13 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_323_object_4353041.png
Pagina 323 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
(1805) und Schönbrunn (1809) und Wiedergewinnung der selben (1813—1814) manche Veränderungen. Als Princip ward bei Organisation der neuerworbenen Gebiete befolgt, dass die größeren von ihnen eine selbständige Verwaltung erhielten, während die kleineren unter Wahrung ihrer Besonderung den Länderstellen der angrenzenden Pro vinzen unterstellt wurden. Die Gebiete in Vorarlberg, die einzigen, welche von den österreichischen Vorlanden noch behauptet worden waren, wurden mit Tirol vereinigt, bildeten

ob der Enns vereinigt und unter die Regierung von Linz gestellt. Die Gebiete, die 1809 an Prankreich gekommen waren (die -illyrischen Provinzen'), wurden 1814 dem Kaiserthum Österreich einverleibt-, und zwar wurde das östliche Pusterthal wieder mit Tirol ver einigt. das Königreich „Dalmatien' erhielt eine eigene Verwaltung, aus den übrigen Gebieten wurde 1816 das „Königreich 111 y r i e n' geschaffen, welches in zwei Gubernien, das von Laibach und das von Triest, zerfiel. Zu jenen gehörten Krain

1
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_331_object_4353065.png
Pagina 331 di 386
Autore: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Tempsky
Descrizione fisica: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura: II A-19.074
ID interno: 75617
31.8 Auch ein neuer Entwurf für eine neue Civilprocessordnung wurde schon unter Iv. Leopold II. in Angriff genommen, da die allge meine Gerichtsordnung von 1781 manche Mängel gezeigt hatte. Derselbe wurde in kurzer Zeit vollendet und ebenfalls 1796 zunächst als „allge meine Gerichtsordnung für W e s t g a 1 i z i e n' publicirt. 1803 wurde diese auch in den neu erworbenen venetianischen Provinzen, 1807 in Ostgalizien und der Bukowina. 1814—1816 in den zurückgewonnenen Provinzen Tirol

und Vorarlberg, Istrien, dem lombardisch-venetianischen Königreiche („italienische Gerichtsordnung'), in Salzburg und Dalmatien eingeführt, während in den anderen Provinzen die allgemeine Gerichts ordnung von 1781 in Kraft blieb. Auch an einer neuen Oivilprocess- ordnung für alle nichtungarisehen Länder wurde seit 1798 gearbeitet und 1820 der Entwurf einer „Process- und Concursordnung' dem Kaiser vorgelegt, der sie aber nicht sanctionierte, Man beschränkte sich auf die Erlassung einzelner Verordnungen

2