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Tiroler Sonntagsbote
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Pagina 5 di 8
Data: 22.08.1886
Descrizione fisica: 8
; — e) wenn er jene Personen, denen er nach dem Gesetze einen Erbtheil hinter- lassen muß, nicht gehörig bedachte; ä) wenn die eingesetzten Erben die Erbschaft ausschlagen; — endlich e) wenn die eingesetzten Erben erbunsähig sind. — Ist also keine giltige letztwillige Anordnung vorhanden, so fällt die ganze Verlassenschaft den gesetzlichen Erben zu; hat dagegen der Verstorbene eine wirksame letztwillge Verfügung hinterlassen, so fällt auf die gesetzlichen Erben nur jener Theil des Nachlaßvcrmögens

, über welchen er nicht ver fügt hat. Endlich können die Notherben, d. h. jene Personen, welche der Erblasser mit einem Erbtheil bedenken muß. im Falle einer Verkürzung durch die letztwillige Verfügung, die Ergänzung des Pflichttheiles kraft des Gesetzes fordern.*) Gesetzliche Erben sind diejenigen, welche mit dem Erblasser durch die eheliche Abstammung in nächster Linie verwandt sind. Die gesetzliche Erbfolge umfaßt sechs Linien, welche auf folgende Weise bestimmt werden: Zur ersten Linie gehören diejenigen

; sind aber weniger als drei Kinder vorhanden, so gebührt dem überlebenden Ehegatten der vierte Theil der Veilassenschaft zu lebenslänglichen Fruchtgenusse; das Eigenthum hievon gebührt den Kindern; sind zwar keine Kinder, aber andere gesetzliche Erben des Erblaffers vorhanden, so gebührt dem über lebenden Ehegatten der vierte Theil der Verlassen schaft. — Es wird jedoch in diesen Fällen jenes Vermögen, welches gemäß der Ehepakte, eines Erbvertrages oder eines Kodizillcs dem überleben den Ehegatten zukommt

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Alpenländer-Bote
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Pagina 12 di 20
Data: 23.04.1916
Descrizione fisica: 20
Anteilen am Harhamerbergwald» E.-Z- 140, ohne Zubehör statt. Die zur Versteigerung gelangende Liegenschaft ist auf 6933.78 Kr. bewertet. Das. geringste Gebot beträgt zwei Drittel» also 4622i52 Kr.; unter diesem Betrage findet ein Ver kauf nicht statt. Unbekannte Erben. Ein gewisser Leonhard Schansky (auch Sonsky), gewesener Graf Goetzscher Gärtner in Ebenthal bei Klagenfurt, Ebenthalerftratze Nr. 6, ist am 19. Juni 1915 gestorben und hat in seiner letztwilli gen Verfügung eingesetzt: „seine Verwandten

, die seine gesetzlichen Erben sind". Das Gericht hat Herrn Niko laus Pierzl, pens. Grundbuchsführer in Klagenfurt, zum Kurator der Verlassenschaft bestellt. Als Erben kommen etwaigenfalls in Betracht die Verwandten des Erblassers aus der Ehe seiner verstorbenen Großeltern Josef Schansky (Sonsky) aus Turnau und der Katha rina, geb. Merzl, aus Jungbunzlau, ferner ein gewisser Alois Miltschinsky aus Neu-Benatek. Die Erben haben sich bis 25. Februar 1917 beim Klagenfurter Bezirks gericht zu melden

. — Vom k. k. Bezirksgerichte Feldkir chen i. K. wird bekannt gemacht, datz am 6. April 1916 Herr Andreas Ortner, Besitzer zu Widerschwing in Kärnten, gestorben ist. Da dem Gerichte der Aufenthalt der gesetzlichen Erben, und zwar der Söhne Georg und Franz Ortner, unbekannt ist, so werden sie aufgefor dert, sich bis 19. Februar.1917 zu melden und die Erbs erklärung anzubringen. Versteigerung eines Hauses in der Villacherstraße. i.Anr 4. Mai um halb 10 Uhr vormittags das Wohnhaus in Klagenfurt, 8. Bezirk, Villacherstraße

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Dolomiten
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Pagina 3 di 8
Data: 08.04.1929
Descrizione fisica: 8
Lever untre, gcerut haue Da sie um ihrem Erbrechte bie'e Perlon gleichsam oorftellcn, repräsentieren, spricht man in diesem Falle vom Crberecht durch Repräsentation oder Erbtettung nach Stämmen. Kran dieier Re- präsenrattan erben z. B. Kmder des Erblas sers neben Nachkommen verstorbener Kinder, Enkc< neben Nachkommen verstorbener Enkel, Neffen und Nichten des Erblassers neben senren Geickuvistern Zum Unterschiede vom österreichischen Necine das in der Seitenlinie die Erbteilung nach Stämmen

Grad schließt die entfernteren stets aus. Nach dem italienischen Gesetze werden für jenen Teil der Derlassenlchaft. über den der Erblasser nicht durch Tesiamem verfugt hat. folgende Gnippcn von Verwandten als Erben berufen. wobei die späteren Gnippen nur dann berufen stad. wenn Verwandte trüberer Gruppen nicht vorhanden sind, oder die Erb schaft ausichlagen. 1. Die verwandten in absteigender Linie; Hr-itterläßt der Erblasser Kinder Enkel oder Urenkel, ko erben diese gleichailtig

L'nie b»n weiteren aus Sa würde z. D.. ialls der Erblatter den mütterlichen Großvater und die väterliche Urn»-aßme»'ter hinterlosien bat. erlte-or die ganze Verlassen- sthost als aelebsicher Erbe erbalten. Wenn der C5r w n> f f?T n»^»n den Extern oder einem Teil von ibnen vollburttae Geschwister hrnkerlasien. lo erben, zum Unterschiede vom bisherigen R»ck>te stets die Gelchw'ster neben den Eltern Und zwar erhalten beide Eltern- terle oder der überlebende von ihnen »n>d ledes der Geschw-'ster

einen alelchen Anteil Doch darf der T»il. der den E'»»ni oder dem über lebenden El»ernte:l» visällt niemals weniger a's ein Drit'el d-^ E-ntMaft h»>raaen b>nier läßt daber d->r E-'-lnsier z B leine Mutier und drei Geschwister binierlalsen so würde die Mutter zu einem Dattel imd di« Geschwi ster zu ie Zweineimtel Erben lein. Halbbürtige Geschwister erben, wenn sie mst vollbiirtigen Geschwistern des Erblassers zu sammen zur Erbschaft berufen sind nur d>e Hälfte der Quote, die den vollbürtigen Ge- schwsttern

zukömmt. Sind neben Gelchwistern Nachkommen ver storbener Geschwister lNefsen uird Nichten) oder nur solche vorhanden, lo erben sie nach Stämmen, das beißt die von einem der Ge schwister des Erblassers abltammenden Resten und Nichten erben zusammen lo viel als der ve-boi-bene G>schwister geerbt hätte. Wern die Eltern schon oestorben und neben den Geschwistern noch Großeltern oder Ur großeltern oorbauden sind, erben die dem Grade nackt nächsten der Verwandten in aus steigender Linie senen Teil

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Lienzer Zeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 22.10.1941
Descrizione fisica: 6
, der einen zweiten Offizier oder zwei Zeugen zuzuziehen hat, mündlich erklären. Uber die Erklärung ist eine Niederschrift aufzuneh men; sie muß vou dem Erblasser mündlich geneh migt und von den übrigen Beteiligten unterschrie ben werden. Minderjährige, das heißt Personen nnter 21 Jahren, können grundsätzlich ein eigen händiges Testament nicht errichten. Doch auch hier gilt eine Ausnahme für Wehrmachtsangehörige im mobilen Verhältnis. Im Testament kann der Erblasser einen oder meh rere Erben einsetzen

