beendet hatte, ergriff mich schwere Entmutigung darüber, daß all unser Bemühen zu einer entsprechenden Lösung ver geblich gewesen war. Ich durchblätterte dar auf nochmals das darüber im Lauf der Zeit gesammelte Material und fand zwei mir von der Direktion der Etschwerke im November 1923 hierüber übergebenen Ausweise, die beide neben anderem ganz gleichlautend eine Tatsache berichten, die mir von großer Wich tigkeit scheint. Es ergibt sich daraus, daß das Technische Finanzamt in Trient anfäng lich
nicht die ungeheuerlichen jährigen Be- nützungsftunden annahm, welche zu der Vor schreibung von N/z Millionen Lire Konsum steuer allein im Gebier der Etschwerke ge führt haben. Die zuerst vom Finanzamt an genommene Bemitzungsstunden hätten um ein Drittel weniger Steuer ergeben. Wieso eine Steuerbehörde im Anschluß an alle Bemühungen zur Erniedrigung der zu erst von ihr angenommene« Festsegungs- grundlage sür eine Steuer dieselbe noch höher annimmt, ist ein Rätsel, dessen Lösung In teresse erwecken müßte. Indes erhielt
>ch von der Direktion der Etschwerke folgendes Schreiben: ,Zn der Nummer -!6 des „Landsmann' vom 13. Februar, teilen Sie in einem von Ihnen gezeichneten Artikel ,,Dic staatliche Elettrizitätssteuer auf Lichistrom' mit, daß die hohe Stundenzahl, welche bei Pauschal stromoerrechnung mit 18W Stunden vom Technischen Finanzamt vorgeschrieben wird, durch die Angaben der Direktion der Etsch- werke an das Technische Finanzamt veran laß: worden ist, weil aus den Ausweisen, welche die Direktion dem Technischen Finanz amt
sind, wo die Be- nützungsdaner unter !SS0 Stunden festgelegt worden ist. Der von der Direktion der Etschwerke- sei nerzeit mi: einer Lira pro Kilowattstunde Licht berechnete und von der Tarifkommis- sion 1921 auf St) Cemesimi per Kilowattstunde seslgesetzie Strompreis hatte d:e festen Be stimmungen zur Grundlage, daß ein Minder- ertrag durch die Zähleroerrechnung nicht ein- llelen dürfe. Wie sich aus den bisherigen Zählergebnis sen aller Stromabnehmer-Kategorien in I3l) Fällen einwandsrei nachweisen läßt, ist der Preis
mir 9l> Cemesimi gegenüber dem frü heren Lichtpauschale .in Durchschnitt um Prozent geringer.' lieber den Lichrstrompreis im Zähleriarif der Etschwerke von 90 Centesiini ist wohl nicht mehr viel zu, sagen. Er wurde aus Grund der „absurden' Angaben des Z 30 des alien Tarifes mit Lire 1.— berechnet und dann mit 90 Eentesimi festgesetzt. Daß er bei einigen Konsumenten unter besonderen Verhältnissen (Saisonbeiriebe oder bei wirtschaftlich und hygienisch unverantwortlicher Sparerei unter günstigen Verhältnissen