem Gemeindeplatz stehen bleibt, sei es auch durch mehrere Stunden oder Tage, wird von der Steuer nicht getroffen): die Durchführungsverordnung der Gemeinde hat festzusetzen, bei weicher Dauer der Besetzung die Steuerpflicht eintritt: c> die Besetzung muß effektiv sein sein vorüber ziehender Handelsmann, welcher auf einem Ge- ineindeplatz Waren feilbietet, weiche er in einem Tragkorb, Rucksack, m einer Kiste oder auch in einem Handwagen mit stch führt, unterliegt nicht dieser Steuer

, auch wenn er während des Ver kaufes, Wäg«ns, der Uebernahme des Kauf preises die genannten WarenbehÄter niederste UN denn in diesen Fällen fehl' die effektive Besetzung des Platzes, bcyw Weges): d) sür di« Besetzung außerhalb des bewohnten Teiles der Gemeinde darf diese Steuer nicht «in gehoben werden. 2. Steuersatz und sonstige vestimrnungen. Der Steuersatz muß proportional der besetzten Fläche snach Quadratmetern) und der Bedeutung der Lage sein. Die Gemeinden, welche diese Steuer einführen wollen, müssen

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 10
Data: 28.03.1925
Descrizione fisica: 10
tzamsmg, oen z«. MLrz KN. »Ae» Landsmann^ S»«w » Volkswirtschaft. ^ »M AMW MHIMW. Die Verhandlungen mit dem Herrn Steuer inspektor Cardelli. Nur gegen die für zwei zahre gelt^-' Sleuervorschreibungen tön- «a Rich! ngsbekenntnisse eingebracht werden. Gestern erhielten wir seitens der Gewerbe- «lliosMschaften in Bruneck einen Bericht A-r die jüngsten Verhandlungen, welche die luf der großen Steuerversammlung in Bru- n«k am 30. Dezember gewählte Kommission von Steuerträgern mit dem Herrn Prooin

, Genosfenschafts- vdmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruns Weber, ist gemeindeweise die Steuer- psüchiigen ein, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden könnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und sz wurde Inspektor Cardelli am 16. Febr. WZ zur Besprechung gebeten, die er aber selbst erst mit Schreiben aus Trient von? 7, März 1925 aus 10. März und die zwei 1'oigenden Tage festsetzte. Leider war trotz scfort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt, werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vüm betretenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer agenten unters chrieben waren, daher diese Ergebnisse, welche die Steuerträ ger berechtiZ«rwe>.se als ein Konkordat an sehen mußten und konnten, vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Übereinkommen be trachtet wurde. Alle jene nun Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

hatten, konnten mit Unterstützung des Komitees ein Konkordat abschließen, was in vielen Fällen auch gelang. Di« Nicht- erschienenen werden Gelegenheit haben, ihre Einwendungen vor der BeFrkskommission zel tend zu machen. Ieae aber, welche einen sol chen Rekurs nicht eingebracht haben, können m der Zeit vom 1. Mai bis ZS. Zuni 1S2S ein Richtigstellung» - Bekenntnis auf Isrmularie», welche beim Steueramt erhält lich find, einbringen. Dies soll kein Steuer träger. welcher sich zu hoch besteuert glaubt, bisher

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be ratung und Vertretung zur Verfügung zn stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 26 Prozent vorgeschrie ben und einschoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagte auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Rückersatz

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Haller Lokalanzeiger
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Pagina 1 di 4
Data: 28.10.1933
Descrizione fisica: 4
auch ein nahrungs sparendes Mittel. 'JjußLui M&mü Kaffee-Import Gegr. 1862 Wochenschau. Eine bittere Pille Hat der Tiroler Landtag den Zeitungsunternehmungen Ti rols bereitet, ein vorzeitiges Nikolausge schenk, das aber nicht der heilige Nikolaus, sondern ein abscheulicher Krampus aus sei ner häßlichen Butte geholt hat: die Inse- ratenabgabe! Während die Wiener Regie rung erklärt hat, daß von einer Steuer erhöhung keine Rede mehr sein könne, weil sie gesehen hat, wie weit die Arbeitslosigkeit

durch die fortwährenden Steuererhöhungen gestiegen ist, ließ sich die Tiroler Landesre gierung nicht überzeugen und setzte der Ti roler Presse die Daumenschrauben einer neuen Steuer an. Mit 5% soll der arme Inserent, der sich untersteht, sein schlecht gehendes Geschäft durch eine verlockende Anzeige noch am Leben zu erhalten, be straft werden. 5o/o Abgabe soll der arme Teufel leisten, der ein paar alte Schuhe aus Not verkaufen möchte und dies in die Zeitung gibt. Wir sagen: soll! Denn welche Zeitung kann es heute

des Geschäftes sein, weiteres Ansteigen der Arbeitslosigkeit im graphischen Gewerbe. Man glaube ja nicht, daß es sich da um eine erste Steuer handelt. Der selbe Schilling, den der Inserent bezahlt und der Setzer bekommt, ist schon vielfach be lastet! Es lasten auf dem Inseratenschil- ling: die Erwerbssteuer mit dem Krisenzu schlag, der Handelskammerbeitrag, der Zwangsgremialbeitrag, 12% der Kranken kasse, die Unfallversicherung, die Personal einkommensteuer des Arbeiters mit Krisen zuschlag

. Im näch sten Monat muß sie wieder einige Ange stellte damit betrauen, die eingelaufenm Beträge für schon versteuerte Inserate aus den anderen herauszuklauben. Inserate, die überhaupt nicht bezahlt werden, für die hat man dann die Steuer zum Vergnügm ab geführt. Die Wiener Regierung gibt keine ihrer wirtschaftlichen Verordnungen heraus, ohne bissenen Eifer, so, als ob sie etwas — oder auch jemanden — zwischen ihren kleinen Händen zerreiben, pracken und winden wür de . . . Vielleicht

tungs-Unternehmungen nicht gesprochen. Die Tiroler Zeitungsverleger sind gewiß bereit, wenn es sein muß, ein Opfer zu bringen. Aber sie haben ein Recht, zu verlangen, daß die Einhebung auf vernünftige Weise erfolgt. Diese vorgeschriebene Komplikation ist aber unvernünftig! Die Aufschreibungen kosten den Verlegern beinahe so viel wie die neue Steuer selbst. Es ist also eine doppelte Belastung. Daß man sich mit dieser neuen Steuer keine Freunde im Lande geschafft, ist klar. Wir aber glauben, daß män