, die dann anteilig am Nachlaß beteiligt sind. Er kann serner durch Testament einem anoeren, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil (zum Beispiel ein Haus, Bargeld usw.) als Vermächtnis zuwenden. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erb lasser nicht durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) etwas anderes bestimmt hat. Gesetzliche Erben sind die Verwandten und der Ehegatte des Erblassers. Die Verwandten werden hierbei in gewisse Klassen eingeteilt. Erben der ersten Ordnung

sind die Nachkommen, also Kinder, Enkel, Urenkel usw.; Erben der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Geschwister, Neffen und Nichten usw.; Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erb lassers und deren Nachkommen, also Onkel, Tan ten, Vettern, Basen usw.; Erben der vierten Ord nung die Urgroßeltern und deren Nachkommen. Im ostmärkischen Recht sind die Nachkommen der Urgroßeltern nicht mehr kraft des Gesetzes, sondern nur auf Grund einer besonderen Anordnung des Erblassers

erbberechtigt. Erben einer näheren Ord nung schließen die Verwandten einer entfernten Ordnung auS. So schließen zum Beispiel die Kin der des Erblassers dessen Eltern aus. Kinder erben zu gleichen Teilen; lebt ein Kind zur Zeit deH Erbsalles nicht mehr, so treten seine Nachkommen an seine Stelle (Erbfolge nach Stämmen). Der Erbanteil des überlebenden Ehegatten ist verschieden hoch, je nachdem mit welchen Ver--. wandten er als Erbe zusammentrifft. Neben Erben der ersten Ordnung (also Kindern) erbt

er ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung oder neben Großeltern die Hälfte des Nachlasses. Sind weder Erben der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält er die ganze Erbschaft, soweit nicht der Erblasser etwas anderes angeordnet hat. Ein uneheliches Kind ist gegenüber der Mutter wie ein eheliches erbberechtigt. Gegenüber dem Vater steht ihm kein Erbrecht zu, es behält aber seinen Unterhaltsanspruch, den es auch gegen die Erben des VaterS geltend machen kann. Die anscheinend

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Volksbote
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Pagina 6 di 12
Data: 12.02.1931
Descrizione fisica: 12
ErbgkMttii «i» MlafonnttlMmg In unserer, anlässlich der Ausdehnung der italienischen Gesetzgebung auf unsere Provinz erschienenen Artikelserie haben wir bei Be» sprechung des Erbrechtes darauf hingewiesen, dass sich der Erwerb der Erbschaft nach dem italie nischen Rechte nach ganz anderen Grundsätzen vollzieht, als früher, daß die Einrichtung der Verlassenschaftsabhandlung, die sich früher zwischen dem Tode des Erblasiers und dem Eigentumserwerbe an den Nachlatzgütern durch den Erben

r^ngefchoben hat, in Wegfall ge» kommen ist und dah nach dem neuen Rechte die Erben den Rachlah grundsätzlich ohne Ein mischung der Gerichtsbehörde durch eine in einer öffentlichen oder privaten Urkunde abgegebene Erberkläinng oder gar nur durch entsprechende Handlungen, die ihren Willen, Erbe zu sein» zeigen, erwerben. Nur durch das in Geltung belassene Erund- buchsystem, das als Eigentümer an Liegen schaften nur jenen ansieht, der durch ein richter liches Dekret Ins Grundbuch eingetragen

müsien noch jene Personen angeführt werden, die in Ermangelung eines giltigen Testamentes die gesetzlichen Erben wären, sowie jene Personen, die wegen ihres Verwandtschaftsgrades oder als Ehegatte des Erblassers ein Pklichtteilrecht haben. Bei der gesetzlichen Erbfolge, die immer dann platzgreift, wenn kein gütiges Testa ment besteht,- sind dem Ansuchen an den Prätor die Bestätigungen des Standesamtes über das Verwandtschaftsverhältnis der ansuchenden Erben mit dem Erblasier (Geburtsscheine

als Erbe oder Legatar kann dann um die grundbücherliche Uebertragung des Eigen tumsrechtes vom Erblasier auf den Erben oder den Vermächtnisnehmer angesucht werden. Für den Erwerb der beweglichen Güter des Erblasiers ist eine gerichtliche ErbUestätlgung nicht notwendig. Sir vollzieht sich nach den all gemeinen Vorschriften des bllrperlichrn Rechtes durch eine in einer öffentlichen ade* privaten Urkunde abgegebenen Erklärung als Erst« oder stillschweigend durch Handlungen, die den Willen, Erbe

« Gesetzgebung ausschließlich jenen Personen, welchen Ncchlahllücke zitsallen, nämlich den Erben und Vermächtnisnehmern die Verpflichtung auf, dem Registeramte alle Rnier» lagen zur Dcrgevührung des Erbüberganges zu unterbreiten. Dadurch, daß das Italienische Recht eine gerichtliche Verlasienschaftsabhandlung nicht kennt, ist der Schwerpunkt der R o I a 6» regelung in die Dergebührung des selben gelegt, zu der die Erben und Legatar selbst die einleitende» Schritte durch Einbringung der Rachlahanmeldung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 17 di 24
Data: 28.06.1827
Descrizione fisica: 24
V e r z e ichni ß aller in dem ^nteltlgenjölatte des k. k. priv. Bothen von und für Tirvl und Vorürlberg vom I. Zänner bis lchten M^rz ,827 enthaltenen Nachrichten. . Anzeigen, litterarische. Bäuerle Adolph in Wien, Seite 12-? Mayr arN Bäumte, i6y. Wazner'sche Buchhandlung, izr, ,6y. Konkurs-Edikte,' Erbö- und andere Einbe rufungen, Verlassenschafts-Abhandlungen. Adler Katharina. Erben. Z2. — Albl Johann Loren», Vorladung, 188. — Alrenweisil Joseph, Vorladung, 84. -^ Amaiu, Anton, Gläubiger

, ,5z. — Amvlaz Johann, Erben. 84. Anrcitcr Peter v., Gläubi- S^r, ZZ. — A>chbacher Martin/ Gläubiger, lyy. — Aner Barbara, Gläubiger, >79. Dacher, Ursula, Vorrnfung, iy8.— Bechter Bartholomä, Gläubiger. 7.4. — Bernharr Joseph, Gläubiger, 22z.— Vlum Johann, Gläubiger, izü. — Butzy Johann Joseph, Gläubiger, 187. Dietrich Joseph, Gläubiger, iZI, 187. — Dobler Jo seph. Gläubiger, iz.-;.. Eder Johann. Gläubiger. 56. — Cder Joseph, Gläu biger, Z6. — Egier Zlgatha, Gläubiger, 179. — Eiler Franz Joseph, Vorladung

, »88. — Erb Johann, Gläubiger. 37. Favai Sebastiano, Gläubiger, 7z. — Feldkircher Anna, Gläubiger, 6z. — Feh Joseph» Gläubiger, z8'. — Forcher A»ichael, Erben, iz?. — Franz Joc>ok, Gläu biger, 222. — Franz Johann Melchior» .Vorladung» IZ7- — FrSwis Leonhard, Gläubiger, izö. —^ Für» .rutter Andrä, Gläubiger, 26. — Fussenegger Jakob, Vorladung, 6z. Gasser Georg, Gläubiger, 178. — Gasser Johann, Er» ben, i6z. — Gajzner Barbara, Gläubiger, 188. — Gaßner Christian, Gläubiger, 224. — Gatt Johann, Gläubiger» 119

