Percent zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 50 pCt. zur Hauszins- nnd Hansclassensteuer und 30 pCt. zur Wein-, und FleischverzchrungS- stener; Por 400* pCt. zur Grund», Erwerb- und Ein kommensteuer, 100 pCt. znr HauSzinS- nnd HanS- classenstener; Cembra 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und Hansclassensteuer, 50 pCt. zur WeinverzchrungSsteuer und eine Auflage von 1 sl. 70 kr.* per Hektoliter Bier; Terlan 50 pCt. zur Grund-, Erwerb« und Einkommen steuer
. zur Erwerb- und Einkommen steuer, 20 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassen steuer und 10pCt. zur Wein- und Fleischverzehrnngs- steuer; Tux 150 p^t. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommenstener, 10 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen steuer und 10 pCt zur Wein- und Fleischverzehrnngs- steuer; Lermoos 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 PCt. zur Hauszins- und 75 pCt. Hausclassensteuer; Psasflar 150 pCt. zur Gruud- und Erwerbstener, 125 pCt. zur Hauszins- und Hans classensteuer: Rum 15>> pCt
und handeltreibenden Kreise dcr von der Steuer- g'setzvorlage erhofften Erleichterung dnrch eine gerech tere Vertheiluug der öffentlichen Lasten baldigst theil haftig werden und auch in absehbarer Zeit in die Lage kouunen, auf einer festen Basis die Berechnung ihrer Geschäfte mit dem Auslande machen zu können. Mögen ferner die im Schoße des ReichSratheS lie genden Novellen gewerblicher Art dereinst den an sie von vielen Kreisen geknüpften Hoffnungen gerecht wer den nnd möge uns der Frieden nach Außen erhalten