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 12
Data: 28.05.1818
Descrizione fisica: 12
?» Veslbunsey beschädigt Murd«n ,. nicht minder ds« B««m» telstH«s Kr«i<a»m«» «n ^i« LàndeSstà «knjusenden.' D». ^unq eine« jeden «ìnzelney solch,n. beschädigt«« Haps«« ?d«c «il ah«r «inst vo« d«n beschädigten Unterthanen nich» der Grundstück«« sammt dem Flàchenmaas-e und die erhobenen Einwirf gemacht werden könne, vag in einigen Or,en die Veschädigungen, dann die Jahre^.auf wie lang nämlich Schäden von den Sachverständigen nicht gehörig erhoben die Steuer - AuShülse geleistet werdest. sollt

haben. verständigen (periti) von ihrer Pflicht ernstlich , und in §. 2». So wie diese Tabellen bei der LandeSsielke ihrem ganzen Umfange geNüu unte-richten, und ihnen zu- ankommen, eben so weiden lolche ohne Verzn» derStaatt- «letch auftragen sollen, das; sie ja aus das pünktlichste und buchhaltunz zur Untersuchung und Berechnung der Steuer, unabweichlichste ai, diese Vorschrift sich Halle», und ohn« Aushülfe übergeben, und wenn alsdann für j-de beschZ- alle Partheilichkeit und Neben- Absicht ihre Erkennti

»!)' digt« .Parthey des Gerichtes-diese Aushülse auSgcwersen, abgeben sollen, wie man denn auch in eben dieser Absicht und in «ben derselben Tabelle eingesetzt seyn wird, sowirà den säMMtlichenObrigkeiten hiemir ebensqlls iiachdrueksainst der Betrag der Steuer - Aushülse für daS ganze Geri^ äusiragl, das, dieselben dieses G.sch^l!. nach dieser Vor- bei dem k. k. Rentamtes das «S betrifft, baar angewic„n^ schrifl und nach Recht und Billigkeit (secunclum Juslum und dieje.Tabelle der Obrigkeit jugleicl

, mit dem Auftrage ot soli»un>) leiten' sollen. Und sollte man in Erfahrung wieder züge,endet, werden. daß hieraus dir jedem einjewen bringen, daß demnacd von dieser z.,m allgemeinen Wohl« beichädigten Unterthan bestimmt« Aüöhiilfe der lanbesfürst» verfatuen Vorschrift irgendwo abgewichen worden,wäre, .so lichen Steuer er>ehen werden könne, und das Gericht, edel würde man in einem solche» Falle durch -ine eigene Kom- ^<«»uehc desselbeir Au-schus,Männer den gänzlickeu Deiraz Mission den vor^rislividrigen Norgäiig

erheben fassen, und der den : Beschädigten wirklich rehäiivigten Aushülse gt« diejenigen, welche daran Schuld tragen, »ich, z»ur ZM richtlich, bescheinigen, und zugleich^ sich verbinden sollen, Verantwortung zuziehen, sondern àch, »ach Gestalt der »aß die landesfürstliche Steuer von allen beschädigten Grund« Umstände zur Bezahlung der Kou-misstcns - Kosten.verhäl» Drücken /stetS ^ind^untMterblochen. entrichtet werden so?.' ten, wobei e« sich denn auch versteht, oasi die zuviel er- H?ach

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 29.11.1849
Descrizione fisica: 10
5 Slv»fchreibu«g t t»r ?rse»u«g der Dienstvläye für die Struer- ä«te» >« Kronlande Tirol und Vorarlberg. Ziir^ Ä <^fü->rui>g der ,»>t der allerh, Eiiischließiiiig Üöroen zur Lerv.iltnng der'direkten Besteuerung nniß nu» in ,^olg? Erlasse» des hoben Fin >>iz. H/in-üeiiums vom 19 °. Mts, Z, 112 ,2 — F. M jiir Ausstellung der Steueräiu-er, welche späteste,is »>i> I. Februar l>,50 I»'« Leben zu treten habe». geschrill.» werden. In Beziehung auf die Organiflrnng dieser Steuer- a nter

hat sich ihre Amtsthätigkeir vorerst auf jene Ge genstände ,» beschränken, welche in dem a. u. Vor. trage des Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichne« sind. Sie »,»fassen die Vorschreib,tilg. Uebernahme, ?Ib. fuhr und Verrechnung aller direkten Steuer» und jeneS Theiles, der zu ihrer EoidenzhaltiiNg bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten voigenoininenen Amis- bandlunqen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene Grtiüdbnrl s' nnd Deponie» - Aemter errichtet

werden, die Fübrnnq der Grundbücher, die Besorgung des Kassa, und Deposiien- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- hörden und die Empsa»gnahi»e und Verrechnung jener Beträge übertrage» werden, welche die Finanz, Ver Wallung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amishaud' lung zuzuweisen findet. In jedem Bezirks Gerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt aufgestellt. Das Personal der Steuer - Aemter als einlebender und verrechnender Aemter besteht

in der Regel aus zwei Beamten, nämlich aus einem Einnehmer nnd aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. AIS Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiber oder im Falle Amtsoffizialen ,,»d Assistenten beigegeben, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter». wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge» wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt

: Für die Steuer-Einnehmer I. Klasse an Gehalt 90» fl » 7? II Klasse ^ „ 800 fl. ^ III Klasse 7il0 fl. Für di-Sieue'kontrollore I.Klasse» „ 700 fl. » -> ü » ll Klasse ^ , ölig fl. « » .'> ' III. Klasse -? 5lX1 fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 45» fl. und 490 fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 30g fl. Zur Bewerbung um diese Diensiplätze wird.hieyn« der Konkurs ausgeschrieben und zwar vorderhand: ». Fünf Dienstpläne für Einnehmer II. Klasse