. — Gstrein Theres, Erben, 120. —' Gumpolt Lorietpohrer Martin, Gläubiger, 64. Hasner Georg, Gläubiger. YZ.— Hangl Joseph, Gläu biger, 127. — Häußle Johann, Nep., Erben, 2«i.—^ Hechenberger Georg, Gläubiger, ,6z. — Hoser Jo hann, Gläubiger, yz — HSlzl Johann, Gläubiger, 19. —- Hopfgartner Johann, Gläubiger, Z. Jenewein Peter, Gläubiger, 127. — Jnnerhofec Lorenz, Gläubiger, i6z. Keutner Mick)ael, Gläubiger, 145. Kiiga Balthasar, Gläubiger, 92. — KiNsele Mathias. Gläubiger. 222. — Kneisil Augustin

, Gläubigers 26. — Kichl Joseph. ?lnna und Barbara Albreck)t, Vorrnfung, 6z. — Koidl Franz, Gläubiger, .14?- — Kopf Johann Michael, Gläubiger, 224. — Krautschneider Paul, Gläubiger, ic>r. , . Längle Johann, Gläubiger, iiy. — Laher Mathias, Gläubiger, 22z. — Leiter Anna, Erben, 146. — Lercher Maria, Erben, 4. — Linder Math., Gläubi ger, Y4- — Linser Jakob, Gläubiger, izz. — Lo renzi Giovanni, Erben, 46. — Lorez Johann Lorenz, Erben, YZ. — Lorgelbohrer Franz, Gläubiger, 22z.— Lungkoflex AloyS, Gläubiger, i6z

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 12.03.1852
Descrizione fisica: 8
Magistrat Innsbrucks den 19. Marz >852. Der Bürgermeister: Or. Eleinann. 3 Edikt. Nr. 2209 Von dem k. k. Bezirksgerichte Schwaz werten die gesetzlichen Erben der am 6. Juni d. IS. in Achenthal verstorbenen ledigen Kräinerin Nostna Jand aufgefordert, binnen eine », Jahre, von dem unten angesetzten Tage au gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu inelren und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes-ihre ErbSerklärung anzu bringen, widrigenS die Verla»enschaft mit jenen, die sich erbSerklärt

haben, verhandelt und ihnen eingeant- ivortet, der nicht angetretene Theil'der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erb ansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie dnrch ' Verjährung nicht erloschen wären. . K. K. Bezirksgericht Schwa«, am 3. Juli I85l. Leiter. v. Reinhart, Adjunkt. 2 E r bvo r ru fu n g-s - Ed ik t. Nr. 7169 - Aon dem k. k. Bezirksgerichte

Neutte werden die gesetzlichen Erben des den 13. Oktober d. IS. verstor benen AloiS Mark von Otergiblen, dies Gerichts, auf gefordert, binnen «in ein Jahre, von dem Unten an gesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem k. k. Bezirks gerichte zu melden und unter Ausweisung ihres gesetz lichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung a»zubri»gen, Wi drigenS die Verlassenschast mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht, angetretene Theil der'Verlassenschaft

aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft boin Staate als erblos eingezogen jvürde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben,-als sie durch Verjährung nicht erloschen waren. den K. K. Bezirksgericht Reutte, n 22. Dez. 1351. . Hirn, BezirkSrlchter. - . Deugl, Auskultant. S Sdikt. Nr. 2644 Joseph ArltoN Scheibenstock von Bartholcinäberg kaM schon Im Jahre 1812 zum königs» taier. Militär, und es wurde seitdem von feinem Leben und Äusent

- hälte nichts Mehr bekannt.' Er wird daher aufgefordert/ bin»»en Jahres- f r i'st un, so gewisser hierüber ünher Nachricht'Zu ge ben, als sonst derselbe auf weiteres Einschreiten der ge setzlichen Erben als bürgerlich tbdt erklärt werden würde. K. K. Bezirksgericht Montafon. SchrunS, am 7. Aligust >831. Der k.k. BezirkSrlchter: Schandl. ' 2 ' Edikt. ' Nr. 9563 Am 12. Oktober d^ IS. Ist in der Gemeinde Höt-^ ting Elisabeth v. Maverhofen im ledigen Stande und^ mit Hinterlassung eines- schriftlichen

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Dolomiten
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Pagina 11 di 16
Data: 29.01.1938
Descrizione fisica: 16
von Erörterungen in den Zeitungen gebildet, und doch sind heute noch auf dein Lande Zweifel vorhan den. Es kommt nicht selten vor, das; Erben erst nach Ablauf geraumer Zeit, ja nach Jahresfrist, sich bei Gericht oder anderswo erkundigen, was denn mit ihrer Erbschaft los sei. Gewöhnlich sind die gesetzlichen Fristen zur A n in e l d u n g d e r Erb schaft länast verstrichen tind die Erben müssen die Fol 'n ihrer Unwissenheit tra gen und die in den einzelnen Fällen nicht unerheblichen Strafgebühren bezahlen

, welche bei verspäteter Anmeldung vom Gesetze vor gesehen sind. Es sind Fülle vorqekommen. in welchen die Erben sich um die Abhandlung erst dann interessierten, als die Notwendig keit sic dazu zwang, und zwar nach Jahren. Ein Erbe wollte ein Guthaben seines ver storbenen Bakers gerichtlich eintreiben oder die Löschung einer Schuld im Grund- bnche durchführen und kam erst dadurch darauf, dafz hiezu die Abhandlung notwendig war. Selbstredend mutzte er bei Durch führung der Abhandlung die Strafgebühren bezahlen. Er mar

. wie noch viele andere, der irrigen Ansicht, daß die Erbschafts- abhandlung eine Amtsangelegenheit sei. das heißt, daß das zuständige Gericht (Prätur) verpflichtet sei. von 'Amts wegen die Abhand lung durchzuführen. Unter dem Regime des österreichischen Gesetzes war dies der Fall nnd wurden die Erben vom Gericht oder vom beauftragten Notar oorgeladen nnd die so- aennnnte Erbschaftsabhandlnng gepflogen. Die Erben hatten sich um Weiteres nicht zu kümmern, als die gerichtliche Aufforderung abznwarten

unwiderruflich innerhalb vier Monaten nach dem Tode des Erblassers beim zuständigen Regifteramte a n g e in e l d e t werden. Wer muß diese A n m e l d u n g m ci- ch e n? In erster Linie obliegt diese Aufgabe den Erbe». Es ist dabei gleichgültig, ob es sich um gesetzliche oder testamentarische Erben handelt. Gleichfalls zur 'Anmeldung ver pflichtet sind diejenigen Personen, welche in einem Testamente mit einem Permächtnis (Legats bedacht sind. Wenn eine Erbschaft Minderjährigen zufallen soll, muß der Vater

und der Fainilienansweis des Ver storbenen, diesmal aber auf Stempelpapier zu Lire 4.—. (Man soll sich also von der Gemeinde diese Belege in zweifacher Aus fertigung und zwar auf Stempelpapier und je sin Exemplar auf stempelfreiem Papier ansfolgen lassen), sowie die Bestätigung des Registeramtes. Wenn bezüglich der Erbschaft kein gericht licher Streit oder andere Hindernisse be stehen, erläßt der Richter dem Erben das so genannte Erbzertifikat. Dies ist die aerichtliche Bescheinigung, wonach dem Erben

