Nr. 11? Meraner Zei!»nz. Seite S skit K'^Z'n in Mer an weilen, darauf aufmerksam,.daß alle jene Wege, an deren , Eingang eine hölzerne Hand mit Dornenbnschen geschmückt,zn sehen ist, zu den verbotenen Wegen gehören. Der. Weinhüter hat daS Recht, -von Personen, welche auf solchen Wegen betroffen werden, eine Gebühr.von fünf Kreuzern zu erheben. ? . , > --- - sEin Schwindler.) Ans einem hiesigen Hotel ist dieser Tage ein Fremder, ohne seine aufgelaufene Hotelschuld zu begleichen, verschwunden
der Anlage schuldig und der Gerichts hof verurtheilte ihn zum schwerem Kerker in der Dauer von vier Jahren. (KindeSmord. Brandlegung.) Unter dem Vor- 'itze des Landesgerichtspräsidenten, Hofrath Dr. R. v. Ferrari, wurde heute um 9 Uhr Vormittags die Verhandlung eröffnet. Auf der Anklagehank nimmt Platz Anna Meraner, 26 Jahre alt, Kellnerin, aus Eppan, angeklagt des Kindcsmordes. Die Angeklagte stand beim hiesigen Gastwirth Matteo Zambonj. in der Maria-TheresienstraZe als Kellnerin in Diensten
. Un geachtet ihr stetig zunehmender KörperumfaNg den Verpacht !>er Dienstgeberin erregte, leugnete die Meraner auf wieder-' holte Fragen. stets, sich in anderen Umstände» zu befindeit. Am.2V. Juni fühlte sie sich unwohl und legte sich zu Bette. Man schickte nach dem Arzt und dieser constaiirte, daß die Meraner vor Kurzem entbunden haben, müsse und machte, da 'ich kein Kind vorfand, der Behörde die Anzeige. Die Meraner gab nun zu, entbunden zu haben und gab an, das Kind liege in der Abortgrube. Diese wurde
refultätloS durchsucht. Erst am 22. Juni gelang es Herrn Prior, dem Führer der 'tädtischen Sicherheitswache, die Kindesleiche in eine Serviette eingehüllt im oberen Theile deS Ofenrohres eines der.Gast- immer aufzufinden. Nun schritt die Meraner zu einem Ge- tändniß, gyb an, am 20. Juni entbunden und das Kind mit Sem unteren Theile ihres Rockes, wo sich die Naht befindet, erwürgt zu haben. Am Halse der Leiche befand sich auch eine deutlich sichtbare Stranguliruugs-Furche. Das Gutachten
der Sachverständigen geht dahin, daß das Kind, wie die Lungen probe mit z Gewißheit ergeben habe, gelebt und geathmet habe und erwürgt wurde. Bei ihrem, in der Borunter- uchung Abgelegten Geständnisse bleibt die Meraner auch heute,. ihre Antworten stets mit klarer . Stimme gebend und eine . ziemliche Gleichgiltigkeit zur Schau tragend. Während der Angeklagten, von der hiesigen Polizei nichts NachtheiligeS zugeschrieben wird, stellt ihr der Magistrat von Bozen kein günstiges Leumundszeugniß aus und bezeich net