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 17.11.1854
Descrizione fisica: 6
für Lienz; ! Heinrich v. Steffenelli^ für Meran; Fidel Salzgeber für Schlan ders,; Peter. Wallnöfer für Glurns ; Josef Peer' für Kältern; Franz Huber für Bludenz; Michael Rhom berg für Dornbirn; Josef ' Schmid, Einnehmer, für Bregrnz; Thomas'Beliotti für Cavalesc; Petet Scaramlizza'für Mes; Thomas Chimelli für.Mezzo- lombardo;-Anton Festner für Riva. e. Zu Kontrolloren I!k. Klasse: Josef Ptaczeck, Steuer, Offijial für Hall; Johann ' Gehri für' Mieders; Franz Naltercr, Steuer-Offizial, ' für Fügen

; Johann Pührlnger, Steuer-Offizial, für All» Sebastian Lauterer,^ Steuer-Offizial, fürHopf, garten ^ Andreas Pölt , Kofltrollor, des Nebenzoll- Amtes in Rheindorf, für Telfs; Aler. Fuchs, Ein nehmer-des Zollamtes Spissermühl, für Ried ; Leop. Pohr für Nauders; Johann Pertoll, Kontrollor deS Zollamtes Kaltenbach, für Sterzing;' Franz Cornet, Steuer-Offizial, für Taufers; JosefPlangger, Steuer- Assisteiil, für Eniieberg;, Kantius Agreiier,, Steuer, Offfzial, für Buchenstein; Karl Esch, Kontrollor

des Kontrollamtes Binden;, fürWelsberg; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo Z Anton Peternader für Sillian; Franz Egger) Steuer-Offizial/ für Wiüdifch- Matrei; Josef Krall für Klausen; Äälerio Ruugal- dier, Stcuer-Offizial, für Kastelruth; Alois.Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton Preindlsber, ger, Stencr-Offizial, für Läna ; Karl Günther, Steuer- Assistent, für Passeier; Aler Winarsky, Einnehmer des Zollamtes in Bendern; Franz Jenewein, Einneh mer des Kontrollamtes in Bludenz, für. Schruns

; Antoi» Zundt.'für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Primör; Angclus Antonlolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Eduard Rocchetti für Levico; Thomas Tabarelli für Pergine; Josef Chinsole für Civezzano ; Johann Stanffer für Lavis; Franz Dallemnlle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mikschick, Assistent der Steuer- Ncchnungskanzlei, für Male; Joh. Castellini, Steuer- Offizial , für Nogaredo; Jobann Faes für Mori; Ludwig v.! Atzwatiger für Arco; Anlon Giosesfi, ' Steuer

-Offizial, für'Cöndino; Eugen Gelmi> Steuer, Offijial, für Stenico; Johann Bonn, Steuer-Offi- -zial, für Tione; Johann v. Gentili für Vez'zano. 'k^-Zu Steuer-Offizisilen I. Klasse. ^ Mar Geißenhof für die Kreisbehörde in 2>>nsörucr; /-Franz'M'äiV für das Steueramt Trient; Florian Aschen- em '(l/iiiA nii»y:L d.u Wbii^G'^L»isd.au.' .-'v^Ä.^nn^.iGjimvrich-i'gehSitS zirr.jenen» waghalsigen ^sKekifth'iti ^-'vie ^tr^Allemk.berejtl.-find^ijiuri.tlm nh^en ^'DK'ng^vachi'ÄIHmen'tzll-'defrir^i'gcn

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Volksbote
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Pagina 8 di 12
Data: 11.04.1929
Descrizione fisica: 12
schwere Verletzungen. — ^ der Nähe des kranMichen Flughafens Avars stürzte ein Mlitürstugzeug aus 1000 Meter Höh« ab. Der schwerverletzte Flieger- leutnan- Mnuten. Araf-BestimmunM für Steuer-Delikte Neue Anmeldungotermine für da» deii direkten Steuern unterliegende Einkommen und Straf bestimmungen für nicht rechtzeitig eingevrachte oder unterlassene Steuererklarungem- Mit Eesetzdekret vom g. Dezember 1928, Nr. 2834 (C - — -- - wurden unterlassene festgesetzt. Mit Beziehung ans Art. 10 des obzitierten

(Erhöhung um ein Drittel des bisherigen Ertrages), sind ebenfalls bis zum 31. Jänner des der Erhöhung folgen den Jahres anzumelden. Laut Art. 2 muß das Einkommen aus Kapi tal. aus Dienstbezügen, Penkions- bezüaen, aus Leibrenten beziehungs weise iedes Einkommen der Kategorie A, E2 und D von demjenigen, welcher zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist. bis zum 31. Jänner des der Entstehung des Einkommens folgenden Jahres bei der Steuerbehörde angemeldet wer den. (Bisher mußte die Anmeldung innerhalb

anmelden. Wird keine diesbezügliche Erklärung eingebracht, so nimmt die Steuerbehörde an, daft der Steuer pflichtige stillschweigend sein bisheriges Ein kommen als unverändert weiterbestehend er klärt. Der Art. 5 bestimmt hinsichtlich der C i n- kommensergänzungssteuer. daß die jenigen Personen deren Gejamteinkommen die Höhe von Lire 6099 erreicht, eine diesbezügliche separate Steuererklärung bis zum 31. Juli des Jahres, welches der Entstehung des Gesamt einkommens von wenigstens Lire 6999 folgt

und für die Junggeiellensteuer müs sen bei der Steuerbehörde des jeweiligen Aus- enthaltsortes des zur Abgabe der Steuererklä rung Verpflichteten eingebracht werden. Die rklärungen für die Riech. Steuererklärungen für die Riech. Mob.-Stcuer und« für J)ie Bodenertragsteuer sind bei der ' des Heimatsortes Steuerbehörde des Heimätsortes des Steuer pflichttgen einzubrinaen. Aktiengesellfch-ifteu müssen die Steuererklärung bei der Steuer behörde ihres Hauptsitzes einbringen. Nur wenn sich am Heimatsorte oder Aufenthaltsorte

punkt der Einbringung das Datum des Aus gabepoststempels. Der Art. 8 bestimmt, daß im Falle der ver späteten Einbringung der Steuererklärung oder im Falle der Unterlassung der zeitgerechten An- zeige des Aufhörens der Bedingungen 'Lr die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigungen die nicht zeitgerechte Erstattung der Anzeige nur mit der Hälfte des im Art. 2 des Gesetzes von» 9. Dez. 1928, Nr. 2834, angegebenen Steuer zuschlages (also mit einem Zuschlag entsprechend einem Sechstel der Jahressteuer