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 23.01.1938
Descrizione fisica: 8
. Es kommt nicht selten vor, daß Erben erst nach Ablauf geraumer Zeit, ja nach Jahresfrist sich bei Gericht oder anderswo erkundigen, was denn mit ihrer Erbschaft los sei. Gewöhnlich sind Sie ge setzlichen Fristen zur Anmeldung der Erb schaft längst verstrichen und die Erben müssen die Folgen ihrer Unwissenheit tra gen und die nicht unerheblichen Strafge bühren bezahlen, welche bei verspäteter Anmeldung vom Gesetze vorgesehen sind. Es sind Fälle vorgekommen, in welchen die Erben sich um die Abhandlung

, daß das zuständige Ge richt (Prätur) verpflichtet sei, von amts- wegen die Abhandlung durchzuführen. Unter dem Regime des österreichischen Ge setzes war dies der Fall und wurden Erben vom Gericht cder vom beauftrag 8000 Einwohnern. Modell nach einem > Pàm IM M-UI-d «dy mlà AKKAKU Herstellung von Agraffen in 'Kupfer, Zi selier- und Schweißarbeiten. Wutbewerb für Buchstabenmaler: Ausführung von zwei Buchstaben im Ausmaße 24X30. Indù st riewett bewerbe : (Al ter von 18 bis 28 Jahren) Buchdrucker: Ausführung

dien-' lich und von allgemeinem Interesse sind. Das Gesetzdekret vom 30. Dezember 1923, Nr. 32?0, bringt die wichtigste Be stimmung, welche ins Auge gefaßt werden muß. Bei sonstiger Straffälligkeit muß die Erbschaft unwiderruflich innerhalb 4 Mo naten nach dem Tode des Erblassers beim zuständigen Registeramte angemeldet werden. Wer muß diese Anmeldung machen? In erster Linie obliegt diese Aufgabe den Erben. Es ist davei gleichgültig, od es sich um gesetzliche oder testamentarische Erden handelt

Charakter, denn das Register amt schreitet zu einer eigenen Bewertung des Vermögens. Nach dieser Anmeldung muß innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Tode des Erblassers Das Erbzertifitat Nach Bezahlung der Erbschastsgebüh- ren stellt das Registeramt dem Erben eine Quittung aus und ist damit das Wichtigste an der Abhandlung erledigt. Für die wei teren Amtshandlungen sind keine Termi ne vorgeschrieben und die Parteien können nach Belieben diese vornehmen lassen. Unter Beilage

eines Familienauswei ses sowie eines Totenscheines des Erblas sers kann nun der Erbe ein Ansuchen an den Vezirksrichter (Pretore) richten, da mit dieser den Antragsteller als Erben nach dem Tode des Erblassers erkläre, das das Erbzertifikat erlasse. Dieses entsprüht der Einantwortungsurkunde, welche im Sinne des österreichischen Gesetzes erlassen wurde. Nach Ablauf der Termine für die Be zahlung der Erbschaftsgebühren kann der Erbe nur unter Vorweis des Erb Zertifi kates. die Rechte Hes Verstorbeyen gericht lich

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 09.05.1854
Descrizione fisica: 6
) nicht angetretenen Theils der Ver lassenschaft aber wegen Einziehung desselben vom Staate als erblos im Sinne des §. 79 des Gesetzes vom 23.Juni 135V Nr. 255 N. G. V. das Benehmen mit Rücksicht des vorliegenden Testaments gepflogen würde, und dem sich allfällig später anmeldenden Erben seine Erbsan- sprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie dnrch Verjährung nicht erloschen waren. K. K. Bezirksgericht SchlanderS am 2t. Sept. 1853. Aigner, Bezirksrichter. Edikt. Nr. 4362 3 Edtt». Nr. 2603 Stephan Vitschnan

von Bartholvmäberg, LZ Jahre alt, hat sich i,„ Jahre 1316 in die Fremde begeben, und es wurde seitdem von seinem Leben und Aufenthalt nichts mehr bekannt. Er wird daher aufgefordert, binnen Jahresfrist UN« so gewisser hierüber anher Nachricht zn geben, als sonst derselbe auf weiteres Einschreiten der gesetzlichen Erben als bürgerlich todt erklärt werden würde. K. K. Bezirksgericht SchrunS, den <3. August 1853. Schandl, AezirkSrichter. Freund, Auskultant. Am 23. April 1353 ist Josef Troyer, gewe sener

Schuhmacherineister In SchlanderS, ohne Nach kommenschaft gestorben, mit Hinterlassung einer schriftlich letztwilligen Anordnung, wodurch er den ganzen Ver- mögens-Nachlaß seiner Ehegattin und rückgelassenen Wit we ThereS geborne Tapfer auf Lebensdauer zum Frucht genusse bestimmt, nach dem Erlöschen dieses Frucht- genusseS aber denselben nach Abzug der Passiven und Vermächtnisse zu frommen Zwecken zu verwendeil verord net hat. Da dem Gerichte die gesetzlichen Erben des erwäh- ten verstorbenen Josef Troyer

und ihnen eingeantwortet, hinsichtlich des von den vorgeladenen Erben der vaterseiligen Linie nicht an getretenen Theils der Verlassenschaft aber wegen Ein ziehung desselben vom Staate als erblos im Sinne des 8. 79 des Gesetzes vom 23. Juni IS50 Nr. 255 R.G.B, das Benehmen mit Rücksicht des vorliegenden Testa ments gepflogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre ErbSansprüche nur so lange vor behalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht SchlanderS

haben, verhandelt, der von ihm nicht ange tretene Theil der Verlassenschaft aber vom Staate als erbloS eingezogen würde, und dem sich allfällig später meldenden Erben seine Rechte nur so lange vorbehalten blieben, als sie dnrch Verjährung nicht erloschen wären. K. 5k. Bezirksgericht SchlanderS am 5. Okt. 1853. Aigner, BezirkSrlchter. 3 ^ Edikt. Nr. 2923 Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Kastelruth wird bekannt gemacht: Kostn er Christian, abgetretener Bauer zu Ilnteruhr in Pufels, ist am 20. September

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 04.02.1851
Descrizione fisica: 6
würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansxrüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. - Zugleich werden alle diejenigen, welche an der Ver lassenfchast des benannten Neururer als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dar? thuung derselben bis 18. März d- IS. aufgefordert, widrigenfalls sie nicht mehr gehört werden würden. NauderS, am 9. Jän. 1851. K. K. V e r l S g e ri ch t.. - -v.',VUdstrin,.V«zIr!Srichi«r. 5 Bau versteigerungS

Vom k. k. Bezirksgerichte Montafon werden die gesetz lichen Erben der am IS. Februar 1349 verstorbenen Anna Maria Tfchug, verehelicht gewesenen Christian Zudrell von St. Gallenkirch, «tufgefordert, stch binnen > ' e i n em I a y r e von ^dem unten angesetzten Tage an gerechnet, bei diesen» Bezirksgerichte zu melden, ihr Erbrecht auszuweisen, und ihr Erbserklären anzubringen, ,als »vidrigens der Nachlaß dein Witwer Christiün Zudrell, der sich erbSerklärt hat, ein- gtantwortet werden ivürde. ' SchrunS, am 9, Nov. >320

