Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Autore:
Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo:
Wien [u.a.]
Editore:
Tempsky
Descrizione fisica:
372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura:
II A-19.074
ID interno:
75617
(1805) und Schönbrunn (1809) und Wiedergewinnung der selben (1813—1814) manche Veränderungen. Als Princip ward bei Organisation der neuerworbenen Gebiete befolgt, dass die größeren von ihnen eine selbständige Verwaltung erhielten, während die kleineren unter Wahrung ihrer Besonderung den Länderstellen der angrenzenden Pro vinzen unterstellt wurden. Die Gebiete in Vorarlberg, die einzigen, welche von den österreichischen Vorlanden noch behauptet worden waren, wurden mit Tirol vereinigt, bildeten
ob der Enns vereinigt und unter die Regierung von Linz gestellt. Die Gebiete, die 1809 an Prankreich gekommen waren (die -illyrischen Provinzen'), wurden 1814 dem Kaiserthum Österreich einverleibt-, und zwar wurde das östliche Pusterthal wieder mit Tirol ver einigt. das Königreich „Dalmatien' erhielt eine eigene Verwaltung, aus den übrigen Gebieten wurde 1816 das „Königreich 111 y r i e n' geschaffen, welches in zwei Gubernien, das von Laibach und das von Triest, zerfiel. Zu jenen gehörten Krain