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 559 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— Ilio - §18 Seitdem Grafschaften auf dem Gebiete des späteren Tirol genannt werden, haben die Grafen derselben von den nichtritterlichen Insassen Steuern erhoben,*) das Steuerrecht war in die Grafengewalt einge- schlössen. In enger Beziehung zu den Gerichtsbezirken erscheint seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. die Verwaltung der landesherrlichen ord ent- lichen, d. h. zu bestimmten Terminen fälligen Steuer (steura, stiura, mit den Zusätzen generalis, annua).**) Sie ist eine fast

über die ganzen den Grafen von Tirol und Gvrz unterstehenden Gebiete verbreitete Geld- abgäbe. Nur in den Gerichten Glurns und Kastelbell waren neben der . Geldabgabe noch Naturallieferungen zu leiste«.***) Der Richter der einzelnen Gerichte hatte für die richtige Umlegung und Einhebung der Steuer in seinem Bezirke zu sorgen und den festgestellten Jahresertrag derselben^) der lh. Kammer zu verrechnèn.W Aus einer Anzahl von Gerichtsbezirken,fff) deren Richter nicht zur Rechnungslegung gegenüber der lh. Kammer

ver- pflichtet waren, bezog der Landesherr keine ordentliche Steuer, dieselbe wurde hier vom Gerichtsinhaber einbehalten. Als Steuersubjekt erscheint gegenüber dem Landesherrn in der Regel der Gerichtsverband, dem Ge- richtsverband gegenüber die Gemeinde, der Gemeinde gegenüber der einzelne Gemeindegenosse. Die ordentliche Steuer erscheint als Gemeinde- last in Form der Gesamtbesteuerung. Doch galt dieser Grundsatz nicht aus- nahmslos. In den Gerichten Ritten, Sarnthein und St. Petersberg

war die Einzelbesteuerung sür das ganze Gericht ohne Mitwirkung der Ge- meinden üblich. Hier erschien dem Gerichtsverbande gegenüber seder ein- zelne Steuerzahler als Steuersubjekt. Die Umlegung und Einhebung der Steuern innerhalb der Gemeinde erfolgte in den Gerichten, wo die Steuer Gemeindelast war, durch den Gemeindeausschuß (die eidsweren) oder *) Stolz im' AöG. VVII, 61, **) Wroschko in: ZSSiRG. XXIII g. A. S. 304 stellt den engen Zu- sammenhang zwischen Stenerrecht und Gerichtsbarkeit in Frage und betrachtet

war die Steuerverwaltung den Pröpsten von Meis, Schönna und Rtssian anvertraut. Über die Pröpste s. S. 931. ttt) Ausgezählt bei Stolz im AöG. Oli, 181 und 182. Eine Erklärung der Ausnahmsstellung von vier dieser Gerichte gibt Stolz a. a. O. 101. §18 - 1111 - hiezu bestellte Gemeindeorgane. Ini Gerichte Ritten geschah die Umlegung der Steuer durch die Gerichtsgeschworenen und die Einhebung durch den Gerichtsdiener. Die Grundlage für die Umlegung bildeten die durch lh. Notare angelegten Steuerlisten oder Steuerrollen

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 560 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Selbsteinschätzung er- mittelten ganzen Vermögens 2 solidi zu Steuer geben, also den hundertsten Teil (1°/»). Derselben Verpflichtung unterlagen auch die Diener und Knechte der Bürger, sofern fie 3 Mark Vermögen besaßen. Verschwiegenes Vermögen sollte zugunsten des Grasen verfallen. Die Steuer warf jedes Jahr eine verschiedene Summe ab, fo daß das Vermögen jährlich neu ein- geschätzt werden mußte. Von 1304 an erscheint die Steuer mit 70 Mark jährlich fixiert. Der Landesherr erhob die Steuer nicht mehr

von den ein- zelneu Steuerpflichtigen, sondern unmittelbar von der Stadt. Die Um- *) Dieser Artikel fand Aufnahme in das LandlibeN K. Maximilians von 1511 und in die Tiroler Landesordnungen. Mit Recht bemerkt hiezu v. Myrbach im Finanzarchiv XIX, 101, daß sich diese Verfügung kaum mehr aus die alte ordentliche Steuer beziehen kann. **) Das erstemal sind in den lh. Rechnungsbüchern Judengefälle im Be- trage von 1» Mark 7 Pfund in der Rechnung des Propstes von Riffian von 1292 angeführt. ***) Kogler a. a. O. 514

bis 584. §18 - 1113 - legung unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge- bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder- holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Aus- bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes- Herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an seine Gläubiger ver- pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 13S4 alle Stadtbewohner

geltend gemacht, die Stadtsteuer Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge- meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver- rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz- steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303

wurde diese Steuer in einer mit der Jnnsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöse von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte

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Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 16.03.1895
Descrizione fisica: 12
weniger urgent geworden, erfordere aber dennoch eine eingehende Berücksichtigung. Nach den Worten des Berichterstatters kann kein Zweifel obwalten, daß Alle von dem Grundsatze durchdrungen sind, eine Steuer-Reform dürfte absolut nicht die Ursache und das Motiv bilden, das Wahlrecht in plntokratischer Weise zu verändern. Auch in Preußen wurde jede Rückwirkung der Steuer-Reform auf das Wahlrecht ausgeschlossen, und doch handelte es sich dort nur um die Verschiebung der einzelnen Klassen des Dreiklassen