.' . Der k. k. Aezirkörichterz ' ' , Schandl. / ^ 2 Erben-Vorrufungs-Edikt. Nr. 372 .Von dein k. k. Bezirksgerichte NaiiderS werden die. ge setzlichen Erben der den 29. und 25. März 1850 verstorbe nen Eheleute Thomas Prantner und Ursula Jäger, ge- weste Bauersleute in NauderS, aufgefordert, binnen ^ einem Jahre / von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei die sem k.k. Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung .ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbscrkiärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschast

mit jenen,.die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht an getretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Nie- nland erbSerklärt hätte, die gqirze Verlassenschast vom Staäte als erblos eingezogen würde, und den sich all fällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehal ten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Nauders, den 7. Nov. 1359. Der k. k. .Vezirksrichter: v. Vildstein.' Edikt. Nr. 436 Vom k. k. Bezirksgerichte zu Kastelrüth

werden die gesetzlichen Erben der am 13. September d. IS. im Psrün- denhause zu St.Ulrich mit Hinterlassung einer letzten Wil- lenserkläning und einem.Vermögen von circa 1509fl. ver storbenen ChristinaMauroner, .ledigen Anstreicherin von dort, ausgefordert, binnen einem Jahre r von dem Ufitenangesetzten/Tage an gerechnet, sich bei die sem Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes die Erbserklärung anzubringen,, widrigens die Verlassenschaft mit-jenen, dii sich bereits erbserklärt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 4
Data: 30.06.1916
Descrizione fisica: 4
/16/5 Aufforderung au die Erben. Vermächtnis nehmer und Gläubiger eines Ausländers. Steiß Wilhelm, Privat in Innsbruck, Reichen- anerstraße Nr. 17 wohuhast, zuständig nach Lindau, bayerischer Staatsbürger, ist am 15. März 1916 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde vor gefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer nnd Gläubiger, die österreichische Staatsbürger oder hierlands- sich aufhaltende Fremde sind, werden aufgefor dert, ihre Ansprüche an die Verlassenschast bis zum 10. Juli 1916 beim gefertigten Gerichte

anzumelden; sonst'kann die Verlassenschast ohne Rücksicht ans diese Ansprüche an die ausländische Behörde oder eine von ihr bezeichnete Person ausgefolgt werden. Die im Jnlande wohnenden Erben haben zun die Durchführung der Verlassenschastsabhandlung durch das österreichische Gericht angesucht. Die auswärtigen Erben und Vermächtnisnehmer wer den aufgefordert, ihre Ansprüche in der ange-- gebenen Frist anzumelden und bekanntzugeben, ob sie die Abtretung an die ausländische Be hörde verlangen

. Sonst wird, wenn nicht die ausländische Behörde selbst die Mtretnng Ver langt, die 'Abhandlung hier und zuxrr bloß mit den sich meldenden Erben gepflogen werden. K. !. Bezirksgericht Innsbruck, Abt. X, am 20. Juni 1916. 6S/4 Dr. Praxmarer m. p. G.-Zl. ^Ill 355/16/3 Edikt zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben. Am 17. Mai 1916 ist Zeno Tänzer, Be sitzer des Törgelehaufes in Naturns, mit Hinter lassung einer letztwilligen Anordnung vom 9. Mai 1912 gestorben. In dieser letztniilligen Anord nung hat er den Valentin Tänzer

, vulgo Wau-, ger Valtl, zu einem Viertel als Erben eingesetzt, für den Fall des früheren Ablebens dieses Va lentin Tanzer dessen gesetzliche Erben und falls solche nicht vorhanden wären, auch zu diesem! Viertel die übrigen drei eingesetzten Erben Alois' Tanzer, Ferdinand Pohl und Johann Pircher berufen. Valentin Tänzer ist im Alter von 73 Jahren am 8. Februar 1916 in. Naturns verstorben. Da dein Gerichte unbekannt ist, welchen Per sonen als gesetzliche Erben nach Valentin Tanzer .cur Erbrecht

zum Nachlasse dcH ^verstorbenen Zeno Tanzer zusteht, werden alle Personen, welche als gesetzliche Erben nach ^Valentin Tanzer darauf Anspruch erheben wollen, aufgefordert, ihr Erb recht binnen einem Jahre von dein unten ge setzten Tage unter Nachweisuug des Erbrechtes die Erbserklärnug auzubriugen, widrigens die Verlassenschast des Zeno Tanzer nur mit den übrigen drei Testameutserben abgehandelt und ihnen eingeantwortet würde. K. k. Bezirksgericht Meran, Abt. IU, am 25. Juui 1916. 131s4

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1922)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 14. 1922/23
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Pagina 79 di 215
Luogo: Bozen
Editore: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Descrizione fisica: 106, LXVI S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Bozen;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 277/14(1922-23)
ID interno: 474253
22 Egger Josefs Erben 23 Plankensteiner Johann 25 Stadigemeinde ERBSENGASSE 1 Axmann Rudolf, Amalie und Sofie 2 Saltuari Franz 3 Leiß Anton und Otto 4 Schmittner Johann 5 Ueberbacher Franz 6 Rosendorier Fritz und Anna 7 Banca cattolica 8 Witwe Ueberbacher Therese 9 Pircher Hans 10 Stadtgemeinde Bozen (Paulmichl-Haus) 1! Frick Maria 12 Serena Dominik 13 Zwick Anna und Rudolf 14- Watschinger Josef 15 Erb eri Karl und Maria FRANZISKANERGASSE 1 Franziskanerkonvent 2 Grafi. Toggenburg'sche Familie

2a Gräfl. Toggenburg'sche, Familie 3 Ladinser Hans 4 Dr. Paul Forni Graf ■5 Plank Josef und Antonie 6 Tertiarinnenkonvent 7 Franz und Amalia Augschiller 8 Tertiarinnenkonyent 9 v. Hepperger Anton's Erben 10 Tertiarinnenkonvent 12 Treriner Filomena 14 Ranzi Alois 16 Fiatscher Josef GÄRBERGASSE 1 Vieider Heinrich 2 Pan Johann 2a Pan Johann 3 Menestrina Engelbert ' 4 Pan Johann 5 Pfaffstaller Josef 6 Röck Maria 7 Kinsele Josefs Erben 8 Lutz Josef 9 Witwe Hörtnagel Mafia 10 Witwe Untertrifaller Verena

11 Grießmair Matthias 12 Grießmair Matthias 13 Leiß Helene 14 Romen Anton 15 Schweizer Josef 16 Romen Anton 17 Staffier Franz (Hotel Bristol) 18 Mayr Johann 19 Forcher-Mayr. Hans 20 Garbislander Georg 21 Staffier Franz . 22 Muzzio Thomas 24 Oberrauch Josef GILMSTRASSE 4 Gasser Georg 5 Witwe Kößler Maria 7 Dr. v. Mayrhauser Karl 8 Tschugguel Emil 9 Witwe y . Schlechtleitner Mathilde 10 Amplatz Josef 10a Grutsch Johann's Erben 11 Dr. v. Mayrhauser Karl 12 Grutsch Johann's Erben 14 Dr. Waldmüller Robert

und Alfred 15 Gewerkschaftshaus 16 Witwe Sandri Anna 18 Canal Albert's Erben 19 Stadtgemeinde Bozen 20 Canal Albert's Erben 21 Stadtgemeinde Bozen 22 Canal Aibert's Erben 24 Canal Albert's Erben 26 Canal Albert's Erben 28 Canal Albert's Erben 28a Canal Alberts Erben 30 Aerar (Kreisgericht) i 30a Aerar (Schwurgericht) 30b Aerar (Gefangenenhaus) 32 Gasteiger Oswald 38 Stadtgemeinde Bozen GOETHESTRASSE 1 Gelf Alois' Erben * 2 Klotz Josei's Erben 3 Kamaun Fianz 4 Zwick Rudolf und Anna 5 Knoll Georg 6 Erberl

