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Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 8
Data: 28.08.1923
Descrizione fisica: 8
nach Rom zu leiten. Abtretung der ktschtverke an eine Privatgesellschaft? Im Gegensatz zu der im Einvernehmen mit den Behörden und nach Trienter Muster im Gang befindlichen Schaffung einer Betriebs- G. in. b. H. für die Etschwerke. welche im In teresse eines geordneten Betriebes mit Rück sicht auf das italienische Munizipalilterungs- gesetz unbedingt notwendig ist, sind schon seit dem Winter entgegen den Beschlüssen des Verwaltungsrales der Etschwerke Verhand lungen wegen der Abtretung der Etschwerke

an ein Finanzkonsortium im Gange. Diesel ben schienen eine zeitlang zu ruhen, leben aber nun wieder auf. Wenigstens berichtet das „Giornale di Trents' darüber, daß sich die Meraner Sektion der fafcistifchen Partei damit beschäftige, um dann im Einverneh- men mit der Bozner Sektion vorgehen zu können. Selbstverständlich wäre eine Ueberlassung der Etschwerke an ein privates Unternehmen ein unschätzbarer Schaden für die Städte Bo zen und Meran. abgesehen davon, daß die dann einsetzende Politik des rücksichtslosen

Gewinnes, d. h. die vorbehaltlose und zwangsweise Anwendung eines hohen Zäh- lertarifes das wirtschaftliche Leben des gan zen Versorgungsgebietes der Etschwerke schwer schädigen würde. Bozen und Umgebung. Vom Geverlschastshaus. Von sozialdemokratischer Seite wird uns folgendes mitgeteilt: Die Situation des Ge- werkschaftshauses ist noch immer ungeklärt, weshalb auch das „Aoiksrecht' nicht erschei nen kann. Eine gestrige Vertrausenniänner- sitzung hat dem zwangsläufigen Abkommen der Funktionäre

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Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 8
Data: 19.02.1924
Descrizione fisica: 8
beendet hatte, ergriff mich schwere Entmutigung darüber, daß all unser Bemühen zu einer entsprechenden Lösung ver geblich gewesen war. Ich durchblätterte dar auf nochmals das darüber im Lauf der Zeit gesammelte Material und fand zwei mir von der Direktion der Etschwerke im November 1923 hierüber übergebenen Ausweise, die beide neben anderem ganz gleichlautend eine Tatsache berichten, die mir von großer Wich tigkeit scheint. Es ergibt sich daraus, daß das Technische Finanzamt in Trient anfäng lich

nicht die ungeheuerlichen jährigen Be- nützungsftunden annahm, welche zu der Vor schreibung von N/z Millionen Lire Konsum steuer allein im Gebier der Etschwerke ge führt haben. Die zuerst vom Finanzamt an genommene Bemitzungsstunden hätten um ein Drittel weniger Steuer ergeben. Wieso eine Steuerbehörde im Anschluß an alle Bemühungen zur Erniedrigung der zu erst von ihr angenommene« Festsegungs- grundlage sür eine Steuer dieselbe noch höher annimmt, ist ein Rätsel, dessen Lösung In teresse erwecken müßte. Indes erhielt

>ch von der Direktion der Etschwerke folgendes Schreiben: ,Zn der Nummer -!6 des „Landsmann' vom 13. Februar, teilen Sie in einem von Ihnen gezeichneten Artikel ,,Dic staatliche Elettrizitätssteuer auf Lichistrom' mit, daß die hohe Stundenzahl, welche bei Pauschal stromoerrechnung mit 18W Stunden vom Technischen Finanzamt vorgeschrieben wird, durch die Angaben der Direktion der Etsch- werke an das Technische Finanzamt veran laß: worden ist, weil aus den Ausweisen, welche die Direktion dem Technischen Finanz amt

sind, wo die Be- nützungsdaner unter !SS0 Stunden festgelegt worden ist. Der von der Direktion der Etschwerke- sei nerzeit mi: einer Lira pro Kilowattstunde Licht berechnete und von der Tarifkommis- sion 1921 auf St) Cemesimi per Kilowattstunde seslgesetzie Strompreis hatte d:e festen Be stimmungen zur Grundlage, daß ein Minder- ertrag durch die Zähleroerrechnung nicht ein- llelen dürfe. Wie sich aus den bisherigen Zählergebnis sen aller Stromabnehmer-Kategorien in I3l) Fällen einwandsrei nachweisen läßt, ist der Preis

mir 9l> Cemesimi gegenüber dem frü heren Lichtpauschale .in Durchschnitt um Prozent geringer.' lieber den Lichrstrompreis im Zähleriarif der Etschwerke von 90 Centesiini ist wohl nicht mehr viel zu, sagen. Er wurde aus Grund der „absurden' Angaben des Z 30 des alien Tarifes mit Lire 1.— berechnet und dann mit 90 Eentesimi festgesetzt. Daß er bei einigen Konsumenten unter besonderen Verhältnissen (Saisonbeiriebe oder bei wirtschaftlich und hygienisch unverantwortlicher Sparerei unter günstigen Verhältnissen

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