- Systems, während es sich bei uns um die vollständige Entziehung des Wahlrechtes einer großen Anzahl Wähler handeln könnte. In Preußen wurde bei den Mindestbe - steuerten ein fictiver Betrag eingestellt und für jene Steuer träger, die gar keine Steuer mehr zahlen, drei Mark angenommen. Aehnliche Bestimmungen müssen auch bei uns getroffen werden, wenn ein rückwirkender Einfluß der Steuer-Reform auf bestehende, wohlerworbene Wahl rechte ausgeschlossen werden ssll. Wahl-System und Steuer-System

sind bei unserem Census-Wahlrecht innig verbunden. Wir werden allerdings einen künstlichen Aufbau machen und eine Bestimmung in das Gesetz aufnehmen müssen, welche unseren bisherigen Wahl gesetzen vollkommen fremd ist. Das Eine muß für uns feststehen, daß eine solche Remedur geschaffen werden muß, welche das Wahlrecht der Fünfguldenmänner einer Alterirung durch die Steuer-Reform entzieht. Die Wahl- Reform ist eine für sich bestehende Angelegenheit; sie bezweckt oder soll bezwecken die Ausdehnung des Wahl

muß von vorneherein ausge schlossen sein. (Beifall bei den Conservativen). Bei den Grund- und Gebäudesteuerträgern wird — darüber sind die Meinungen so ziemlich einig — die Vorschreibung für das Wahlrecht maßgebend sein. Hier wird ja die volle Steuer auch künftig vorgeschrieben werden, und für diese Censiten dürste die Sache keine Schwierigkeit haben. Bci den Pächtern und kleinen Rentnern wird ebenfalls eine gesetzliche Remedur nicht nothwendig sein. Sollte sie gewünscht werden, wird sie gewiß

nicht auf Widerspruch stoßen. Bei den Beamten wird durch die Personal-Einkommensteuer, wenn auch die Besoldungs- Steuer in den unteren Klassen erniedrigt wird, eine gewisse Ausgleichung eintreten. Am schwierigsten ist die Sache bei den Erwerbsteuerträgern; hier wird man ähnlich, wie in Preußen, von einer fictiven Vorschreibung ausgehen müssen. In der vierten Klasse der Erwerb steuerträger beträgt der Nachlaß 23, respective mit der Zeit 35 Percent. Nach der ganzen Structur und Ten denz der Erwerbsteuerklassen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 06.12.1849
Descrizione fisica: 10
auf die Organistrung dieser Steuer- A.nter bat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor- trage de« Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung. Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jene« Theiles, der zu ihrer Soidenzhaltnng bis nu» von den Steuer » Bezirkt - Obrigkeiten vorgenommenen Amis bandlungen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene

Grundbuchs- und Depositen-Aemter errichtet werden, die Führung der Grundbücher, die Besorgung des Kassa- und Depositen- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- horden und die Empfangnahme und Verrechnung jener Beträge übertragen werde», welche die Finanz, Ver waltung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amtshand lung zuzuweisen findet. In jedem BezirkSGerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter

als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel aus zwei Beamten, nämlich ans einem l?innehmer und aus einem K-ntroLor, die sich wechselseitig kontrclür.u und der Kantionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiher oder im Falle Amtsoffizialen und Assistenten beigegebrn, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter», wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge

» wird. Für diese Beamten sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Steuer-Einnehmer 7. Klasse an Gehalt S0N fl. z, 5? II Klasse 7, 8l)9 fl. »i, » » III. Klasse z, » 7N9 fl. Für die Steueikontrvllore I. Klasse » 7«W fl. ?, n II Klasse x, 609 fl. z, z, « ?, III. Klasse ?, ?, 5(XI fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 459 fl. und 499 fl. Für die'Steuer «Assistenten in den Gehaltsstufen von 3S0 fl. »nd 300 fl. Zur Bewerbung um diese Dienstplätze wird hiemit der Konkurs ausgesrbriebe» und zwar vorderhand

: «. Fünf Dieustplätze für Einnehmer II Klasse mit einem Jabresgebalte von S9S fl., »nd sieben und sechzig für Einnehmer III. Klasse mit einem Gebalte von 799 fl., und eventuell sür den Fall, daß bei einem Steueramte die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gehalte von Lkw fl. I». FürKonirollore der II. und III.Klasse mit einem Gehqlte von 699 fl. nnd beziehungsweise von 509 fl. c. Für «teuer-Amls-Offizialen mit einem Gehalte von 499 fl.. und für Steuer-Assistenten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 13.12.1849
Descrizione fisica: 10
werten, und deren Gebet für sie Segen vom Himmel erflehen wird. Wien am 2>). Nevem?rr iL^9. Melden, F. Z. M. Ansschreibnng 2 zur Besetzung der Dienstpläne für die Steuer- ämter im Kronlande Tirol und Vorarlberg. Zur Ausfübrung der mit der allerb. Entschließung vom lö. Juli d. I. genebmigten Örganisirnng der Be hörden zur Verwaltung der direkten Besteuerung muß nun in Folge Erlasses des hoben Finanz- Ministeriunis vom 19- d. Mts. Z. II23L. — F.-M. zur Aufstellung der Steuerämter, welche spätestens

mit I. Februar 1850 in's Leben zu treten haben, geschritten werde». In Beziehung auf die Organisirung dieser Steuer ämter hat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor trage des Herrn Finanz-Ministers vom S. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung, Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jenes Theiles, der zu ihrer Evidenzhaltung bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten vorgenommenen Amts handlungen. Außer

wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel ans zwei Beamten, nämlich aus einem l?innehi»er und aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größcrn Stener-Slemtern entweder Tagschreiber oder im Falle AmtSoffiziale» »nd Assistenten beigegebrn, wogegen bei de»jenige» Steuer-Aemtern, wo siU> Et» Beamter als genügend zeige» sollte, die Besetzung diclce

Steuer-Aemter auch nnr mit Einem Beamten erfolgen wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Stencr-Einnchnier I. Klasse an Gehalt gllli fl, „ .... 71. Klasse ^ „ 6,1,> fl. „ „ ,, III. Klasse „ ,, 7,10 fl. Für die Steueikontrollore I. Klasse ?, 7«M fl. „ -> ^ II Klasse - „ ö<10 fl. „ 711. Klasse SlX> fl. Für die Steuer.Amts « Ossiziale in den Gehaltsstufen von 45<> fl. und 4»Ü fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 3W fl. Zur Bewerbung