Karl und Maria 7 Biasion Josef 9 Lenninger Ludwig 11 Gallmetzer Anton 13 Hofmann Maria's Erben 14 Inner ebner Johann und Paul 15 Pernstich Karl 16 Innerebner Johann und Paul 17 Pernstich Karl 18 Witwe Lang Rosa 19 Innertiofer Maria 20 Tornasi Rudolf Jakob 21 Abel Adalbert und Kathi 22 Gugler Ferdinand 23 Schiegl Eleonore 24 Scrinzi Franz 25 Doblander Josef 26 Pänche'ri Franz und Achill 27 Staffier Franz 28 Gemeinde Gufidaun 29 Staffier Josef 30 Dr. Mayr Karl 31 Staffier Josef 32 Dr. Mayr Karl

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 10
Data: 07.07.1892
Descrizione fisica: 10
erscheint unter andcrn auch Herinenegild Schmid in Amerika als Erbe berusen. Nachdem dem Gerichte der Ausenthalt des Hermenegitd Schmid nicht bekannt ist, so wird derselbe aufgefor dert. sich binnen einem Jahre von dem nnten gesellen Tage an, bei diesem Gerichte zu melden und die Erbserkiärung anzubringen, widrigenfalls die Ver- lassenschast mit den sich meldenden Erben und dem sür ihn ansgestellten Cnrator Herrn Meinrad Ästach, NolariatS-Coneipieut in Silz, abgehandelt werden würde. K. Bezirksgericht

Silz am 23. Juni 1892. 442 Der k. k. Bezirksrichter: Biegeleben. 2 Erbcn-^ovrttsl»iigS-(Kdltt. Nr. 1957 Vom k. k. Bezirks-Gericht Glnrns wird bekannt geniacht, es sei am K. Oktober 189 1 in Prad HanS- Nr. loo, Rosina Gan der, ledige Spinnerin von Prad, ohne lctztwillige ?lnordnung gestorben. Da dem Gerichte der Ausenthalt des gesetzlichen Erben und Bruder der Verstorbenen, Johann Gandcr von Prad, unbekannt ist, so wird derselbe ansgesor- dert, sich binnen einem Jahre von dem nnten gesetzten Tage

an bei diesem Gerichte zu melven und die Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Ber- lassenschast mit den sich meldenden Erben und den für ihn ausgestellten Eurator Georg Nenner, Altvor steher von Lichteuberg, abgehandelt würde. K. K. Bezirksgericht GlurnS an, 14. Mai 1892. 126 Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Banr. Edikt. Nr. 7878 IV 22/1892 Vom k. k. städt.-del. Bezirksgerichte Innsbruck wird bekannt gemacht, daß am Jänner 1892 in Inns bruck Josefine Lechner mit Hinterlaffnng einer letztwilligeu Anordnung

gestorben ist, in welchem sie unter anderem Folgendes verfügte: „Alles was von meinem Vermögen noch übrig bleibt, sollen meine Gothe-Kinder des Feliee Christian! in Pesina, Post Caprino bei Verona erben.' Da diese Kinder des Felice Christian! in Pesina unbekannt sind und auch gesetzliche Erben nach Jose fine Lechner nicht bekannt sind, werden alle diejenigen, welche auf diesen Nachlaß aus .oaS immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, auf gefordert, ihre Rechte binnen einem Jahre

einem Iahte von dem unten gesetzten Tage ge rechnet, bei diesem Gerichte anzumelden und nnter Ausweisung ihres Erbrechtes ihre ErbSerkläruug an zubringen, widrigensalls die Verlajseuschast, sür welche Mathias Wagner, Aichmcister in Nentte, als Be:laß- lnrator bestellt worden ist, mit den erbSerllärten Erben verhandelt nnd ihnen eingeantwortet, die nicht ange tretene Verlassenschast aber vom Staate als erbloS eingezogen würde. K. K. Bezirksgericht Reutte am 23. Mai 1892. 398 Der Amtsleiter: Sartori

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 22.07.1879
Descrizione fisica: 8
»»SS Amtsblatt zum Tiroler Boten 166. Innsbruck, den SS. Juli 1879. Ko nvokatio nen. 2 Crvenvorrufungs-Edikt. Von dem k. k. st. d. Bezirksgerichte Innsbruck werden die gesetzlichen Erben deS den 21. Oktober 1S73 ohne Testament verstorbenen Johann Holzmann, k. k. Steuer- Einnehmers in Pension von Wilten, aufgefordert binnen Einem Jahre von dein unten angesetzten Tage an gerechnet sich bei diesem k. k. städtisch delegirten Be- zirkSgerichte zu melden und unter Ausweisung ihres ge setzlichen

Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, wi- drigenS die Verlassenschast mit jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht an getretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich all- fällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. st. d. Bezirksgericht Innsbruck

Hütte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde. Klausen am 5. Juni 1379. 55 Der k. k. BezirkSrichter: Vogl. 2 Erbenvorrnfunns-Gdikt. Nr. Z624 Von dem k. k. Bezirksgerichte Kältern werden, die ge setzlichen Erben deS den 2S. Mai 1879 verstorbenen Josef Ebner, ledigen Bauersmann in Girlan, HauS- Nr. 202 aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Ge- richte zu melden und unterAuSweisung ihre» gesetzl. Erbrechtes

ihre ErbSerklärung anzubringen, widrigenS die Verlassen schast mit jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet. der nicht angetretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS eingezogen würde und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, biS sie durch Verjährung nicht erloschen waren. K. K. Bezirksgericht Kältern am 10. Juni 1879. 45 v. Mor

die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und den für Alois Zanger bestellten Curator Josef Grüner, Zimmermann in NauderS, abge handelt werden wird. K. K. Bezirksgericht NauderS am 17. Juni 1879. 75 Der k. k. BezirkSrichter: Graf Künigl. 2 Erbenvorrufungs-Ebikt» Nr. 2867 Von dem k. k. Bezirksgerichte Kältern werden die ge setzlichen Erben deS den 18. Juni 1879 verstorbenen Josef Debiasi, 66 Jahre alt, ledigen Taglöhner in Kur tatsch, ausgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 21.07.1858
Descrizione fisica: 8
2 Edikt. ' Är. 2 216 Vom k. k. Bezirksamt? Briren als Gericht wird bekannt gemacht, es sei am 22. Mär; d. Js. zu Mühlbach Elisabeth Zmgcrlc mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben. Da von den ge setzlichen Erben der Aufenthaltsort der Maria L.niz, des Josef Pertinger nnd Maria Zingerle dem Ge- richte unbekannt ist, so werden dieselbeii aufgefor dert, sich btnn en .Eijie^m Jahre vo» dem unten gesetzten Tage an bei diesem,! Gekickte zu melden, und die Erbserklärung anzubringen

, widrigenS, die Verlassenschaft mit den sich meldeliden, Erben, und dem für' sie anfgestelllen Kurator AlölS Kaiidelber- ger in Mühlbach- abgehandelt werden würde« s,j Briren am 1<>. 2»l> 1353. > ' . Blitz bürg. v ' >> s' , E d i k t. c Nr. 22.6 l Vom k. k.> Bezirksamte Neumarkt als Gericht wird hiemit bekannt gemacht: Es sei am 15..November v. Js. Theresia Koob, vrrehlichte Ebenmacher/ Kleinhänslerin in Aner mit Hinterlassung einer schriftlichen letztwilligen Anord nung mit Tod abgegangen

