and schwere Kavallerie 64, für die Artillerie, dieSani« tätSlruppcn und die Polizeisolratcn 62 Zoll. Die k. k. Leibgarden bestehen aus der Arcieren-Leib- garde (die Garden sind lediglich gediente Oberoffizicre vom Hauptmann abwärts), der Trabanten, Leibgarde (die auS Feldwebeln, Wachtmeistern nnd Führern der Armee ergänzt wird), der Leibgarde « Gendarmerie (die durch Kavallerie-Unteroffiziere) und vcr Hosburgwache (die durch Gemeine, Gefreite und Korporale auö den Regimentern ergänzt
-See-Flottille. — DaS Mi- litär-FuhrwescnskorpS besteht im Frieden aus 7 LandcS- suhrwesenökommanden, 24 TransportS-ESkadronen, 12 StandeS-DepotS und 9 Matcri'al-DepotS. (DaS Lan- deS-FuhrwescnSkommando sür Böhmen befindet sich in Prag, wo auch das Fuhrwesens - Standesdepot Nr. 4 und daS Material-Depot Nr. 3 seinen Standort hat). — Die blos bei der Versetzung der Armee in den Kriegszustand zur Errichtung gelangenden Truppen- kürper sind die StabS-Jnsanterie und die Stabs - Dra goner (zum Dienst
- wachkorps, wovon aus Prag 1 Major, 1 Hauptmann, 1 Oberlieut., 2 Unterlieut. erster Kl., 3 Feldwebel, 33 wirkliche nnd 16 Vizekorporale, 2 Hornisten und 453 Gemeine kommen. Zu den Armee-Anstalten gehören die KriegS« kassen (1 Universal-KriegSzahlamt und 15 KriegSkassen); die Verpflegömagazine, die ärarische Fleisch-Regie im Kriege, die Vauverwaltungen, die MonturS-Oekonomie- Kommissionen (1 Hanpt-Kommission in ^tockerau, 7 Kommissionen und 3 Filial-MonturS-DepotS), die Mi litär-Spitalsanstalten
(29 Garnisonsspitäler, die Trup pen-, Regiments- und Bataillonsspitäler, Marodehäuser und Militär-Badehäuser, deien in Böhmen 2 zu Tcplitz und Karlsbad cristiren), die Militär-Medikamentenan stalten, die TranSport-Sammelhäuser, die Disziplinar- Kompagnien, die Stockhäuser. — Zu den besonderen Armee-Anstalten gehören die technische Artillerie (.be stehend auS 13 selbstständi'gen Zengs-Artillerie-Kom- manden), die Beschäl- und Gestütanstalten (für Böh men ist vaS Beschäl- und RemontirnngS-Konnnando in Nimburg
), das milit.-geograph. Institut und die 5Jn- validenhäuser. Die Armee-Behörden zerfallen je nach ihrer DiensteSbestimmung in verschiedene Gruppen. Den Oberbefehl über die gesammte Armee führt Se. Majestät der Kaiser allerhöchstselbst. Mit der Ausführung der allerh. Befehle ist die Militär-Centralkanzlei Sr. Maj. beauftragt. Als oberste Militärbehörde, welcher die ge stimmten Truppen, Anstalten und Behörden der Armee mittelbar oder unmittelbar untergeordnet sind, ist daS Armee-Oberkommando ausgestellt