>»» diese Dicnstplätze N'ird hiemit der Konkurs auSgesrdrieben und zwar vorderhand: u. Fünf Dicnstplätze für «Zinne! mer 77. Klasse mit einem JabreSgcbalte von MO fl„ und sieben und sechzig für Einnehmer 117. Klasse mit einem behalte von 7UN st., und eventuell für den Fall, daß bei einen, Steneramie die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gebälke voll t)s>0 fl. I,. FürKonirollore der II. und 717.Klasse mir einem Gclialle von 6N0 fl. nnd beziehungsweise vo» ün0 fl. Für Steuer -Amts

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 10
Data: 09.04.1821
Descrizione fisica: 10
und das Stück Nro. 640. ebenfall« auf Z Termin z kr. , dl und Z Peruer. Der AuSrufSprei» ist 2Zvo fl. Nr». Cat. 42z. Ein Fruhmahd, 1 Jauch und 170 ßiafiec haltend, gränzt gegen Morgen an Feldweg, Mit- èa» a» daS Maurische Mahd, Abend an untern seld- und Mitternacht an hohen Graben. Dieses Mahdstück ist dem k. k. Schloß Ambras arundrcchebar, dahin jährlich y kr. GrnndzinS zu bezah le» sind. Die ordinari Steuer beträgt auf Z Termin 4 tr q dl. und 4 Perner. — Zoo fl. Nro. 4ZZ uud 690. Ein Fruhmahd

mit Z1/4 Jauch und iy Klafter, gränzet gegen Morgen an Wiesen, Mit tag an die Graf Lodronischen Mahdstück, Abend an daS miavnnahd, und Mitternacht an untern Feldweg. Diese beiden Stücke sind dem k. k. Schloß AmbraS -rundrechtbar, und giebt dahin das Stück Nro. 45z. 9 kr. und daS Stück Nro. 6yo. 10 kr. jährlich Grundzins. An ordinari Steuer zahlet daS Stück Nro. 45z. auf Z Termin 4 kr. Z dl. 4 Perner, nnd Nro. 690. auf z Termin 2 kr. — 900 fi. Nro. 629. Eine halbe Jauch Fruhmahd, gränzet gegen Morgen

Güter, und Mitternacht an Feldweg. Dieses Stück ist dem k. k. Schloß Ambras grund rechtbar, dahin jährlich -Z kr. Grundzins zu bezahlen sind. Die ordinari Steuer beträgt auf Z Termin 7 kr. 2 di. und 7 Perner. — 100 st. Nro. 907. Ein Fruhmahd nebst dem darauf stehen den Stadi, haltet Z Jauch 436 Klafter, gräuzet gegen Morgen und Mittag an Andrà Mohr, Abend an Ma thias Drandner, uno Mitternacht an langen Graben. Dieses Grundstück ist denen Graf Jnnoeenz Kinigli- schen Erben grundrechtbar, und zahlet

an jährlichem Grundzins dahin 18 kr. Die Steuer beträgt auf Z Termin 1 st. 4z kr. Z dl. und 7 Perner. — 940 fl. Nro. 908- Ein Fruhmahd, mit 11/2 Jauch uud 211 Klafter, gränzt gegen Morgen am Jnnfluße, Mit tag an Wasserwahler, Abend an Andrà Mohr, und Mit ternacht an Joseph Mayr. Ist dem Gotteshaus zu Ambras grundrechtbar, und zahlet dahin jährlich z 1/2 kr. Grundzins. Die ordinari Sreuer beträgt auf Z Termin Z? kr. g tl. — Z2Z fl. In der HSttinger Aue: Nro. Cat. 1122. Ein Fruhmahd in der Hàttinger Aue

, das Mayr-Angerle genannt, 2 2/Z Mannemahd, gränzet gegen Morgen an den Giesengatler, Mittag an Fürstemveg, Abends an Feldweg, und Mitternacht an Giejien, ist dem lèdi. k. k. Nentamte Innsbruck gruud- rechtbar, nnd giebt jährlich dahin 7 kr. Grund-inS. Die ordinari Steuer auf 11/2 Termin beträgt 21 kr. 4 dl. 9 Perner. — 620 st. Nro. ri2Z. Ebenfalls ein Fruhmahd, 4/Z Manne mahd haltend, gränzet gegen Morgen an Feldweg, Mit tag an Fürstenweg. Abend an Joseph Scherer, und Mit, ternqcht an Gießen

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Brixener Chronik
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Pagina 1 di 10
Data: 12.11.1910
Descrizione fisica: 10
-m Ta-ff. Mr. 135 Brixen, Samstag, den ^2. November MO. xxiii, Iayrg. Um Tiroler Landtag. Me Aett^uwachzfteuer. Am 9. November hat der Landtag auf Leben und Tod gearbeitet. Er hielt an diesem Tage nicht weniger als drei Sitzungen: die erste vor mittags, die zweite von 5 Uhr bis 8 Uhr und die dritte gegen 9 Uhr. Ueber die erste haben wir schon in der letzten Nummer berichtet. In der zweiten Sitzung kam nach einigen Interpellationen als erster Punkt der Tages ordnung die Vorlage über die Wertzuwachs steuer

. Was ist die Wertzuwachssteuer? Das Wort Steuer hat sonst keinen angenehmen Klang. Aber die Wertzuwachssteuer ist einmal eine Steuer, mit der das ganze Volk einverstanden ist. Sie ist eine wirklich soziale Steuer, die weder die Produktion noch den Konsum belastet. Sie ist ausschießlich eine Belastung des unver dienten Gewinnes. Sie schränkt auch die Speku lation ein und der Bodenwucher kann bei ihr nicht mehr gedeihen. Diese Steuer trifft nur den Wertzuwachs, das ist den Unterschied zwischen dem Veräußerungswert

einer Liegenschaft und dem früheren Kaufs- oder Erwerbswert. An der Peripherie einer größeren Stadt kaufte jemand z. B. vor 20 Jahren ein großes Grundstück um einen Spottpreis. Jetzt hat die Stadt sich aus gedehnt, jenes Grundstück ist, ohne daß der Besitzer etwas tat, riesig im Werte gestiegen, für diesen Wertzuwachs muß eine Steuer bezahlt werden. Aehnlich ist es bei Gebäuden. Wann soll die Steuer eintreten? Die Steuer tritt erst ein, wenn der Wertzuwachs bei Gebäuden 10 Prozent und bei landwirt schaftlichen