. . . Als gesetzliche Erben zu ihrem Nachlasse ist auch Jakob Koob,.Schniiedgefelle, berufen. Da dem Gerichte der Aufenthalt desselben unbe kannt ist, so wird er>aufgefordert, sich> binnen Einem Jahre von dem angesetzten Tage zu mel den, und d>e Erbscrklärnng anjiibri'ngcii, widrigen falls dit Verlassenschaft mit den sich meldenden Erbe», nnd den fnn ihn aufgestellten Kurator Dr. Elena ab gehandelt werden würde. .. , K- K. Bezirksamt Neumarkt . am »3. Juli 1353. ^ v Reggla. , ? ' 3 Erben-A5orruf»ings. Edikt

. Nr. 2063 Von dem k. k. Bezirksamte Rentte als Gericht werden die gesetzlichen Erben des den 2l>., Jänner d. As^. verstorbenen ledige» Taglöbners Martin Laiig von Elbigenalp im Lechthale aufgefordert) b i iiueu Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zn melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigens die Ver lassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben,, ver handelt, und ihnen eingeantwortet

, der nicht ange- treteneiThcil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassen schaft vom Staate äl6 erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre .Erbansprüche nur so, lange vorbcha'ten bleiben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen waren. Rentte, den 26. Jnni 1853. Der k. k. Bezirksvorsteher: . , v. Ka p p e l l e r. . 3 e.r z e r, Adjunkt. ,3' , ' ^ E'd i k t. ' ' Nr. 3',4 Kaspar Plautz, lediger Biinerssohn von Jfelsberg, Bezirks

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 11.02.1854
Descrizione fisica: 6
KVH Todeserklärung. Nr. LV6 Der mit Edllt vom 6. November 1852 vorgeladene Johann Baumann von SerfauS wird hiemit als bürgerlich todt erklärt- K. K. Bezirksgericht Ried ain 7. Februar lS54. Witting, VezirkSrichter. »1 Edikt. Nr. 33! Vom r. k. LandeSgttichtt Feldkirch wird dem ab- wesenden Jgnaz B-ck vop bekannt gegeben, daß die väterlichen Verwandten des zu Feldkirch am 3 Mai 1853 verstorbenen SllolsBölke gegen ihre und die ubri- aen Jntestat-Erben mütterlicher SeitS »vegen Nichtigkeit

werden wird. Hieven wird Jgnaz Beck mit>dem erinnert, daß er allen- sallSzu rechterZeitselbstzu erscheinen oder inzwischen dem benannten Hrn. Vertrete» seine Nechtsbehelfe an Handen zu geben oter aber einen andern Sachwalter aufzustellen habe» welcher dem gefertigten Landeögerichte namhaft zu machen Ist. Feldkirch am 26. Jänner 1854. Der Präsident: I. K. Ratz. Bergmeister, L.G.R. 1 Edikt. Nr. 5645 Vom k. k. Bezirksgerichte Kitzbühel werden die ge setzlichen Erben der am 19. Dezember 1849 ohne rechtS- giltige

hätte, die ganze. Verlassenschaft vom Staate als erbloS eingebogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erb ansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K- Bezirksgericht Kitzbühel am 6. Februar l854. Der Amtsverwalter Isg- ab5. Riedl, Adjunkt. 1 Vorladungs-Edikt. Nr. 701 Am 10. Dezember y. IS. ist Johann Jakob Natz, Thierarzt von Bezau, ohne Hinterlassung einer letzt- willigen Anordnung mit Tod abgegangen

würde und den sich allenfalls später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären- K-K. Bezirksgericht Bregenzenvald. Bezau am 27. Jänner 1854. Stecker, Amtüverwalter. » Kundmachung. Vom k. t. Bezirksgerichte SchlanderS werden auf exekutiv,« Ansuchen de« Bauersmannes Johann «lt- stätter zu Berg in Mortell wegen einer Forderung per 150 fl- R.W. sammt Anhang die nachstehenden dem Schuldner Mathias Perkmann, Kleingütler zu Goldrain, gehörigen Realitäten

un bekannt wo abwesenden Kuranden I.Franz Tschöll, 2- Maria Löchlin, 3. Antvn Burghofer, 4. Johann Jdenter, 5. Johann Pfoar werden über Ansuchen der betreffenden Kuratoren aufgefordert, binnen einem Jshre, vom unten angesetzten Tag« an gerechnet, zu erscheinen oder ihren Aufenthaltsort anher bekannt zu geben, widrigens zu ihrer Todeserklä rung geschritten werden würde. Lk. K- Bezirksgericht Bozen am 20. Jänner 1854. v. Mörl- 3 Erben vorru fung s - Edi kt. Nr. 377 Von dem k- k. Bezirksgerichte zu Telfs

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 10.12.1862
Descrizione fisica: 6
Amtsblatt zum Tiroler Bothen, ss» ) ^ SIS. Konvokattonen. 2 Edikt. Nr. S031 Vom k. k. Bezirksamte Meran als Gericht wird hiemit bekannt gemacht, es sei am 24. September d. IS. Anton Ladurner, Privat zu Meran mit Hinterlassung eines Codizils gestorben. AlS gesetzliche Erben zu dessen Nachlasse sind die 4 Kinder seines verstorbenen Bruders Johann La- durner, gewesenen Besitzers des Wirthshauses zum goldenen Adler in Meran, Namens Johann, Jo>ef, Anna und Anton Laduruer berufen

. Da nun der Aufenthaltsort deS als Buchbinder- gesellen auf Wanderschaft befindlichen Anton Ladur- ner dem Gerichte unbekannt ist, so wird derselbe erinnert, sich binnen Einer I a hre s fristZbei diesem Gerichte um so gewisser zu melden, uudZdie diessällige Erbserkläruug einzureichen, als widri genfalls auch ohne dessen Beikommen die Verlassen schast mit den sich meldenden Erben, und den sür ihn in der Person des Josef Ladurner, Rößlwirthes in Meran aufgestellten Kurator abgehandelt werden wurde. Meran am 13. Oktober

aber, oder wenn sich Niemand erbs erklärt hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erbslos eingezogen würde. Meran am 2». Oktober 1862. Der k. k. Bezirksvorstand: Sattler. 2 Edikt. Nr. 1693 Von dem k. k. Bezirksgerichte Täufers wird be kannt gemacht, es sei am 1. September 1861 The« rese Mitterhoser, ledige Taglöhnerin in St. Mo- ritz-n mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben, in welcher sie ihre gesetzlichen Erben zu Erben einsetzte. Da dem Gerichte der Aufenthalt des Michael, des Franz

und des Peter Mitterhoser unbekannt ist, so werden dieselben aufgefordert, sich binnen Einem Jahre von dem nnten gefetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden, und die ErbSerklä» rung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit ten sich meldenden Erben nnd den für sie anf- gestellten Kuratoren Martin Mühlbichler in St. Mo ritzen und Jakob Burgstaller hier abgehandelt wer den würde. Sand in Täufers am 24. Oktober 1862. Tribus, Bezirksvorsteher. 2 Edikt. Nr.49S1 In der Erekutionssache der Witwe Maria

aufgefordert, sich binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Erbs krklärung anzubringen, widrigenfalls die Berlassen schast wir den sich meldenden Erben und mit dem für sie aufgestellte» Knrator Paul Egger abgehandelt wer den würde. Sand am 13. November 1862. Der k k. Bezirksvorsteher: Tribns. 2 Bovladttllgs-Edikt. Nr. 24s l Der am 5V. August 1785 geborne Johann Gsiir, ehelicher Sohn der verstorbenen Bauersleute Josef Gstir und Maria Pair von Fallerschein

