, zu er weisen, als widrigen« nach Verfluß des bestimmten Tage« Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht Angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befind lichen Vermögens der benannten Verschuldeten ohne Aus nahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein KompensationSrecht gebührte, oder wenn' sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf «in liegende« Gut der Verschuldeten
mir den sich meldende» Erien u»d mit dem für ihn in der Person des Johann Häusler, Angerhofer i» TisenS, auf gestellten Kurator abgehandelt werde» würde. K. K. Landgericht Lana, am >3. Dez. 18-iS. v. Gngger, Landrichter. -!immerinann, Aktuar. 2 K o n l u r S - (S d i k t. Nr. 5624 Vom k. k. Landgerichte Bregenzerwald wird durch gegen wärtiges Edikt alle» denjenigen, denen daran gelegen, be kannt gemacht: Es, sei von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg
er in diese oder jene Klasse gesetzt zn werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr' gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht a>,gemel det haben, .in Rücksicht des gesammten, im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Lermigni« des benannten V»rschuld«i«> »h»» ««»nahm» auch da«» -«»««> ies», f.,» s»«»n, wenn wirklich ein »«mvnfatwn,recht ae- bührte, öder wenn fie auch »In eigene« Gut »on der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forde rung
Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt geinacht: ES sei von dem Gerichte in die Ercnnung eines Konkurses über das gesammte, im Lande Tirol und Vor arlberg befindliche, bewegliche und unbewegliche, zur Ver- lassenschaftSmasse des am II. November d. I. verstorbenen Anton Winter, SonnenwirtheS in Fcldkirck, gehörige Ver mögen gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, anmit erinnert, bis den 20. Jänner
>859 die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtig keit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft des sen er in diese oder jene Kla^e gesetzt zu werden ver langte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des be stimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und die jenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet baden, in Rücksicht des gesainmten, im Lande Tirol