das Erb recht legal nachzuweisen, als widrigenfalls die Verlassen» fchafr an die bisher sich gemeldet habenden gesetzlichen Ex» ben ausgeantwortet werden wird. Fürstl. Auersp. Landgericht Steinach. den 2z. Aug. 1825, Rieger, Landrichier. ^ Z Vom k. k. Landgericht Klausen wird andnrch bekannt gegeben, daß der Thomas Told, lediger Sattler dahier, auf Ansuchen seiner nächsten Anverwandten wegen seinem Hang zur Trunkenheit und arbeitsscheuem Lebenswandel unter gesetzliche Knratei gestellt
, und demselben in derPec- son des Joseph Wenoner, Goldarbciter in Botzen, ein Ku, rator, in der Person deS Christian Vikoller aber. Weiß, gärbermeister zu Klausen, ein Mitkurator verpflichtet wor den sey. In Kraft dieser verhänateN Kuratel hat man sich von nun an in allen diesen Thomas Told betretenden Rechtsgeschäften nicht mehr an ihn felbsten. sondern seine aufgestellten Kuratoren zu wenden, oder sich widrigen Fal les die hieraus entstandenen Rechtsnachtheile selbsten bei- zumessen. K. K. Landgericht Klausen
. Am r. März d. I. ist die Maria Graber, Einwohne rin zu Oberarmbach zu Daviter, ledigen Standes kinderlos mit Tods abgegangen» und liar bei Z20 st, R. W. an Ver mögen zurück gelassen. Die Eltern der ErblaNerin w..rc!? Thomas Graber und Elisabeth Schwarzenberger. Da die Erben der Verstorbenen unbekannt sind, so werden hiemir aufgefordert, ihr Erbrecht binnen einem Jahre hier anzumelden und auszuweisen. Gras v. Lodrou. Landgericht Stumm, den iz. Aug. Auer, Landrichter.