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 10
Data: 07.09.1829
Descrizione fisica: 10
würden. NauderS, den 7. Aug. «Lsy. K. Ä. Land- und Kriminal-UnterfuchungS-Gericht. . Dialer, Landrichter. » Edikt. Vom k. k. Landgerichte Welsberg wird hiemit bekannt gemackt, eS seye am Juli laufenden Jahrs Maria Ha spinger, Ehegattin des Peter Stainer, Niederiiiorchiiec zu Unterrain, mit Hinterlassung einer lehtwilligen Anord nung, worin sie ihren Nachlaß den väterlichen und müt terlichen Erben gleichmäßig zugedacht hatte, kinderlos verstorben. Sie war eine Tochter des Johann Hafpinger und der Anna Feichter

, und hat keine Geschwister hinterlassen, daher ihre Erbschaft auf die väterlichen und mütterlichen Großeltern und deren Nachkommen fällt. Da sich bisher nur die Erben väterlicher Seite ausge wiesen baben, und dem Gerichte unbekannt ist, ob und welche Erben mütterlicher Seite vorhanden sind, so wer den alle diese hiemit aufgefordert, ihr Erbrecht binnen Jahresfrist »in so gewisser bei dem unterzeichneten Land gerichte auszuweisen, als widrigenfalls die ganze Erb schaft den Erben väterlicher Seite eingeantwortet

che aus waS immer für einem Rcchtögruude z» mache» gedenken, erinnert, ihr Erbrecht binnen einem Jabre nni so gewisser bei diesem Gerichte als Abhandlung - Instanz anzumelden, und sich gehörig auSznweisen, als widri genS diese Verlassenschaft mit dem aufgestellten Kurator und den sich allenfalls ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze wird verhandelt werden. Willen, den 2r>. Aug. >82«). K. K. Landgericht Souncnbnrg. v. Ottenthal, Landrichter. » Edikt. Johann Premer, BauerSsvbn von Sirnnan

, und das von ihn, besitzende Vermögen unter den sich hiezu legitiniirenden Erben vertheilt werden würde. Patrini. Landgericht Lana, den so. Aug. i gsq. Johann Georg Aigner, Landrichter. » TodeS-Erklärung. Nachdem der mit Edikt vom ah. Mai v. I. öffentlich vorgeladene Franz Anton Zircher, auf der Wiese imPatz- naun, innerhalb der nun verflossenen Frist weder selbst er schienen, noch das Gericht auf irgend eine Art von seinem Lebeu i>der Aufenthalte in Kenntniß gesetzt hat, so wird er auf neuerliches Anlauqeu der Erben

fünfundzwanzig Gulden. Sollte die Ver fügung getroffen werde», daß die abfallenden Interessen und allenfalls daS Kapital selbst per k»non fl. in Botzen, als dem nächsten Orte zum Dorfe oder Villa di Castellfon- do könne» erhoben werden, und aus diese» abfallenden Interesse» sollen nachfolgende Vermächtnisse berichtiget werden, als: Dem Erb^n meines ältesten Bruders Johann Bapr. feel. /,5 Kronenthaler (zu 2 fl. 12 kr. be rechnet). Ii) Dem Erben meiner ältesten Schwester Fran- ziSka, vermählte Pertagnolla

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Der Bote für Tirol
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Pagina 19 di 24
Data: 28.06.1827
Descrizione fisica: 24
-Edikte, Erbs- und andere Einbe, ruftmgen, Verlassenschafts-Abhatwlungcn. Albrecht Joseph. Gläubiger, 297. — Angerer Barbara, Erben oder Gläubiger, 412. — Auer Johann, Gläu. biger, 419. — Aufforderung an die Gemeingläubiger dei. Karl v. Kapeilerischen Konkursmasse, 44s?. Bardisch Benedikt, Gläubiger, zc-z. — Verger Martin, Erben, 429. — Bernharr Mario, Gläubiger, 291. — Bernharl ThcreS, Gläubiger, 249. — Virbaumer Jo seph, Vorladung, 309. — Bogner Joseph, Vorla dung, 4 ,9. Brah Joseph, Gläubiger, 401

. — Durtscher Peter, Gläubiger, Z74. Carlini Simon, Erben, 236. / Denifl Martin, Gläubiger, 441. — Dietrich Johann Martin, Vorladung, 272. Edl Virgil, Gläubiger, 236. — Eggcr Johann, Gläu biger, 365. — Egger Michael, Gläubiger, 236. Eller Leopold, Gläubigst', 366. — Erb Johann, Gläu» bigrr, 24«. ?esiler Gebhard, Vorladung, — Feh Jodok, Gläu biger, 247. ^— Feursicin Johann Georg, Vorladung, Zcy. >— Flarer Anton, Gläubiger, 418. — Fink. Ge» vrg, .Gläubiger, 241. - Gabrielli Jakob, Gläubiger, 247. — Gampper

George Gläubiger, 429. — GaSebner Franz, Gläubiger, 384. ' Gasser Andreas, Gläubiger, 291. — Gasscr Io» seph. Gläubiger, 33Z. — Gasteiger Mathias, Gläu biger, 247. -— Gatterer Georgs Vorladung, 424. — Gilg Joseph, Gläubiger, 44z. — Giim Franz Jgnaz v.. Erben, 294. — Glirer Christoph, Gläubiger, 271. Granbichler ?lloys, Gläubiger, 448- — Greiter, Ji>- liana, Gläubiger, 2ZZ. — Grünaner Joseph, Gläu, biger, A41. —.Gschosser Johann, Vorladung, 401.— - Guggelderger Simon, Gläubiger, 249. — Gurschler Maria

, Erben. 394. Gut Jchann, Vorladung, 272. — Gütl Michael, Gläubiger, 336. — Gwercher Peter, Vorladung, 341. ^ ^ ^artmailn Johann, Gläubiger, 270. — Hcis; ^ohann, Gläubiger, 394. — Helbock Johann. Gläubiger. 441. -- Held Joseph, Gläubiger, 247. — Hellweger Jo hann, Gläubiger, 357. — Hitler Joseph, Gläubiger. 2yz. — Hilpolv Aiicon, Vorladung, 309. — Hiltler Martin. Gläubiger. 357. — Hoser Joseph und Mar garethe», Glänbiaer. 357. — Hick Christian, Gläubi ger, 297. — Hdller Anlon, Gläubiger, 272. — Hol

zer Eder Aloys, Gläubiger, 27». Jochuin Joseph Anton. Gläubiger. 402. Äalchschmid Christian, Gläubiger, 336. — Karrer Jo hann. Gläubiger, Z59. — Katrein Naphael und Ka tharina, Vorladung, 395. — Keil Veit, Gläubiger, 291. — Kerber AloyS, Vorladung, 341. —Kerer Jo seph, Gläubiger. 335. — Klocker Andreas. Gläubi ger. 329. Knapp Elisabeth, Erben. 430. — Kneivl Gehaun. Vorladung, 298. — 5?ranebiNer Loren;. Gläubiger, 434. — Krcsser Johann Georg, Gläubi ger 429. — Kroi.bichler Stephan, Gläubiger, 3Z8

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