Grundstücken 15 Prozent übersteigt. Und dann ist sie progressiv aufgebaut und hat 13 verschiedene Ansätze, die übrigens sehr gering sind und den Gewinn um ein ganz minimales Quantum beschneiden. Als Berichterstatter über die Vorlage fungierte der christlichsoziale Abgeordnete Doktor Kapferer. Er erörterte gründlich und sachlich den Zweck und das Wesen der Wertzuwachs steuer. Als erster Gegenredner trat der Frei sinnige Dr. v. Walther auf. Er beantragte die Rückverweisung des Antrages an den Budget ausschuß

und die Bautätigkeit beschränkend, er reize zu Hinter ziehungen und belaste die Städte zugunsten des Landes. Alle Gegner stießen in das gleiche Horn, das Dr. v. Walther an seine beredten Lippen gesetzt hatte. Nach Dr. v. Walther sprach der Bürger meister von Innsbruck. Neues brachte er gegen die Steuer nicht vor, er machte aber fort während gute Witze, was auch der nachfolgende Redner Dr. Kofler mit kläglichem Erfolge ver suchte. Dr. Bertolini sagte ungefähr das selbe wie der erste Gegenredner, nur italienisch

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Volksblatt
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Pagina 1 di 14
Data: 25.05.1901
Descrizione fisica: 14
gibt als den Reiseverkehr, hat die Regierung dennoch es für gut befunden, aerade die socialpolitisch am - wenigsten zu recht fertigende Fahrkartensteuer auf den Tisch des Ab geordnetenhauses niederzulegen Was nun die neue Steuer anbelangt, so ist^ sie keineswegs eine Neuheit, sondern erfreut sich bereits eines ganz an sehnlichen Alters. Schon 1666 wurde in Holland eine fünfundzwanzigpercentige Steuer von den Fahrpreisen jener Passagiere eingehoben,, welche öffentliche Fuhrwerke benützten. Ebenso

1900wird den Fahrpreisen eine Steuer von 16 Percent zugeschlagen und ist überdies von den Fahrkarten eine Stempelgebühr von 5 Centimes zu entrichten. 1894 hat diese Steuer 12,700.000 Francs getragen. Russland er hob bis zum Jahre 1894 eine Transportsteuer von 25 Percent für die Billete erster und zweiter Classe, von 15 Percent für jene dritter Classe. Durch ein Gesetz vom Jahre 1894 wurde die Steuer auf den einheitlichen Satz von 15 Percent herabgesetzt. Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen 1894

9,600.000 Rubel. In Spanien würde mit dem Gesetze vom 20. März 1900 eine Abgabe von 20 Percent vom Personentransporte (mit einem er mäßigten Satze von 10 Percent für jene Eisen bahnen, welche eine entsprechende Reduction der Fahrpreise durchführen), und von 5 Percent vom Warentransporte eingeführt. Ungarn führte diese Steuer für den Transport auf Eisenbahnen und mit Dampfschiffen mit dem Gesetze vom 6. Mai 1875 ein. Die Steuersätze wurden damals mit 10 Percent für den Transport von Personen

ge nommen wurde. Seltsamerweise brachte es aber keine der Vorlagen zu einer meritorischen Würdigung. Ueber die Wirkung dieser Fahrkartensteuer kann niemand auch nur im geringsten Zweifel bleiben, dass nämlich für den Fall, wenn nicht eine Progression, das ist ein Aussteigen der Steuer nach oer Ausstattung der benützten Wagenclasse, die so genannte dritte Wagenclasse zu entlasten sucht, wieder die unbemittelten Classen am empfindlichsten herangezogen werden. Nach den Ausführungen eines Wiener Blattes

von den Privat bahnen zu tragen sein wird, die im Personenver kehre rund 72 Millionen Kronen einnehmen, während für die Staatsbahnen nur rund 60 Mill. Kronen ausgewiesen werden. Allerdings liegt es im Bau des Versonentarifes, dass die Steuer progessiv wirkt und oass der einzelne Passagier der höheren Fahr classe eine viel größere Abgabe zu entrichten hat als jener der niederen Classe. Eine Fahrt von Wien, nach Bregenz wird sich vertheuern in der ersten Classe Schnellzug um 74 Kronen, in der zweiten Classe

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 22.05.1934
Descrizione fisica: 8
Sozialreform und Wien, 20. Mai. (-) Bundesminister für soziale Ver waltung Odo Neustädter-Stürmer hat kürzlich der Oes- sentlichkeit sein Programm für die Reform der Sozial versicherung bekanntgegeben. Der Plan sieht die Auflassung der Beiträge der Arbeitgeber für die Sozialversicherung und ihren Ersatz durch eine Erhöhung der Warenumsatz steuer vor. Gleichzeitig sollen die Beiträge, die die Arbeiter und Angestellten für die Sozialversicherung unter verschie denen Titeln zu leisten

aus dem »Wiener Tag" wieder. Eineinhalbfacher Krffenzuschlag Frage: In welchem Ausmaß soll die Warenumsatz steuer im Zusammenhang mit der beabsichtigten Reform der Sozialversicherung erhöht werden? Ist es richtig, daß , eine Verdoppelung in Aussicht genommen wurde? Antwort: Es ist beabsichtigt, die Warenumsatzsteuer selbst nicht zu erhöhen, sondern nur den Krisenzuschlag zur Warenumsatzsteuer. Die notwendige Erhöhung des Krisen zuschlages der Warenumsatzsteuer dürste das Eineinhalb fache, des gegenwärtigen

Krisenzuschlages ausmachen, so daß sein Steuersatz in Hinkunst fünf Prozent betragen würde. Dadurch soll ein Betrag von rund 160 Millionen Schilling aufgebracht werden. Gegenwärtig beträgt der Jahreseingang aus der Warenumsatzsteuer 129 Millionen Schilling und aus dem Krisenzuschlag der Warenumsatz steuer 119 Millionen Schilling. Erhöhung betrifft alle Waren Frage: Soll sich die Erhöhung der Warenumsatz- Steuer ausnahmslos auf alle Waren erstrecken oder sollen gewisse Ausnahmen gemacht

