an der Landstraße, welcher bis her den v. Wenzel'schen Erben 15 Star Roggen zinsele und d«m Klost«r N«ustift d«n Naturalzihknt gab. Kat. Nr7 894. Der Krug- oder Paulacker von V» Jauch und I l4 Klafter, ebenfalls an der Landstraße, wo von dem Schlosse Rodenegg 3 Star Roggen Grundzins und dem Kloster Neustift der Naturalzehent zu reichen war, beide im SchätzungS- und Auerufspreis» per liiiö fl. Kat. Nr. 89S. Der Putzeracker von V» Jauch und 2tz Klafter, wovon man dem Pfarrwidlum Rodenegg 2HÜH- ner >3 Star Roggen
werden die ge setzlichen Erben, der Maria Mayr, Witwe Unterthin»r in Villanders, welche am 25. Februar d. IS. mit Rücklassung zweier Kodizill» und eines Vermögens von beiläufig 900 fl. R.W. verstorben ist, aufgefordert, bin » » n » in » in Jahre, von dem nnten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei die sem Bezirksgericht» zu melden und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihr Erbserklären anzubringen, widri genfalls die Verlassenfchast mit jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt
und ihnen 'eingeantwcrtet, der nicbt.an getretene Theil der Ncrlässenschafr aber, oder wenn sich Nie mand erbserklärt hätt», di» ganze Verlassenschast vom Staat» als »rbloS eingezogen werden würde, und den sich allenfalls später meldenden Erben ihre Erbsansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, als sie durch Verjährung nicht erloschen > wären. K. K. Bezirksgericht Klausen, am 20. Sept. 1350. v. Klebelsberg. 2 Edikt. Nr. 239 - Am 9. Mai d. JS. ist zu Wörter Anna Witw» Ruepp geborne Schaller, mit Hinterlassung
einer außergerichtlichen letztwilligen Anordnung ddo. Mcrter am 16. Mai 1347 gestorben. Verinög dieser sind zu dem über Abzug der legirten 259 fl. N.W. auf 1653 fl. R.W. liquidirten Vermögen ihre gesetzliche» Erben, und zwar in Ermanglung von nä hern Verwandten, die Descendenten der väterlichen und müt terlichen Grcßeltern beruft». Die Verstorbene war »ine »helich» Tochter deS Johann Schaller und der Anna Danlin- Weil dem Gerichte wohl di» Descendenten der väter lichen Großeltern bekannt, die d»r mütterlichen
aber^oder w»nn sich Nie mand erbSerklärt hätte,die ganze Verla»enschaft vom Staate als erbloS eingezogen würd», ü'i> den sich allsallig spater meldenden Erben ihr» Erbsansprüche nur so lang- vorb»- halten blicbr», als si» durch Vrrzahrung nicht »rloschi» wären. . K. K. Bezirksgericht Schlanlers, am 29. Juli l65». . ^ Aign»r, BezirkSrichttr, Klingln, Adjunkt,