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 16.09.1924
Descrizione fisica: 8
die- '<7 Woche sind gebotene Quatemberfasttage, am «MÄag ist der ivleischgerruh erlaubt, doch Ab bruch W beobachten. XBozen, I? September. Innerhalb des Monats Oktober sind die Fassionen für die italienische Einkoinmeu- Ergänzungssteuer bei den Steu^ragenturen einzubringen. Diese Steuer (Dekret vom 7. November 1918, Nr. 1835) ist durch das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923. Nr. 148, zugleich mit den anderen direkten Steuern auf die neuen Provinzen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1324 ausgedehnt worden

. Die 'Ab gabe der Fassionen hinsichtlich dieser Einkom- nren-Ergänzungssteuer ist durch das genannte Dekret aber erst für Oktober 1924 vorgeschrie ben worden, da diese Steuer ja auf Grund der in den Steuerrollen verzeichneten Ein kommensbeträge bemessen wird und die Steuerrollen erst im ersten Halbjahre 1924 fertiggestellt wurden. z Die Aafsion. weiche von den Steuerträgern im Oktober einzugeben ist. bezieht sich also auf dos Iahr 1SZ4. nicht INS! Am 1. Jan- ner 1S25 tritt diese Steuer außer Kraft

und wird durch eine neue, aus anderen Grund sähen beruhende Einkommen-Erzänzuags- skeuer ersetzt. Die neue Steuer, welche am 1. Jänner 1925 in Kraft tritt, werden wir später einmal noch ausführlicher behandeln (wir haben sie bereits im „Landsmann' vom 14. Februar 1924 kurz besprochen). Heute wollen wir das für die Fajsionen, welche im Oktober für das Jahr 19Z4 abzugeben sind, Wissenswerteste bekanntgeben. Wer mutz im Ottober eine Aassion abgeben? Jeder Steuerträger, welcher sin Gesamt- einkommen von über 10.000 Lire

Hai. In diesem Gesamteinkommen sind zu berechnen: Erträgnis aus Grund- und Hausbejiiz, Ein kommen aus ausgeliehenem Kapital (Darle hen, Spareinlagen bei Geldinstituten), Ein kommen aus Handel und Gewerbe. Wer ist von der Ergänznngsskeuer befreit? keine Aassioa haben abzugeben, weil von der Steuer befreit: Privatanzeslellte. Staats-, Provinzial- u,U» Gemeindeangesielttc: jene Institute und Fon ds. welche der Steuer auf die tote Hand un terliegen (Kirchen. Benesizien usw.) sowie die Gemeinden

hinsichtlich der in ihrer eigenen Verwaltung stehenden Betriebe. Wie wird das Geiamteintomme» berechnet? Das der Ergänzungssteuer unterliegende Gesamteinkommen wird berechnet, indem alle steuerbaren Reineinkommen, welche in den verschiedenen Sieuerrollen eingetragen sind, für eine Person (bszw- bei einer Han delsgesellschaft für eine Handelsgesellschaft) zusammengezählt werden. Ein Beispiel: A. ist in der Gebäudesteuerrolle eingetragen mit einem steuer baren Einkommen von . . . 5.000 Lire

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 06.07.1897
Descrizione fisica: 4
Nr. 150 Das mm Ztrmrzrsrtz'j (Winke für die Steuerzahler.) Wir haben schon vorgestern Gelegenheit genommen, unsere Mitbürger auf die Dringlichkeit des Steuerbekennt nisses aufmerksam zu machen. Wir setzen heute unsere Ausführungen damit fort, einiges über die Steuerreform zu bringen. Weitaus das Wichtigste in der ganzen im Gesetze vom 25, Oktober 1996, R.-G.-Bl. Nr. 220, enthaltenen Reform ist die Einführung der progressiven Einkommen steuer: dieselbe ist im 4. Hauptstücke des Gesetzes

be handelt. Sie ist es, die eine Reform nicht nur auf dem Pa pier und in den Amtsakren, sondern eine Reform in der ganzen Auffassung des Steuerwesens bewirken soll. Bon dem Erfolge der Personaleinkommensteuer hängt es vor allem anderen ab, inwieweit die übrigen Zwecke der Re form, Ermäßigung der anderen direkten Steuern und Ueberweisungen an die Länder, erreicht werden können. Von der Personaleinkommensteuer werden wir daher am ausführlichsten handeln. Die Personaleinkommensteuer ist eine neue Steuer

, die wenigstens 18 Millionen Gulden tragen soll. Die Frage muß daher jedem auf der Lippe schweben: warum müssen wir eine neue Steuer tragen, was geschieht mit dem Gelde? Die Antwort auf diese Frage ist in den Eingangsartikeln des Gesetzes selbst, dem sogenannten Finanzplan, enthalten. Während sonst die Erträgnisse neuer Steuern ein fach dem Staatsschatze zufließen und niemand sagen kann, welchem Zwecke gerade diese oder jene Summe dient, ist im Steuergesetze für den weitaus größten Theil der Mehr einnahmen

werden soll, daß die Ermäßigung ein Viertel der jetzigen Last betragen wird. Von dieser Steuer handelt das erste Hauptstück des Gesetzes. Ferner werden die Aktiengesellschaften einer speziel- *)Wir bemerken, daß wir gerne bereit sind, auf Anfragen bezüglich der Steuerreform Auskunft im B rieft asten zu ertheilen. Die Redaktion. Kultt der Maske. Novelette. 4. Mich überkam's wie alten Märchenzauber, die Sa gen und Märchen der Kindheit werden lebendig. „Wenn dies ein verzauberter Forst wäre,' träumte ich, „voll von Elfen

er mit sehr angenehmer, weicher Stimme, „Karo ist viel zu gutmüthig, um Ihnen etwas zu thun.' ^ „Gnädiges Fräulein!' lachte ich, meine Rolle ein gedenk. „Ja wie soll ich den sonst sagen?' fragte er ver wirrt. „Jungfer Elsbeth Schmidt aus der Waldmühle, das Schweslerkind der Millerin,' berichtete ich schnell. „So?' Es klang wie Enttäuschung. „Was glaubten Sie denn?' fragte ich lachend. .Bozner Z eitung' (Südtiroler Tagblatt). len Steuer unterworfen^ die der jetzigen Einkommensteuer ähnlich ist, aber im Gegensatze

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